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Auszug - Allgemeine Anfragen  

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 7
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 30.11.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:50
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz

Herr Buzalski zu den Informationen des  SG Rechtangelegenheiten bezüglich Urteil Brühl 5:

Er stellte den Antrag:

  1. Was machen wir nun mit dem Objekt Brühl 5?
  2. Aufnahme eines TOP in den nächsten BA für weitere Überlegungen

 

Herr Immisch zum jetzigen Stand: ein Fachbüro für Statik wird Vorschläge zur Sicherung erarbeiten.

Außerdem gibt es einen evtl. Interessenten.

Frau Schaller ergänzte, dass wegen des Termins 30.11.2016 der Förderung Städtebaulicher Denkmalschutz eine Summe beantragt werden musste.

 

Herr Strauch fragte an, wann der genaue Übergabetermin Brühl ist sowie was dort geplant ist (Parkplätze, Lkw).

Herr Immisch:    16.12.2016 Übergabetermin

Es wird dort wieder provisorische Stellplätze geben soll, aber eine evtl. Wiederbebauung gegeben ist. Es gibt für den Bereich keine Tonnagebeschränkung.

 

Herr Strauch: Was ist mit den Fußwegen in Zeitz-Ost, S.-Waldstein-Straße vorgesehen?

Herr Immisch: Es wurden keine zusätzlichen Mittel im derzeitigen Haushalt dafür vorgesehen. Die Mittel für Reparaturen waren bereits Mitte des Jahres ausgeschöpft.

 

Herr Buzalski:

 

1. Für den Altmarkt und den Brühl wurde viel Geld für die Archäologie ausgegeben.

    Wo kann man die Ergebnisse der Untersuchungen nachlesen bzw. etwas erfahren?

 

Frau Schaller:  Es liegt auch in unserem Interesse, die Ergebnisse öffentlich zu machen.

Zu den archäologischen Ergebnissen zum Altmarkt hatte Herr Hiptmair in der Vergangenheit eine Veranstaltung im Friedenssaal durchgeführt.

Frau Schaller bot an, dass die Stadt sich schriftlich an das Landesamt für Archäologie wendet und nachfragt.

 

2.  Tiergartenhof

- Bis wann geht der Fördermittelbescheid?

- Hat die Stadt ein Interesse zu Erhaltung?

- Sind die Planungsleistungen schon vergeben?

- Wichtig ist auch, dass das Dach wenigstens provisorisch dicht gemacht wird,

   Dachrinnen gereinigt werden usw.

 

Herr Immisch:

Da hier der Denkmalstatus besteht darf der Tiergartenhof nicht abgebrochen werden, sondern muss erhalten und gesichert werden. Es stehen Fördermittel aus dem Hochwasserfonds zur Verfügung, die aber nicht für eine komplette Sanierung ausreichen.

Ein Verkauf kommt nur dann in Frage, wenn er von der Kommunalaufsicht genehmigt wird, das wird nur der Fall sein, wenn er zum tatsächlichen Wert verkauft wird.

Es käme evtl. eine Vermietung in Frage.

Die Fördermittel sind bisher an keinen Termin gebunden.

 

Herr Thieme: Es muss eine Variante gefunden werden, bei der die Stadt möglichst wenig investieren muss und ein Investor sich auch finanziell einbringt.

 

 

 

Herr HerrmannÜbernahme L 193  (Verkehrsunfälle, evtl. Geschwindigkeitsbeschränkung?)

Lt. Aussage des Herrn Otto soll die Stadt die Straße übernehmen, aber der Ausbau erfolgt noch durch den BLK. Wann erfolgt das?

 

Herr Immisch:  Das war eigentlich für diesen Herbst geplant, durch andere Baumaßnahmen und damit verbundene Sperrungen in der Stadt musste dies jedoch auf Frühjahr 2017 verschoben werden.

 

Weiterhin hat Herr Herrmann noch eine Anfrage zur Mittelstraße in Zeitz.

Dort musste die Feuerwehr schon dreimal eine Ölspur beseitigen, die aufgrund beschädigter Autos wegen hoher Gullideckel  verursacht wurde.

Es sollte wenigstens ein Warnschild aufgestellt werden.

Das SG Tiefbau sollte Reparatur veranlassen, Herr Immisch prüft, ob dies schon erledigt ist.

 

 

Herr Buzalski übergab einen Vertragsentwurf, der regelt, dass die Fördermittel zurückgezahlt werden müssen, wenn die Maßnahme nicht in einem bestimmten Zeitraum begonnen wird

(bei Erhalt von Fördermitteln zur Sicherung - Eigentümer (Dritter)

Wird durch die Stadt auch so verfahren?

 

Herr Villiers:  Wenn Fördermittel zur Sicherung vergeben werden, ist die Modernisierung nicht Gegenstand des Vertrages – nur die reine Instandsetzung.

Auch wenn dieses vertraglich geregelt ist, ist dies keine Garantie für eine tatsächliche Durchführung.

Es besteht jedoch die Möglichkeit, den Vertrag zu kündigen.