Auszug - Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für die Erneuerung der Einrichtungen zur Oberflächenentwässerung am Lindenplatz Zeitz
Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 17 | |||||||
Gremium: | Haupt-und Wirtschaftsausschuss | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 01.09.2016 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 19:05 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
VI/STR/65/0377/16 Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für die Erneuerung der Einrichtungen zur Oberflächenentwässerung am Lindenplatz Zeitz | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Technisches Zeitz SG Gebühren und Beiträge | |||||||
Federführend: | Fachbereich Technisches Zeitz | |||||||
Beschluss:
Der Stadtrat Zeitz beschließt die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für die Erneuerung der Einrichtungen zur Oberflächenentwässerung am Lindenplatz in Zeitz mit Abschnittsbildung von der Einmündung Richterstraße bis Am Kalktor.
Die Baumaßnahme bezieht sich nur auf die Erneuerung der Einrichtungen zur Oberflächenentwässerung.
Entsprechend § 3 Abs. 2 und 3 sowie § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz werden die Abschnittsbildung und die Aufwandsspaltung beschlossen.
Gemäß § 1a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig.
Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird der Lindenplatz als Anliegerstraße klassifiziert.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 12 |
davon anwesend: | 12 |
Ja-Stimmen: | 10 |
Nein-Stimmen: | 1 |
Stimmenthaltungen: | 1 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |