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Auszug - Haushaltskonsolidierungkonzept 2018 der Stadt Zeitz  

Sitzung des Finanz-/Rechnungsprüfungsausschusses
TOP: Ö 10
Gremium: Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 25.09.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:50
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
VI/STR/20/0613/17 Haushaltskonsolidierungkonzept 2018 der Stadt Zeitz
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Oberbürgermeister
SG Haushalts- und Rechnungswesen
Federführend:Fachbereich Finanzen   

Im Vorfeld wurde mit der Kommunalaufsichtsbehörde abgestimmt, in welcher Form das Haushaltskonsolidierungskonzept aufgestellt werden soll.

Die im Haushaltskonsolidierungskonzept enthaltenen Maßnahmen müssen sich auch im Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 widerspiegeln.

 

Neben dem Erläuterungsteil besteht das Haushaltskonsolidierungskonzept aus 3 Teilen:

 

  1. durchgeführte Maßnahmen, die bereits in den Haushaltsjahren 2016 und 2017 mit dem Maßnahmeplan zum Abbau der ansteigenden Inanspruchnahme von Liquiditätskrediten durch den Stadtrat beschlossen wurden
  2. umsetzungsfähige Maßnahmen, d. h. Maßnahmen, die nach Beschlussfassung durch den Stadtrat wirksam werden
  3. Maßnahmen, die derzeit geprüft werden, die intensiver Vorbereitung und Absprachen bzw. entsprechenden Vereinbarungen mit Dritten bedürfen 

 

Herr Schröder:

Haushaltskonsolidierungskonzept 2018 bis 2026 – wie entstehen diese Laufzeiten?

 

Frau Schürmann:

Dieser Zeitraum richtet sich nach den Vorgaben des Kommunalverfassungsgesetzes LSA:

Darin ist geregelt, dass der Haushaltsausgleich zum nächstmöglichen Zeitpunkt wiederherzustellen ist, spätestens im fünften Jahr, das auf die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung folgt.

Die mittelfristige Finanzplanung für das Haushaltsjahr 2018 erfolgt bis zum Jahr 2021, dies kann im Haushaltsplan nachvollzogen werden - 5 Jahre danach ist das Jahr 2026.

 

Herr Schröder:

„Seit mehreren Jahren wird von unserer Fraktion auf die Situation bei Mieten, Pachten und Betriebskosten städtischer Immobilien und Grundstücke aufmerksam gemacht.

Die im Mai 2017 von der Verwaltung übergebene Auflistung vermittelt uns nicht die Überzeugung, dass alle Möglichkeiten auf der Einnahmeseite marktüblich ausgeschöpft wurden.

Besonders in Zeiten knapper Kassen, welche die Stadt zwingt, Einnahmen zu erschließen, muss das vor dem Hintergrund der Haushaltskonsolidierung wahrgenommen werden.

 

     z. B.: Bei 89 Flurstücken mit 38 ha erlösen wir lediglich 6.960 Euro.

              Bei 44 Immobilien werden lediglich an 11 Immobilien Mieterlöse in Höhe von

              48.201 Euro erlöst.

              Bei weiteren 33 Immobilien werden 0,00 Euro erlöst.

 

Wir stellen den Antrag auf Überprüfung, ob die Einnahmeseite verbessert werden kann. Gleichzeitig wird an die Gleichbehandlung appelliert.“

 

Oberbürgermeister:

Bei den landwirtschaftlichen Grundstücken wurden die Pachtpreise erhöht.

 

Herr Meinecke:

Bei den Ackerflächen erfolgte die Anpassung der Preise nach maximalen Angaben im Grundstücksmarktbericht 2017. Derzeit liegen die Vorlagen in den Ortschaftsräten, da noch in diesem Jahr die Erhöhung planmäßig durchgeführt wird. Das beinhaltet Mehreinnahmen von ca. 8.500 Euro.

 

Bei den anderen Grundstücken unterscheidet man Wohngrundstücke, bei denen es Fördermittel bzw. Kreditverhandlungen mit der KfW gab. Dort war auch eine Mietbindungsklausel verankert. Das betrifft speziell Wohngrundstücke in den Ortsteilen. Dort ist im Einzelfall zu prüfen, ob während der Laufzeit der Abzahlung von Krediten eine Mieterhöhung durchgeführt werden kann.

In den Grundstücken mit 0 Euro Einnahmen handelt es sich um Objekte, in denen gemeinnützige Vereine kostenfrei eingemietet sind, lediglich die Betriebskosten werden umgelegt. Diese werden teilweise über die Stadt gefördert.

 

Herrn Schröder bittet um Überprüfung der 89 Flurstücke mit 38 ha, inwieweit dort die Pachten marktüblich sind sowie um Überprüfung der 44 städtischen Immobilien, ob die Einnahmeseite verbessert werden kann.

 

Oberbürgermeister:

Über den Antrag kann gerne abgestimmt werden. Im Zweifel ist dieser Auftrag bereits erledigt.

Die Überprüfung der Marktüblichkeit der kommunalen Mietobjekte wird vorgenommen.

 

Herr Schröder legt keinen Wert darauf, dass der Antrag abgestimmt werden muss. Es ist in Ordnung, wenn dazu ein Anhang zum Protokoll erarbeitet wird.

 


Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt das Haushaltskonsolidierungskonzept 2018 der Stadt Zeitz.

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

7

Ja-Stimmen:

4

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

3

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0