Inhalt

Auszug - Haushaltskonsolidierungkonzept 2018 der Stadt Zeitz  

34. Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 17 Beschluss:VI/STR/20/0613/17
Gremium: Stadtrat Zeitz Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 26.10.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 21:10
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
VI/STR/20/0613/17 Haushaltskonsolidierungkonzept 2018 der Stadt Zeitz
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Oberbürgermeister
SG Haushalts- und Rechnungswesen
Federführend:Fachbereich Finanzen   

 

Frau Schürmann, Sachgebietsleiterin Haushalts- und Rechnungswesen, macht allgemeine Ausführungen zum Haushaltskonsolidierungskonzept und zu den Änderungen, die in der vergangenen Woche im Haupt- und Finanzausschuss ausgereicht wurden bzw. den anderen Stadträten am Freitag zugegangen sind.

 

Bereits zur Haushaltsplanung für das Jahr 2017 zeichnete sich in der mittelfristigen Finanzplanung ab, dass es sehr schwierig wird für die Folgejahre 2018 und folgende, den Ergebnisplan ausgleichen zu können. Die Planungsphase für das Haushaltsjahr 2018 machte deutlich, dass im Ergebnisplan die geplanten Aufwendungen für die laufende Aufgabenerfüllung die zu erzielenden Einnahmen erheblich überschreite. Nach Anmeldung des Finanzbedarfes durch alle Fachbereiche ergab sich ein Defizit von 5,3 Millionen Euro. Trotz intensivster Beratung in der Verwaltung war es nicht möglich, dieses Defizit auszugleichen. Nach Kommunalverfassungsgesetz besteht die Verpflichtung zur Aufstellung eines Haushaltskonsolidierungskonzeptes, um den Haushaltsausgleich zum nächst möglichen Termin wieder herzustellen. Der Ausgleich muss nach Gesetz hergestellt werden im 5. Jahr, das auf die mittelfristige Finanzplanung folgt und das ist das Jahr 2026.

 

Das Haushaltskonsolidierungskonzept besteht aus 3 Teilen:

Der 1. Teil beinhaltet die Maßnahmen, die bereits in den Vorjahren zur Haushaltsplanung 2016 und 2017 mit dem Maßnahmeplan zum Abbau der ansteigenden Inanspruchnahme von Liquiditätskrediten beschlossen wurden. Das ist schon Beschlusslage. Die Maßnahmen sollten bereits nach Abstimmung mit der Kommunalaufsicht in das Haushaltskonsolidierungskonzept integriert werden, führen aber im Jahr 2018 nicht noch einmal zu einem Konsolidierungseffekt, weil sie bereits Grundlage für die Aufstellung des Haushaltsplanes waren.

Im 2. Teil des Haushaltskonsolidierungskonzeptes sind die Maßnahmen enthalten, die schnell und sofort umsetzbar sind und zu Effekten im Haushaltsplan 2018 führen. Die Umsetzung der Maßnahmen im 2. Teil führt zu dem derzeit ausgewiesenen Haushaltsdefizit von ca. 3,974 Millionen Euro.

Im 3. Teil erfolgt eine Widerspieglung der Maßnahmen, die noch in der Planung sind, intensiver Vorbereitung bedürfen und zukünftig angegangen werden sollen. Dieser Teil ist noch nicht vollständig und allumfassend. Die Haushaltskonsolidierung wird auch in den Folgejahren fortgeführt und fortgeschrieben werden müssen.

 

