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Auszug - Fußgängerüberweg im Bereich Virchow-, Röntgen- und Käthe-Niederkirchner-Straße  

31. Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 14 Beschluss:VI/STR/STR/0559/17
Gremium: Stadtrat Zeitz Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 22.06.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:35
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
VI/STR/STR/0559/17 Fußgängerüberweg im Bereich Virchow-, Röntgen- und Käthe-Niederkirchner-Straße
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:CDU-Fraktion
SPD-Fraktion
Federführend:Vorsitzender des Stadtrates   

 

Es liegt eine Beschlussempfehlung aus dem Haupt- und Wirtschaftsausschuss vor.

Herr Borde verliest die geänderte Beschlussfassung:

 

Beschlussempfehlung aus dem Haupt- und Wirtschaftsausschuss:

 

Der Stadtrat beauftragt den Oberbürgermeister zu prüfen, ob es möglich ist, in der Virchowstraße zwischen den Einmündungen Röntgenstraße und Käthe-Niederkirchner-Straße sowie in der Käthe-Niederkirchner-Straße in Höhe des Gymnasiums Querungshilfen anzulegen und die dafür nötigen Mittel von jeweils ca. 15.000,00 € in den Haushalt 2018 einzustellen.

 

Frau Weber, Bürgermeisterin, gibt allgemeine Informationen zur Beschlussvorlage und erörtert den Änderungsvorschlag aus dem Haupt- und Wirtschaftsausschuss zum Anlegen von Querungshilfen. Der Oberbegriff Querungshilfe beinhalte neben einem Fußgängerüberweg auch eine Ampel oder einen Absatz in der Straße, was im Bereich des Gymnasiums möglich sein könnte.

Damit würde eine umfassendere Prüfung, die sich nicht nur auf einen Fußgängerüberweg beschränke, möglich. In diesem Zusammenhang sei mit Herrn Beckel von der Straßenverkehrsbehörde über verschiedene Möglichkeiten gesprochen worden. Eine entsprechende Information und Übersichtsskizze zum Stand der Planung im Bereich Virchowstraße/Röntgenstraße sei den Stadträtinnen und Stadträten Anfang der Woche als Vorschlag zugestellt worden.

 

In der anschließenden Diskussion werden Standpunkte und Meinungen dargelegt. Fraktionen begründen ihre Zustimmung. Zu Irritationen bei einigen Stadträten führt der Gebrauch der unterschiedlichen Begriffe Querungshilfe, Fußgängerüberweg, Zebrastreifen.

Herr Beckel, Sachbearbeiter der Straßenbaubehörde, erläutert nochmals, die einzelnen Begriffe, die unter dem Oberbegriff der Querungshilfe zusammengefasst werden. Als Querungshilfe sei auch eine Querungsinselnsel anzusehen, die man natürlich mit einem Überweg noch nachrüsten könne.

 

Weiterhin informiert Herr Beckel über die Planungsrichtlinien der Städte und Kommunen, die Grundlage für eine ordentliche Verkehrsplanung bilden, wie auch der Schulwegplanung. Die örtliche Situation müsse im Hinblick auf die Zahl an Fußgängern und Fahrzeugen genau betrachtet werden, Zum Schluss entscheide die Straßenverkehrsbehörde über die rechtliche Möglichkeit und Genehmigung. 

 

Im, Verlauf der Diskussion wird die Notwendigkeit der Anbringung von Querungshilfen zur gefahrlosen Querung der Straße im Bereich Virchowstraße/Röntgenstraße im Bereich des Gymnasiums unterstrichen.

Herr Schwarz weist darauf hin, die zulässige Höchstgeschwindigkeit in die Prüfung mit aufzunehmen und zu betrachten.

Herr Schröder gibt den Hinweis, den Platanenweg - Bereich Bushaltestellen und Höhe Aldi-Discounter - ebenfalls in die Prüfung mit einzubeziehen.

Herr Heller, Fraktionsvorsitzender Die Linke., gibt den Hinweis, in der Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses eine Zeitschiene bekanntzugeben und vorzustellen.

 

Herr Beckel führt weiter aus, dass es sich bei der vorgestellten Variante, um eine Planungsgrundlage in Form einer Richtlinie handle. Die Übersichtsskizze beinhalte sowohl eine Querungsinsel als auch einen Fußgängerüberweg und Ampelanlagen, die unter den verschiedenen Verkehrsbedingungen Anwendung finden sollten. Eine endgültige Festlegung sei noch nicht getroffen. Zum Schluss müsse die Öffentlichkeit beteiligt und Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, wie Polizei und PVG eingeholt werden. Nach diesen Stellungnahmen treffe die Straßenverkehrsbehörde eine ermessensfreie Entscheidung.

 

Herr Strauch, Fraktion die Linke, mahnt eine schnellstmögliche Bearbeitung an.

 

Herr Thieme, Oberbürgermeister, weist darauf hin, dass mit der Beschlussfassung vorerst die Grundlage für die Veranlassung einer Prüfung durch die Verwaltung gegeben sei.

 

Dem Geschäftsordnungsantrag auf Abbruch der Debatte von Herrn Prüfe wird mehrheitlich zugestimmt.

 

Herr Borde lässt über den geänderten Beschluss abstimmen:


Geänderter Beschluss:

Beschluss-Nr.: VI/STR/STR/0559/2206/17:

 

Der Stadtrat beauftragt den Oberbürgermeister zu prüfen, ob es möglich ist, in der Virchowstraße zwischen den Einmündungen Röntgenstraße und Käthe-Niederkirchner-Straße sowie in der Käthe-Niederkirchner-Straße in Höhe des Gymnasiums Querungshilfen anzulegen und die dafür nötigen Mittel von jeweils ca. 15.000,00 € in den Haushalt 2018 einzustellen.


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

37

davon anwesend:

24

Ja-Stimmen:

23

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltungen:

  1

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

  0