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Auszug - Einwohnerfragestunde  

27. Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 6
Gremium: Stadtrat Zeitz
Datum: Do, 23.03.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:50
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz

 

Frau Reinhardt nimmt ab 17:15 Uhr an der Sitzung des Stadtrates Zeitz teil, so dass 34  stimmberechtigte Mitglieder anwesend sind.

 

Folgende Fragen und Antworten:

 

Herr Horst Doubek, Zeitz:

Frage:

Im Jahr 2016 kam es zur Wahl der Bürgermeisterin. Was sind die Gründe, dass sie bis heute nicht ihren Dienst angetreten hat bzw. wann erfolgt dies?

 

Antwort:

Herr Thieme, Oberbürgermeister:

Die Beantwortung der Frage erfolge wird im Rahmen der Verlesung des Tätigkeitsberichtes.

Herr Doubek erklärt sich damit einverstanden.

 

Frage:

Herr Moser, Zeitz, Am Eulengrund:

Frage zur Förderung von Schulen in kommunaler Trägerschaft:

Wurden Schulen kommunaler Trägerschaft genauso gefördert wie Schulen konfessioneller Trägerschaft? Wie hoch sind die Förderungen insbesondere für die konfessionellen Schulen?

 

Antwort:

Frau Langenberg,

Fachbereichsleiterin Soziales Zeitz:

Es wird eine schriftliche Antwort zur Höhe der bisher erfolgten und zukünftig geplanten Förderungen durch die Verwaltung erfolgen bzw. zu Protokoll gegeben.

Herr Moser erklärt sich damit einverstanden.

 

Frage:

Herr Falk Heiland, Zeitz, Rudolf-Puschendorf-Straße:

Frage zur Beschäftigung von Flüchtlingen in  Kindereinrichtungen der Stadt Zeitz:

1. Frage

Werden demnächst Flüchtlinge in Schulen und Kindergärten als Hausmeisterhelfer eingesetzt?

2. Frage

Wie stellt die Stadt sicher, dass den Kindern dadurch nichts passiert, vor allem gesundheitlich bzw. durch mögliche Übergriffe?

 

Antwort:

Frau Langenberg,

Fachbereichsleiterin Soziales Zeitz:

Die Maßnahmen würden über den Burgenlandkreis initiiert. Es sei vorgesehen, Flüchtlinge in verschiedenen städtischen Einrichtungen der Stadt Zeitz, wie z.B. Schulen und Kindertagesstätten, einzusetzen. Die Teilnehmer seien noch nicht bekannt. Grundvoraussetzung für deren Einsatz sei die Vorlegung sowohl von Führungszeugnissen als auch Gesundheitszeugnissen, was mit dem Burgenlandkreis abgestimmt sei. Dadurch sollen Risiken, insbesondere im gesundheitlichen Bereich ausgeschlossen werden.

 

Frage:

Herr Karl Melzer, Zeitz:

Konkretisierung der vorangegangen Frage:

Die Maßnahme soll bereits ab 01.04.2017 beginnen. Zur Sitzung des Sozialausschusses am 20.02.2017 war über den Einsatz von Flüchtlingen in Kindereinrichtungen bzw. Schulen nichts bekannt.

Gibt es einen Maßnahmeplan für Flüchtlinge, die noch keinen Asylstatus haben beim Burgenlandkreis?

Antwort:

Herr Gottschlich, ZiAG mbH

Für die beim Integrations- und Ausländeramt in Naumburg eingereichten Projekte, sei noch keine Bewilligung und Zuweisung der Flüchtlinge erfolgt. Der Termin 01.04.2017 stehe daher in Frage.

Die Teilnehmer würden für ergänzende Tätigkeiten im Hausmeisterbereich eingesetzt und sollen nicht mit den Kindern in Berührung kommen. Somit seien lediglich Führungszeugnisse und keine Gesundheitszeugnisse notwendig.

 

Nachfrage:

Herr Melzer:

Anmerkung:

Herr Melzer bezweifelt, dass Personen des Hausmeisterbereiches in den Kindereinrichtungen nicht mit Kindern in Berührung kommen würden.