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Auszug - Genehmigung der Annahme von Spenden gemäß § 99 KVG LSA i. V. m. § 7 (2) Pkt. 7 Hauptsatzung der Stadt Zeitz  

Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses
TOP: Ö 12
Gremium: Haupt-und Wirtschaftsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 01.09.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:05
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
VI/STR/40/0413/16 Genehmigung der Annahme von Spenden gemäß § 99 KVG LSA i. V. m. § 7 (2) Pkt. 7 Hauptsatzung der Stadt Zeitz
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Soziales Zeitz
Federführend:Fachbereich Soziales Zeitz   

Frau Späte

Haben die Spender eine direkte Zweckbindung, nämlich die Initiative „Wir für uns“ zum Ankauf der Skulptur „Zahn zahme Ziegen“ an ihre Spende geknüpft?

 

Frau Langenberg bestätigt dies.

 

Frau Späte nimmt an der Abstimmung nicht teil.


Beschluss:

Der Haupt- und Wirtschaftsausschuss stimmt der Entgegennahme der Spenden

 

        Südzucker AG, Albrechtstraße 54 in 06712 Zeitz

in Höhe von 2.500,00 €

 

        Mitteldeutsche Braunkohlegesellschaft mbH, Glück-Auf-Straße 1 in 06711 Zeitz

in Höhe von 1.500,00 €

 

        Sparkasse Burgenlandkreis, Albrechtstraße 24 in 06712 Zeitz

in Höhe von 1.500,00 €

 

für die Initiative „Wir für uns“ zum Ankauf der Skulptur „Zehn zahme Ziegen“ zu.


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

12

davon anwesend:

12

Ja-Stimmen:

11

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltungen:

  0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

  0