Seit der Ausreichung der Haushaltsplanung und des Haushaltskonsolidierungskonzeptes in der letzten Stadtratssitzung am 14.09.2017 haben sich Änderungen von Zuweisungen und Schlüsselzahlen ergeben, die eingearbeitet werden mussten. Zeitgleich zur Ausreichung der Unterlagen im September wurden die Unterlagen auch bei der Kommunalaufsichtsbehörde zur Vorprüfung eingereicht, um das Verfahren zu beschleunigen sowie Hinweise und Empfehlungen noch einarbeiten zu können. Durch die Kommunalaufsicht erging am 11.10.2017 ein Schreiben mit Hinweisen und Anregungen zur Änderung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes. Dieses Schreiben wurde den Mitgliedern des Stadtrates zugeleitet. Bei den Änderungen handelte es sich in der Hauptsache um formale Änderungen, wie Bezugsgrößen, Bezugsjahre, Bezugsbeträge, oder es waren ursprüngliche Ansätze falsch ausgewiesen. Die Hinweise der Kommunalaufsicht wurden umgesetzt. Die Änderungen führen nicht zu inhaltlichen Änderungen des Haushaltskonsolidierungskonzeptes, das heißt, es wurden keine neuen Maßnahmen aufgenommen bzw. Maßnahmen gestrichen. Ebenfalls wurde die Zusammenstellung der Anlage 2 (Tabelle) geändert und im Teil 3 der Tabelle zu den freiwilligen Leistungen wurde das Jahr 2017 als Vergleichsbasis gestrichen.

 

Der Oberbürgermeister, Herr Thieme, dankt Frau Schürmann und den Mitarbeitern des Sachgebietes Haushalt und Rechnungswesen für die geleistete Arbeit und den Einsatz bei der Erarbeitung der Eröffnungsbilanz, des Haushaltskonsolidierungskonzeptes und des Haushaltsplanes. Ergänzend weist er nochmals darauf hin, das Haushaltskonsolidierungskonzept enthalte viele zukünftig beabsichtigte Maßnahmen, die keine unmittelbare Wirkung haben und die Notwendigkeit eines satzungsändernden Beschlusses nach sich ziehen. Generell habe die Stadt Zeitz ein sehr großes Defizit. Die Kommunalaufsicht fordere dennoch nicht so große Einschnitte. Die Stadt bekenne sich weiterhin zu den Sommerbändern, zum Capitol. Es werde keine Erhöhung der Hundesteuer, keine Erhöhung der Hebesätze für Gewerbesteuern über den bisherigen Satz hinaus und auch keine Erhöhung der Kita-Gebühren geben, auch wenn hier der Anteil von 50 % noch nicht erreicht sei. Ebenso werden vorerst keine zusätzlichen Steuern eingeführt.

 

Weiterhin betont Herr Thieme die Notwendigkeit der Beschlussfassung des Haushaltsplanes für das Jahr 2018. Der Haushaltsplan sei Voraussetzung für alle Investitionen, vor allem die Neuinvestitionen, aber auch für freiwillige Leistungen in der laufenden Verwaltung. Aufgrund des Defizits sei die Stadt gesetzlich verpflichtet, ein Haushaltskonsolidierungskonzept aufzustellen. Es beinhalte zum Teil die Erhöhung von Gebühren und Beiträgen auf ein lediglich durchschnittliches Maß. Weitere Maßnahmen, wie zum Beispiel eine Personalorganisationsuntersuchung Anfang des Jahres 2018, seien geplant. Die eingereichten Vorschläge aus den Fraktionen werden weiter behandelt. Ziel sei es, dass die Haushaltspläne jeweils am 30.11. genehmigt vorliegen.

 

Der Oberbürgermeister, Herr Thieme, unterstreicht nochmals die Notwendigkeit der Beschlussfassung eines Haushaltskonsolidierungskonzeptes und des Haushaltsplanes für die Stadt Zeitz. Die Stadt sei im kommenden Jahr nicht auf Kreditaufnahmen im Investitionshaushalt angewiesen, so dass in die Freibäder, die IT-Ausstattung von Grundschulen, in Kita`s und Spielplätze investiert werden könne. Das vorgelegte Haushaltskonsolidierungskonzept sei als Vorschlag der Verwaltung anzusehen. Deshalb bittet Herr Thieme die Mitglieder des Stadtrates in beliebiger Zahl Änderungs- oder Streichungsanträge zu stellen und so lange am Konzept zu arbeiten, bis ein Konsens gefunden werde.

 

Der Fraktionsvorsitzende der ALL/AfD, Herr Weißbrodt, informiert darüber, dass die Fraktion der ALL/AfD einen Antrag vorbereitet habe, der heute vorliegt. Bereits im April sei dieser Antrag an die Verwaltung gesandt worden mit dem Ziel, Berücksichtigung in den Konsolidierungsberatungen zu finden. Die Fraktion ALL/AfD verzichtet auf die heutige Antragstellung, wenn zugesagt werde, innerhalb des nächsten Vierteljahres darüber zu beraten.

