Auszug - Bildung einer Arbeitsgruppe "Kunst im öffentlichen Raum in Zeitz"
Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 22 | |||||||
Gremium: | Haupt-und Wirtschaftsausschuss | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 01.09.2016 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 19:05 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
VI/STR/40/0415/16 Bildung einer Arbeitsgruppe "Kunst im öffentlichen Raum in Zeitz" | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Soziales Zeitz | |||||||
Federführend: | Fachbereich Soziales Zeitz | |||||||
Herr Strauch stellt den Antrag,
dass bis zum Ältestensrat am 07.09.2016 Namensvorschläge der Mitglieder für die Arbeitsgruppe genannt werden und eine Abstimmung im Stadtrat am 08.09.2016 erfolgt.
Abstimmung zum Antrag:
Ja-Stimmen:9
Nein-Stimmen:0
Enthaltungen:3
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt die Bildung einer Arbeitsgruppe
„Kunst im öffentlichen Raum in Zeitz“.
Diese Arbeitsgruppe besteht aus 11 Mitgliedern und setzt sich wie folgt zusammen:
- je ein Vertreter einer Stadtratsfraktion / Sachverständiger, wobei jede Stadtratsfraktion einen Vertreter benennen kann (7 Personen)
- dem Oberbürgermeister und 2 weiteren Vertretern aus der Verwaltung und
- dem betreffenden Künstler, dessen Kunstwerk aufgestellt werden soll.
Die Arbeitsgruppe entscheidet abschließend unter Beachtung der Rechte des Künstlers über das Aufstellen und den Standort eines Kunstwerkes im öffentlichen Raum in Zeitz.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 12 |
davon anwesend | 12 |
Ja-Stimmen: | 8 |
Nein-Stimmen: | 1 |
Stimmenthaltungen: | 3 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |