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Auszug - Haushaltskonsolidierungkonzept 2018 der Stadt Zeitz  

Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses
TOP: Ö 7
Gremium: Haupt-und Wirtschaftsausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 19.10.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:30
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
VI/STR/20/0613/17 Haushaltskonsolidierungkonzept 2018 der Stadt Zeitz
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Oberbürgermeister
SG Haushalts- und Rechnungswesen
Federführend:Fachbereich Finanzen   

Vorsitzender:

Zuerst bedankt er sich bei Frau Schürmann und dem Sachgebiet Haushalts- und Rechnungswesen für die große Leistung, die in diesem Jahr erbracht wurde.

Erst im Juni 2017 wurde der Haushaltsplan 2017 beschlossen. Zwischenzeitlich ist die Eröffnungsbilanz erstellt worden. Und nunmehr liegt der Haushaltsplan 2018 inklusive Haushaltskonsolidierungskonzept zur Beschlussfassung vor.

 

Der Haushaltsplan muss bis zum 30.11.2017 rechtswirksam sein, damit die Stadt Zeitz fristgerecht europäische Fördermittel beantragen kann.

Der Haushaltsausgleich für das Haushaltsjahr 2018 kann nicht erreicht werden. Zu Beginn stand ein Defizit im Ergebnishaushalt in Höhe von 5,3 Mio. Euro zu Buche. Nach Beschluss des Haushaltskonsolidierungskonzeptes besteht weiter ein Defizit in Höhe von auf 3,9 Mio. Euro. Ursachen hierfür sind verringerte Landeszuweisungen und erhöhte Umlagen in Höhe von 5,3 Mio. Euro.

Daraus ergibt sich eine klare gesetzliche Verpflichtung, ein Haushaltskonsolidierungskonzept zu beschließen.

Nur mit einem beschlossenen Haushaltskonsolidierungskonzept ist die Genehmigungsfähigkeit eines unausgeglichenen Haushalts möglich. Ohne Haushalt gibt es keine neuen Investitionen, erst recht nicht aus dem EFRE-Programm für die Grundschule Zeitz-Ost, ZEKIWA, Stadtentwicklungskonzept, Abriss Weberstraße 1 c, keine Investitionen in Schulen und Kitas etc.

 

Da ein Defizit vorhanden ist, sind die Maßstäbe, die an eine vorläufige Haushaltsführung zu stellen sind, daher besonders streng umzusetzen. Allenfalls können begonnene Investitionen weitergeführt, unaufschiebbare Aufgaben wahrgenommen und nur Auszahlungen und Aufwendungen vorgenommen werden, für die eine rechtliche Verpflichtung besteht.

Der freiwillige Bereich wird erhebliche Kürzungen erfahren.

 

Im Haushaltskonsolidierungskonzept wurde sich im Wesentlichen darauf beschränkt, sofort umsetzbare Maßnahmen im ersten Schritt einfließen zu lassen. Das vorliegende Konzept wurde mit der Kommunalaufsichtsbehörde abgestimmt.

 

Frau Schürmann:

 

Haushaltskonsolidierungskonzept

 

Heute wurde ein überarbeitetes Konzept vorgelegt. Inhaltlich wurde nichts verändert. Jedoch wurden zum einen die Haushaltsänderungen berücksichtigt, die sich seit der Ausreichung des Haushaltsplanes am 14.09.2017 noch ergeben haben (z. B. Änderung der Orientierungszahlen des Landes zum FAG). Diese aktuellen Zahlen sind laut Richtlinie der Kommunalaufsicht umgehend einzuarbeiten. Dazu wurden weitere Unterlagen zum Haushaltsplan ausgereicht und verdeutlicht wird dies alles auf der beigefügten Änderungsliste.

Zum anderen ist der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Zeitz erst nach der Aufstellung des Haushaltsplanes fertig geworden. Auch in diesem Wirtschaftsplan hat sich eine Zahl verändert (Oberflächenanteil für die Straßenentwässerung).

 

Weiter wurden nach Ausreichung des Haushaltsplanes 2018 und des Haushaltskonsolidierungskonzeptes an alle Stadträte diese Unterlagen an die Kommunalaufsichtsbehörde zur Vorprüfung gesandt. Die Vorprüfung ist bereits erfolgt. Daraufhin gab es ein erstes Schreiben der Kommunalaufsichtsbehörde vom 11.10.2017, in diesem Hinweise zum Haushaltsplan gegeben wurden, die seitens der Stadt umgesetzt wurden sowie Hinweise zum Haushaltskonsolidierungskonzept. Diese Hinweise zum Haushaltskonsolidierungskonzept sind meist formaler und redaktioneller Art. In zwei – drei Punkten wurden betragsmäßige Fehler korrigiert. Dies wurde alles berücksichtigt und eingearbeitet. Aber es gibt keine Änderungen an Maßnahmen oder dergleichen.

Zu den vorgenommenen Änderungen gibt es eine Erläuterung (ebenfalls mit ausgereicht).

 

Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass sich Maßnahmen noch in der Prüfung befinden. Diese sind im 3. Teil des Haushaltskonsolidierungskonzeptes aufgeführt. Bereits zu den Beratungen in den Fachausschüssen wurde festgestellt, dass zu einer Maßnahme (Reduzierung der freiwilligen Leistungen) Irritationen aufgetreten sind. Diese Tabelle wurde noch einmal überarbeitet.

 

In dem Zusammenhang ist aufgefallen, dass zwei Punkte der freiwilligen Leistungen noch nicht aufgenommen waren (Stadtfeste, Jugendarbeit). Diese wurden ergänzt.