 

Herr Thieme sagt dies zu und bittet Herrn Flammiger, Fachbereichsleiter Zentrale Dienste, um eine kurze Stellungnahme.

Herr Flammiger informiert, dass bereits interne Abstimmungen erfolgt seien. Es wurde ein Verfahren festgelegt, um mit den einzelnen Bereichen ins Gespräch zu kommen. Die Gespräche sollen Ende Januar/Anfang Februar 2018 mit den einzelnen Fachbereichen und beim Oberbürgermeister stattfinden. Es soll zum Beispiel untersetzt werden, wie die einzelnen Bereiche mit Personal ausgestattet und welche Personalveränderungen bekannt sind. Geplant sei die Fortschreibung bis 2021, aber auch der weitere Zeitraum bis 2024 soll betrachtet werden.

 

Herr Heller, Fraktionsvorsitzender Die Linke., gibt zum Haushalt folgende Ausführungen:

Zu Beginn äußert Herr Heller, es sei schwierig, das Haushaltskonsolidierungskonzept und die Haushaltssatzung getrennt zu behandeln. Die Fraktion Die Linke. sehe es als problematisch an, das Defizit größtenteils durch Erhöhungen von Gebühren, Eintrittsgeldern und weiteren Einnahmen, die durch die Bürger aufgebracht werden müssen, zu verringern. Andererseits sei es wichtig, die beantragten Fördermittel zu erhalten und für die Stadt einzusetzen. Er merkt an, der Oberbürgermeister hätte versuchen können, in Magdeburg oder bei der Investitionsbank für die Kommune Mitteln zur Überbrückung zu beantragen.

 

Herr Heller äußert Bedenken darüber, wie die Bürger die Konsolidierungsmaßnahmen aufnehmen und verstehen werden. Es werden Eintrittsgelder für Bäder, Schwimmhalle und Parkgebühren steigen. Was geschieht mit diesen zusätzlichen Einnahmen? Warum werden diese Mittel nicht zweckgebunden ausgereicht? Das Gleiche treffe für die Mittel zu, die von den Stadtwerken zur Verfügung gestellt werden. Als weiteres Beispiel zur Einnahmenerhöhung nennt Herr Heller weiterführende Tätigkeiten der Ermittler, wie zum Beispiel Ordnungsmaßnahmen bei leerstehenden Grundstücken und Gebäuden. Die Eintrittsgelder sollten so gestaltet werden, dass die sozialen Aspekte der Bevölkerung berücksichtigt und die Antragsverfahren für bestimmte Vergünstigungen (z.B. Sozialpass) etwas entbürokratisiert werden.

Im Zusammenhang mit der Streichung des Zuschusses der Verbraucherzentrale gibt Herr Heller zu bedenken, die Bürger werden das Gefühl haben, dass alles was hilft, irgendwann verlorengehe, es nicht mehr gewollt sei.

Die Fraktion Die Linke. werde sich bei den Gesprächen zur Personalentwicklung einbringen. In den letzten Jahren seien im sozialen Bereich der Stadtjugendpfleger und eine halbe Stelle als Gleichstellungsbeauftrage weggefallen.

Das Burgenland-OpenAir-Konzert werde von der Fraktion Die Linke. im Haushalt als Position nicht für notwendig angesehen.

Abschließend gibt Herr Heller zu bedenken, dass von Seiten der Fraktion die Linke. noch offene Fragen bestünden. Dazu zähle auch die zeitliche Verschiebung und der geplante Abriss der Grundschule Zeitz-Ost. Herr Heller regt, von einer Teilnahme der Verantwortlichen der Verwaltung an den Fraktionssitzungen auch ohne ausgesprochene Einladung Gebrauch zu machen.

 

An dieser Stelle erläutert Herr Thieme, das Problem im Verständnis z.B. bei der Erhöhung von Eintrittsgeldern sei generell, dass sie gerade den Zweck haben sollen, ausschließlich die hohen laufenden Kosten zu decken bzw. zu reduzieren. Die Eintrittsgelder dienen also zur Deckung der laufenden Kosten und genau deshalb sollen sie nicht investiv verbraucht werden.

