Auszug - Allgemeine Informationen zu Haushaltsangelegenheiten durch das Sachgebiet Haushalts- und Rechnungswesen (mündlich)
Sitzung des Finanz-/Rechnungsprüfungsausschusses | |||
TOP: | Ö 9 | ||
Gremium: | Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss | ||
Datum: | Di, 30.05.2017 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich |
Zeit: | 17:00 - 18:00 | ||
Raum: | Grundschule "Stadt Mitte" | ||
Ort: | Pestalozzistr.5, 06712 Zeitz | ||
Zusatz: | Bitte beachten Sie den geänderten Tagungsort. Zur Besichtigung der Grundschule Stadtmitte werden die Mitglieder des Ausschusses für Bildung, Soziales, Kultur und Sport mit eingeladen. | ||
Frau Schürmann:
In der vergangenen Woche erhielt die Stadt Zeitz die Verfügung der Kommunalaufsichtsbehörde für den Beitrittsbeschluss zur Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017. Dieses Schreiben wurde allen Stadträten zugeleitet.
Aufgrund dieses Schreibens wurde kurzfristig am 24.05.2017 bei der Kommunalaufsichtsbehörde ein sehr konstruktives Gespräch geführt.
Schwerpunkte waren:
1. veranschlagte Kredite für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen
Die vorläufigen Ergebnisse im investiven Bereich der Jahre 2013 bis 2016 waren der Kommunalaufsichtsbehörde vorzulegen. Hieraus ergibt sich ein Überschuss, der der Rücklage zuzuführen wäre. Allerdings sind dies nur vorläufige Ergebnisse, die noch nicht geprüft und bestätigt sind.
Von dieser vorläufigen Rücklage in Höhe von ca. 960.000 Euro wurde bisher ein Betrag in Höhe von 191.600 Euro zur Finanzierungen von Investitionen im Jahr 2017 veranschlagt. Dies sind zweckgebundene Einzahlungen, z.B. Fördermittel, die im Jahr 2016 eingegangen, jedoch nicht vollständig verbraucht worden sind.
Diese vorläufigen Rücklagemittel sind vorrangig, vor der Erteilung einer Kreditermächtigung einzusetzen.
In diesem Zusammenhang erging durch die Kommunalaufsichtsbehörde der Auftrag, alle Investitionseinnahmen von 2013 – 2016 auf Zweckbindungen zu prüfen.
Es zeichnet sich ab, dass durch die Kommunalaufsicht die Kredite nicht in geplanter Höhe genehmigt werden.
Diese Kürzung der Kreditermächtigung erfordert einen Beitrittsbeschluss des Stadtrates.
Um die Rechtswirksamkeit der Haushaltssatzung zum 30.06.2017 nicht zu gefährden, sind für den 15.06.2017 Sondersitzungen des Finanz- und Rechnungsprüfungsausschusses, des Haupt- und Wirtschaftsausschusses sowie des Stadtrates vorgesehen.
Der Bescheid der Kommunalaufsicht wird bis Ende dieser Woche erwartet.
2. sachliche und zeitliche Unabweisbarkeit von Investitionsmaßnahmen
Veränderungen wirken sich nicht auf das Haushaltsjahr 2017 aus, sondern auf die Folgejahre.
3. Maßnahmeplan zur Rückführung des Liquiditätskredites
Alle Maßnahmen, die im Maßnahmeplan dargestellt werden, müssen mit der Veranschlagung im Haushaltsplan nachvollziehbar sein. Das ist derzeit nicht der Fall.
Es wird die Überarbeitung des Maßnahmeplanes angeordnet; dies wirkt sich jedoch nicht auf die Genehmigungsfähigkeit aus.
Herr Exler:
Muss der Haushaltsplan aufgrund des Bescheides geändert werden?
Frau Schürmann:
Die Investitionen sind nicht gefährdet. Allerdings müssen die vorhandenen Mittel zuerst verwendet werden.
Der Vorsitzende dankt Frau Schürmann für die Ausführungen.