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Auszug - Informationen aus den Fachbereichen und allgemeine Anfragen  

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 9
Gremium: Bauausschuss
Datum: Mi, 27.09.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:35
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz

Herr Exler verweist auf die bereits vorab versandten Informationen aus dem Fachbereich Technisches Zeitz.

 

Frau Schaller informiert, dass gemäß Abstimmung mit dem Fördermittelgeber eine Überdachung/Unterstand der Bushaltestelle in der Fischstraße nicht förderfähig ist.

 

Des Weiteren wird nach Abstimmung OB mit Herrn Exler eine Vorstellung der aktuellen DSK-Maßnahmen evtl. im Bauausschuss im November stattfinden.

 

Weiterhin informiert Frau Schaller über den Tag des offenen Denkmals. Dieser wurde sehr gut von der Bevölkerung angenommen.

Bzgl. Brüderstr. 18/19 hat der Eigentümer einen Antrag gestellt, das Dach sowie die Fassade neu zu sanieren. Eine Nutzung muss noch gefunden werden.

 

Anfrage Herr Prüfe: Besteht die Möglichkeit, eine Fahrbahnmarkierung (Haltelinien) vom Schwanenteich kommend in den Brühl/Steinsgraben aufzubringen, gleichfalls aus Richtung Scharrenstr.

Dies ist durch die Untere Straßenverkehrsbehörde zu prüfen.

Hinweis Herr Immisch: Am 04.10.17 beginnt der Ausbau des Steinsgrabens, bei dem es bauliche Veränderungen, u. a. die Fahrbahneinengung aus Richtung Steintorvorstadt kommend geben wird.

 

 

Anfrage Herr Strauch:

Bzgl. der unterschiedlichen Geschwindigkeitsregelungen 30 km/h und 50 km/h in der Aug.-Bebel-Str. sowie der angefangenen Markierungen, werden diese noch weitergeführt?

Frau Weber: Dies wird durch Herrn Beckel aufgrund einer Bürgeranfrage bereits   

bearbeitet, die Antwort erhalten alle Stadträte.

Information dazu aus dem SG Sicherheit und Ordnung:

Die 30 km/h Beschilderung stammt noch aus der früheren Verkehrsführung, als es lediglich eine Einbahnstraße war und die Geschwindigkeit im Verkehr gemindert werden sollte. Die 50 km/h ist die Regelgeschwindigkeit innerorts, es ist jedoch nicht geboten die gleiche Geschwindigkeit in beiden Fahrtrichtungen anzuordnen. Es geht vielmehr um eine sinnvolle Ergänzung zu den vorhandenen baulichen geschwindigkeitsdämpfenden Maßnahmen. Bergab bleibt der Verkehr für dem Busverkehr gewollt flüssig, jedoch wegen der vorhandenen baulichen Einengungen (Inseln an den Einmündungen) mit reduzierter Geschwindigkeit 30 km/h. Bergauf besteht vor den Hindernissen (parkende Fahrzeuge) Wartepflicht im Gegenverkehr, eine zusätzliche Geschwindigkeitsreduzierung erübrigt sich damit.

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

 

davon anwesend:

 

Ja-Stimmen:

 

Nein-Stimmen:

 

Stimmenthaltungen:

 

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 zu Top 9 - Informationen aus dem FB (154 KB)