Zur Thematik Verbraucherzentrale informiert Herr Thieme darüber, dass ein Weggang der Verbrauchzentrale verhindert werden solle. Hier werden Verhandlungen zum Zuschuss geführt mit dem Ziel, dass ein Verbleib in Zeitz möglich sei.

Herr Thieme stellt das Burgenland-OpenAir-Konzert zur Disposition, wenn daran die Genehmigung des Haushaltes oder des Haushaltskonsolidierungskonzeptes hängen sollte. Das Konzert sei kostendeckend geplant, was natürlich mit einem gewissen Risiko behaftet sei. Es sei schön, wenn die Stadt Leuchttürme schafft, die auch andere von außerhalb für die Stadt interessieren, und wenn man etwas für die Jugend tut. Wenn es der Wunsch ist, könne darauf verzichtet werden.

Die Einführung von Sozialtarifen sei grundsätzlich zu befürworten.

 

Herr Schulze-Knechtel, Stellvertretender Fraktionsvorsitzender der CDU, betont, er habe sich in seiner Funktion als Vorsitzender des Finanz- und Rechnungsprüfungsausschusses intensiv mit dem Zahlenwerk beschäftigt sowohl in vielen Ausschüssen als auch in der Fraktion. In der Fraktion sei es nicht gelungen, eine einstimmige Meinung herbeizuführen.

Einerseits gehe es um Fördermittel in nicht unerheblicher Höhe, welche der Stadt Zeitz zur Sanierung von städtischen Einrichtungen (Grundschule, Zekiwa-Gebäude, Spielplätze usw.) verloren gehen könnten. Andererseits stelle sich die Frage, ob die Zuweisung von Fördermitteln in jedem Fall die wahrscheinlich nachhaltige Schädigung der Infrastruktur und der Lebensqualität für Familien mit Kindern, für ältere Menschen und aller Bürger in der Stadt rechtfertige. Das vorliegende Haushaltskonsolidierungskonzept enthalte massive Erhöhungen von Preisen in sehr wichtigen Lebensbereichen der Bürger, wie Bädereinrichtungen, Straßenreinigungsgebühr, Museum oder Laga-Gelände. In der Bäderlandschaft sei eine Erhöhung zwischen 60 % und teilweise 120 % angedacht. Die Maßnahmen bedeuten einen finanziellen Mehraufwand für die Bürger der Stadt, welche dann weniger Geld zum Leben zur Verfügung haben. Gerade die günstigen Preise der öffentlichen Einrichtungen und besonders der Kindertagesstätten sollten Anreiz für Familien mit Kindern sein, um in der Stadt zu verbleiben. Der Verlust dieser Vorzüge und weichen Standortfaktoren erhöhe die Gefahr einer weiteren Abwanderung, was einen Rückschritt für die Entwicklung der Stadt darstelle. Abschließend sieht Herr Schulze-Knechtel es persönlich als schwierig an, heute kurzfristig eine Entscheidung treffen zu können.

 

Herr Thieme teilt mit, die geplante Erhöhung der Gebühren und Tarife liege nicht über dem Durchschnitt und sei eher milde. Die Erhöhung werde die Lebensqualität der Bürger der Stadt nicht mindern. Erneut betont Herr Thieme, dass die Zustimmungen zum Haushaltskonsolidierungskonzept und zum Haushalt 2018 dringend notwendig sind, um die beantragten Fördermittel zu bekommen. Ohne die Zuweisung der Fördermittel können zum Beispiel folgende Maßnahmen nicht durchgeführt werden:

  • Sanierung Industrie-Kultur-Denkmal Zekiwa
  • Aufstellung Stadtentwicklungskonzept
  • Investitionen in Kita`s und Schulen
  • Investition in Höher von 67.000 € in Spielplätze
  • Projekt Evangelische Grundschule im Franziskanerkloster
  • Querungshilfe Virchowstraße/Käthe-Niederkirchner-Straße
  • geplante Maßnahmen in der Ortschaft Kayna.

