Auszug - Informationen aus den Fachbereichen
Sitzung des Bauausschusses | |||
TOP: | Ö 6 | ||
Gremium: | Bauausschuss | Beschlussart: | zur Kenntnis genommen |
Datum: | Mi, 30.11.2016 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich |
Zeit: | 17:00 - 18:50 | ||
Raum: | Friedenssaal | ||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | ||
Herr Immisch verwies auf die im vorab versandten Informationen aus dem FB Technisches Zeitz.
Ergänzend dazu berichtete Herr Villiers anhand einer Power-Point-Präsentation zum Sachstand
Operationelles Programm für den Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung EFRE) des Landes Sachsen – Anhalt 2014 bis 2020 in Verbindung mit Stadtumbaumaßnahmen Programmbereich Aufwertung
- 42 beteiligte Kommunen
- 16 Kommunen haben am Vorauswalverfahren teilgenommen
- 10 Städte sind in das Selektionsverfahren gelangt d.h. sie dürfen Förderanträge für
die verfügbaren EFRE - / Stadtumbaumittel mit einem Förderanteil von 93 % gemäß
Schreiben des Landesverwaltungsamtes vom 28.10.2016 stellen!
Für Zeitz dürfen Anträge für :
- Teilabbruch mit anschließender Instandsetzung, Modernisierung und Energetischer Sanierung der Grundschule in Zeitz – Ost, Gustav-Mahler-Str. 14
- Modernisierung und Instandsetzung sowie Energetische Sanierung des ehemaligen ZeKiWa – Werkes, Umnutzung als Stadtarchiv,
Geschwister – Scholl – Straße 16
- Fortschreibung des integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (iSEK) mit besonderer Priorität der Strategien zur Klimafreundlichkeit und CO2 Reduktion
- 4Erweiterung des Grüngürtels als Freiflächenverbund um die alte Stadtmauer
4.1Abbruch Weberstraße 1 c – Herstellung einer Grünflächenverbindung
Eigentümer: Stadt Zeitz
Vorhabenträger: Stadt Zeitz
mit einem EFRE - Anteil von ca. 9 Mio Euro gestellt werden.
Am 15.11.2016 wurde bei einer ersten „Anlaufberatung“ den teilnehmenden Kommunen mitgeteilt, dass der verfügbare EFRE – Finanzrahmen von insgesamt 61,2 Mio Euro gemäß der o.a. Schreiben vom 28.10.2016 für die dort genannten Einzelmaßnahmen mit einem Gesamtbetrag von 65 Mio. Euro untersetzt ist.
- Wahrscheinlichkeit der Bewilligung liegt bei über 90 %
- Antragstellung bis 15.01.2017
- Die Maßnahmen müssen alle im HH der Stadt Zeitz 2017 einzeln veranschlagt sein und
dieser muss bis zum 30.06.2017 veröffentlicht sein, um die Förderung zu bekommen.
Herr Thieme ergänzte hier, dass auch bezüglich des Vorhabens Evangelische Grundschule der Haushalt zu diesem Zeitpunkt vorliegen muss.
Herr Weißbrodt erinnerte in diesem Zusammenhang daran, dass seine Fraktion den Antrag gestellt hat, den Haushaltsentwurf in die erste Sitzungsfolge 2017 einzubringen.
Herr Thieme ergänzte zum Förderantrag Zekiwa, dass dieser nur das Hauptgebäude, nicht
den gesamten Komplex, umfasst. Der Hauptnutzungzweck nach Sanierung ist die Unterbringung des Stadtarchivs im 1. + 2. OG.
Die EFRE-Förderung ist nicht für kommerzielle Zwecke zugelassen, nur für kommunale Maßnahmen ohne Erwerbsinteresse.
Für das Erdgeschoss des Hauptgebäudes stehen Fördermittel aus der Hochwasserschadensregulierung zur Verfügung.