 

 

Herr Schwarz kommt 17.20 Uhr zur Sitzung. Damit sind 12 Stadträte anwesend.

 

 

Nach intensiver Diskussion mit den Ausschussmitgliedern erläutert Frau Schürmann folgendes:

 

Es gab zwischen dem Haushaltsjahr 2017 und 2018 erhebliche Unterschiede und Differenzen in einzelnen Produkten. Diese haben ihre Ursache zum einen dadurch, dass vom Fachbereich Soziales Zeitz Personal, was bisher unter einem bestimmten Produkt erfasst wurde, umgeschlüsselt wurde auf andere Produkte (z. B. Zuordnung von Mitarbeitern aus dem Schlosspark zum Capitol). In den kommenden Jahren wird dies immer mehr an Bedeutung zunehmen, dass Personalkosten tatsächlich auf diesen Produkten auch nur prozentual abgebildet werden, wofür die Leistungen erbracht werden. Dadurch haben sich die Verschiebungen ergeben.

 

Frau Eschner:

Sie kritisiert, dass der Zuschuss an die Verbraucherzentrale komplett gestrichen wurde.

Die Finanzierung könnte aus dem Bereich freiwillige Ausgaben erfolgen, indem man Haushaltsansätze verschiebt. Sie und ihre Fraktion sprechen sich gegen die Streichung des Zuschusses an die Verbraucherzentrale aus.

Zu den Maßnahmen in Prüfung wurde festgestellt, dass die eingereichten Vorschläge

bezüglich WBG mbH und SSBZ, welche bereits vom Stadtrat beschlossen wurden, nicht im Haushaltskonsolidierungskonzept aufgenommen wurden.

 

Vorsitzender:

Aus taktischen Gründen erfolgte keine Aufnahme und damit Darstellung in der Öffentlichkeit, um Rückfragen, bspw. der Kommunalaufsichtsbehörde zu bisher nur vage geprüften Vorschlägen zu vermeiden.

 

Sie stellt folgenden Antrag:

Durch den Stadtrat wurde der Oberbürgermeister beauftragt zu überprüfen, ob durch Übertragung von Aufgaben bzw. Teilaufgaben aus dem Sachgebiet Gebäude- und Flächenmanagement an WBG mbH und SSBZ Einsparungen zu erzielen sind.

Dieser Vorschlag soll unter dem 3. Punkt des Haushaltskonsolidierungskonzeptes „Prüfung von Maßnahmen“ aufgenommen werden. 

 

Frau Späte:

1. Sind die Feststellungen zum Stellenplan der Kommunalaufsichtsbehörde gesamtheitlich

    abgearbeitet?

2. Bezüglich der doppischen Darstellung Personal z. B. in den Bädern (welche nicht richtig

    zugeordnet waren) stellt sich die Frage, ob die Zuordnung der Personalkosten den jeweiligen

   Produkten ordnungsgemäß erfolgt ist.    

 

Vorsitzender:

Nach dem derzeitigen Stand der Untersuchung wurde alles ordnungsgemäß verbucht.

Es können sich durchaus noch Änderungen ergeben. Dies ergibt jedoch keine Erhöhung der Gesamtkosten.

 

3. Kredit

    Im Haushaltsplan 2018 ist keine Kreditaufnahme vorgesehen, trotzdem wird mit rund 1 Mio.

    Euro getilgt. Im Haushaltsplan für 2019 sind 3 Mio. Euro Kreditaufnahme vorgesehen mit

    einer gleichhohen Tilgung. Wieso?

Frau Schürmann zu 3.:

Im Jahr 2019 steht eine Umschuldung an. Die Kredittilgung ist in dem Jahr wesentlich höher, als zuvor. Die Neuaufnahme ist die Differenz der Kreditaufnahme und der Kredittilgung. Eine Umschuldung wird buchungstechnisch wie eine Neuaufnahme behandelt.

Herr Buzalski:

Das Schreiben der Kommunalaufsichtsbehörde vom 12.10.2017 enthielt diverse Auflagen. Sind alle erwähnten Anmerkungen, Fragen, Darstellungen in dem neu ausgereichten Haushaltskonsolidierungskonzept mit der Kommunalaufsichtsbehörde abgestimmt und erledigt?

 

Frau Schürmann:

Alle aufgeführten Punkte wurden durch das Sachgebiet Haushalts- und Rechnungswesen geprüft. Zwei Punkte (unter 6.2.) entsprachen vorher der Richtigkeit. Dies wurde geklärt. Alle Punkte wurden dementsprechend ab- und eingearbeitet. Das Schreiben bedarf derzeit keiner Antwort. Erst mit Abgabe des Haushaltsplanes und des Haushaltskonsolidierungskonzeptes erfolgt die Beantwortung.

 


Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt das Haushaltskonsolidierungskonzept 2018 der Stadt Zeitz.

 


Abstimmungsergebnis Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss zum Antrag von Frau Eschner:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

6

Ja-Stimmen:

4

Nein-Stimmen:

2

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis Haupt- und Wirtschaftsausschuss zum Antrag von Frau Eschner:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

12

davon anwesend:

12

Ja-Stimmen:

4

Nein-Stimmen:

3

Stimmenthaltungen:

4

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

 

 

 

Abstimmungsergebnis Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss zur Vorlage:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

6

Ja-Stimmen:

3

Nein-Stimmen:

2

Stimmenthaltungen:

1

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis Haupt- und Wirtschaftsausschuss zur Vorlage:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

12

davon anwesend:

12

Ja-Stimmen:

  5

Nein-Stimmen:

  4

Stimmenthaltungen:

  3

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

  0