 

Zunächst stimmt Frau Eschner, Fraktionsvorsitzende der SPD, den Ausführungen von Herrn Heller zu und bekräftigt, dass es schwierig sei, beide Tagesordnungspunkte getrennt voneinander zu behandeln. Die Fraktion der SPD sei sich der prekären Haushaltssituation und der Notwendigkeit eines beschlossenen Haushaltes bewusst. Sie bemängelt, dass stets an den freiwilligen Leistungen gespart werde, die sich auf die Bürgerinnen und Bürger auswirken.

Frau Eschner möchte an dieser Stelle anmerken, dass der Stil der Kommunikation verbesserungswürdig sei und Drohgebärden die Arbeit nicht erleichtern. Nicht nur die Mitarbeiter der Verwaltung sondern auch die Stadträte stünden unter Zeitdruck. Es sollte hier durch Transparenz versucht werden, auch für die Stadträte eine erhebliche Zeitersparnis zu erreichen.

 

Frau Eschner, Fraktionsvorsitzende SPD, teilt mit, dass sich die Fraktion der SPD dem Haushalt nicht versperren werde.

 

Frau Eschner stellt im Namen der Fraktion der SPD den Antrag zum Haushalt, das MDR-Burgenlandkonzert 2018 ersatzlos zu streichen.

 

Sie gibt zu bedenken, dass auf Grund der Haushaltslage nicht alle Stadtfeste weiterhin durchgeführt werden können. Dabei sollte an bewährten Festen, wie dem Zuckerfest oder der Schlossweihnacht auch zukünftig festgehalten werden.

 

Im Haushaltskonsolidierungskonzept vermisst Frau Eschner unter dem Punkt 3 „Prüfung von Maßnahmen“ den Prüfauftrag des Oberbürgermeisters zum Thema WBG und SSBZ bezüglich der Übernahme von Aufgaben bzw. Teilaufgaben. Das Fehlen der Maßnahme sei bereits im Haupt- und Wirtschaftsausschuss angesprochen worden. Aus diesem Grund stellt die Fraktion der SPD folgende Antrag:

„Der Prüfauftrag des Oberbürgermeisters soll unter dem 3. Bereich im Haushaltskonsolidierungskonzept Prüfung von Maßnahmen Niederschlag finden.“

 

Weiterhin sei unbefriedigend, dass der Zuschuss zur Verbraucherzentrale auf „Null“ gesetzt wird. Aus Sicht der Fraktion der SPD ist das mit den unmittelbaren Bürgerinteressen nicht vereinbar. Bei der Verbraucherzentrale handle ich um ein Angebot der unabhängigen Beratung mit Spezialisierung im Verbraucherrecht, wodurch zumindest die Hilfestellung eröffnet werde, sich nicht gleich an einen Anwalt zu wenden.

In diesem Zusammenhang stellt Frau Eschner folgenden Antrag:

„Der Zuschuss der Verbraucherzentrale ist wieder einzustellen auf 3000 €. Das wäre eine 25%ige Kürzung des bisherigen Zuschusses.

 

Herr Hedrich, Vorsitzender der Fraktion Zeitzer für Zeitz, gibt zum Haushalt folgende Ausführungen:

Zunächst merkt Herr Hedrich an, dass auch andere Städte haushaltstechnisch vor demselben Problem stehen. Als Ursache sei die hohe Wirtschaftskraft der vergangenen Jahre und der damit geringere Zufluss der Kreis- und Landeszulage zu nennen. Herr Hedrich betont, der Erhalt der Fördermittel hänge von einem beschlossenen Haushaltskonsolidierungskonzept und Haushaltssatzung ab. Der Erhalt der Fördermittel sei für die Stadt und die Bürger wichtig. Ohne Haushalt gebe es keine Fördermittel. Aus diesem Grund möchte die Fraktion Zeitzer für Zeitz etwas für die Bürger tun und werde der Haushaltssatzung zustimmen, damit zum Beispiel die Grundschule Zeitz-Ost, die Evangelische Grundschule oder das Zekiwa-Gebäude weiter fortgeführt werden können.

 

Abschließend bringt Herr Hedrich zum Ausdruck, dass es für die Zukunft wichtig sei, sich gegenüber dem Bund und der Landesregierung zu positionieren und hier Gespräche zu führen.

 

Frau Beyer legt dar, dass die Fraktion 90/Die Grünen/FDP dem vorliegenden Haushaltskonsolidierungskonzept und der Haushaltssatzung zustimmen werde. Weiterhin weist sie darauf hin, dass trotz der notwendigen Einsparungen der Erhalt der Fördermittel wichtig sei. Um die Stadt Zeitz auch in Zukunft attraktiver gestalten zu können, seien Investitionen in die Grundschulen und das Erreichen einer hohen Wirtschaftskraft nötig.

 

Herr Schwarz, Vorsitzender der Fraktion Freie Wähler, stellt zu Beginn seiner Ausführungen positiv fest, dass der Haushalt 2018 frühzeitig zur Beschlussfassung vorliege. Weiterhin legt er dar, dass noch nie ein Fehlbetrag so groß gewesen sei. Der Fehlbetrag von rund 4 Millionen Euro habe sich seit 1 ½ Jahren durch geringere Zuweisungen des infolge des Ergebnisses sehr ertragsreicher Jahre prägnant abgezeichnet. Es sei damit zu rechnen gewesen, dass spätestens ab dem Jahr 2018 im Hinblick auf den Haushalts Konsolidierungsbedarf bestehe.

In Anbetracht dieser Summe wären eigentlich mehrere Beratungstermine in allen Ausschüssen nötig gewesen, um möglichst konstruktive Diskussionen führen zu können. Dem sei leider nicht so. Wenn ein Fehlbetrag da ist, sei es eigentlich notwendig, Erträge zu steigern und Kosten zu senken, um eine Konsolidierung zu verhindern, dazu Gespräche der Verwaltung zusammen mit den Gremien der Ausschüsse und des Stadtrates zu führen. Herr Schwarz führt aus, es handle sich bei dem Fehlbetrag um ein klares Ausgabenproblem. Die jetzigen Mindereinnahmen aufgrund von Zuweisungen seien das Resultat der großen Wirtschaftskraft der Stadt und der Erträge daraus im Vorvorjahr. In einer längeren Darlegung begründet Herr Schwarz seine Aussagen.

 

Weiterhin bringt Herr Schwarz zum Ausdruck, zur Haushaltskonsolidierung und dem Entwurf der Haushaltssatzung habe seine Fraktion konstruktive Diskussionen und Beratungen in den Ausschüssen vermisst. Eine solche Diskussion habe nicht stattgefunden, heute sei gleich direkt über den Entwurf der Verwaltung zum Haushaltskonsolidierungskonzeptes abzustimmen. Die Fraktion der Freien Wähler sehe dieses Haushaltskonsolidierungskonzept als ungenügend an. Der Entwurf sei als recht phantasielos zu betrachten und vermittle den Eindruck, unter Zeitdruck zusammengestellt worden zu sein. Es vermittle den Eindruck, die Maßnahmen begrenzen sich sehr stark auf Gebühren- und Beitragserhöhungen oder das Streichen freiwilliger Aufgaben. Die Ausführungen werden durch folgende Beispiele unterstrichen:

-          Mehreinnahmen durch die Aufstellung des Blitzers in Theißen

-          Erhöhung der Beitrittsgelder für Bäder, Schloss und Museum auf 45.800 €

-          In den Bädern sollen sich die Erträge von 157.000 € auf 215.400 € erhöhen.

-          Die Einsparung eines Dienst-PKW sei mit einem Betrag von 3.500 € angegeben.

-          Die Personalkosten sollen 2018 auf 22,8 Mio. Euro steigen.

-          Erhöhung der Grundsteuer auf 400 %

-          Erhöhung der Standgebühren für Märkte

 

Herr Borde fordert Herrn Schwarz auf, sich bitte kurz zu fassen. Die Redezeit sei bereits überschritten.

 

Herr Schwarz führt mit seinen Ausführungen fort und schildert, weshalb diese Maßnahmen nicht zur Förderung der weichen und harten Standortvorteile beitragen, um die Stadt in ca. 10 bis 15 Jahren als blühende kleine Stadt im Speckgürtel von Leipzig zu sehen.

 

Vor diesem Hintergrund und der Diskussion um die heutige Haushaltskonsolidierung beantragt die Fraktion Freie Wähler, das Konsolidierungskonzept um folgende Konsolidierungsmaßnahmen zu ergänzen.

 

Herr Borde bittet Herrn Schwarz, diese Ergänzungen schriftlich abzugeben. Die Redezeit sei um das Doppelte überschritten.

 

Herr Schwarz stellt im Namen der Fraktion Freie Wähler folgende Anträge:

 

1.2. Nachdem die Vorlage über die Erhöhung der Eintrittsentgelte und über die
Erhöhung der Straßenreinigungsgebühr zurückgezogen wurden, beantrage ich
die entsprechenden Passagen im Haushaltskonsolidierungskonzept zu
streichen.

 

  1. Das zweite ist die Durchführung eines Personalentwicklungskonzeptes mit dem zwingenden Ziel, die Anzahl der städtischen Beschäftigten in der Kernverwaltung auf einen Schlüssel auf 7,5 VbE pro 1000 Einwohner zu begrenzen. Das ist eine Kernzahl, die aus Sachsen stammt. Das soll Ziel des Personalentwicklungskonzeptes nächstes Jahr sein. Bis dieses Ziel erreicht wird, sind die Personalkosten durch Abschluss eines Haustarifvertrages um 10 % zu reduzieren.

 

  1. Der kommunal gehaltene Wohnungsbestand, insbesondere der durch die Eingemeindungen der Ortschaften in den Städtischen HH gekommen sind, sind an die WBG zu übertragen oder zu veräußern. Die Erlöse fließen dem Investitionshaushalt zu, die Reduzierung der Verwaltungskosten führt zu erheblichen Einsparungen im Verwaltungshaushalt.

 

  1. Die Veräußerung des Verwaltungsgebäudes Ölmühle, die zu Zeiten der Landesgartenschau als Verwaltungssitz diente, ist vorzunehmen. Der Erlös fließt dem Investitionshaushalt zu. Die nicht mehr vorhandenen Betriebskosten führen zu Einsparungen im Verwaltungshaushalt.

 

  1. Beantragen wir, den Zuschuss für die Verbraucherzentrale der gestrichen werden sollte, von 4.000 Euro diese Konsolidierungsmaßnahme zu streichen. Wir betrachten sie inhaltlich als falsch. Auch das ist einer der weichen Standortfaktoren, die zumindest ein gewisser Teil unserer Bevölkerung braucht.

 

Herr Thieme gibt zu den Anträgen folgende Hinweise:

 

Zu Punkt 3:

Die Begrenzung sei genau wie die Reduzierung der Personalkosten pauschal arbeitsrechtlich einfach nicht möglich.

Zu Punkt 4:

Es stelle sich die Frage, zu welchen Bedingungen dies erfolgen solle und ob eine Übertragung zulässig das Haushalts-konsolidierungskonzept erweitere. Eine Grundentscheidung sei aber möglich.

Zu Punkt 5:

Ein Verkauf der Ölmühle sei grundsätzlich möglich. Der Erlös fließe nicht dem Investitionshaushalt zu, sondern gehe an die DSK bzw. in das Treuhandvermögen.

 

Die weiteren Punkte betreffen mögliche Streichungen: die Passage über die Erhöhung von Eintrittsgeldern, die Passage über die Erhöhung der Straßenreinigungsgebühr und den Zuschuss der Verbraucherzentrale.

Eine Streichung dieser Punkte sei möglich – ob dies sinnvoll ist, sei eine andere Frage.

 

Weiterhin führt Herr Thieme aus, dass entgegen den Aussagen von Herrn Schwarz bereits frühzeitig verschiedene Maßnahmen ergriffen wurden zu konsolidieren bzw. Maßnahmen, umgesetzt wurden, die zu Einnahmenerhöhungen führen. Als Beispiele seien die UHV-Umlage, die Erhöhung der Kita-Gebühren, räumliche und personelle Maßnahmen im Bereich der Bibliothek als Ausgabenreduzierung zu nennen. Herr Thieme räumt im Übrigen ein, dass das Konsolidierungskonzept offensichtlich unzureichend sei, man es als phantasielos bezeichnen könne, dies aber dem Zeitdruck geschuldet sei und weitere Vorschläge daher folgen werden.

 

Herr Heller, Fraktionsvorsitzender Die Linke., beantragt eine kurze Beratungspause.

 

Herr Borde lässt zum Antrag abstimmen, der mehrheitlich angenommen wird. Es wird eine Beratungspause von 19:48 Uhr bis 20:15 Uhr eingelegt.

 

Veränderung der Anwesenheit:

Frau Stirbo nimmt ab 20.05 Uhr nicht mehr an der Sitzung des Stadtrates teil. Somit sind ab diesem Zeitpunkt insgesamt 33 stimmberechtigte Mitglieder des Stadtrates anwesend.

 

Im Anschluss an die Beratungspause teilt Herr Schwarz mit, dass zwischenzeitlich mit den Vorsitzenden einzelner Fraktionen eine Vorabstimmung getroffen werden konnte und im Antrag zur Durchführung eines Personalentwicklungskonzeptes die Passage “bis zum Erreichen dieses Zieles sind die Personalkosten durch Abschluss eines Haustarifvertrages um 10 % zu reduzieren zurückgenommen werde. Dieser Antrag stehe nicht mehr zur Abstimmung.

 

Der Antrag zur Veräußerung des Verwaltungsgebäude Ölmühle wird inhaltlich wie folgt korrigiert:

Auf Hinweis der Verwaltung, fließt der Erlös aus dem Verkauf nicht dem Investitionshaushalt sondern dem Treuhandvermögen der Stadt Zeitz - gehalten durch die DSK - zu.

 

Der Vorsitzende des Stadtrates, Herr Borde, beginnt mit der Abstimmung der einzelnen Anträge der Freien Wähler Zeitz:

 

Zu1. Durchführung eines Personalentwicklungskonzeptes mit dem zwingenden Ziel, die Anzahl der städtischen Beschäftigten in der Kernverwaltung auf einen Schlüssel von 7,5 VbE pro 1000 Einwohner zu begrenzen.

 

Zu diesem Punkt möchte Herr Thieme noch anmerken, dass ein Erreichen der geforderten VbE-Zahl nicht ganz einfach bis unmöglich sei. Ein genauer Zeitraum sei nicht genannt, es gehe auch um die Umsetzung dieses Schlüssels bis zum Jahr 2026. Der Vergleich stamme aus Sachsen, einem anderen Bundesland. Dort existiere eine andere Aufgabenzuweisung. Des Weiteren sei man an viele gesetzliche Regelungen gebunden. Bei der Realisierung müsse die Leistungsfähigkeit der Verwaltung erhalten bleiben.

 

Herr Schwarz stellt noch einmal inhaltlich dar, dass die Anträge des Haushaltskonsolidierungskonzept für den Zeitraum 2018 – 2026 um die genannten Punkte ergänzen solle.

 

Herr Schröder, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/FDP stimmt der Aussage von Herrn Thieme zu. Er gibt zu bedenken, dass arbeitsrechtliche Regelungen zu beachten seien.

 

Herr Gentsch, Fraktion Die Linke., betont, dass sich der Verwaltungsaufwand immer mehr erhöhe und die Mitarbeiter benötigt werden. Von einer Reduzierung halte er nichts.

 

Herr Rink, Einzelstadtrat Wir, stimmt dem Oberbürgermeister zu und unterstreicht, dass ein Personalentwicklungskonzept auf keinen Fall die Leistungsfähigkeit der Stadt in irgend einer Form in Frage stellen dürfe.

 

Dr. Weinhold, Fraktion Freie Wähler, merkt an, viel Personal bedeute nicht unbedingt immer auch viel Leistung und bittet um Abstimmung der Anträge.

 

Folgende Anträge zum Haushaltskonsolidierungskonzept und zur Haushaltssatzung wurden im Verlauf der Beratung gestellt:

 

Frau Eschner stellt im Namen der Fraktion der SPD folgende Anträge:

 

  1. Bei der Beschlussfassung über die  Haushaltssatzung 2018 den Antrag, das MDR-Burgenlandkonzert 2018 ersatzlos zu streichen.

 

  1. Im Haushaltskonsolidierungskonzept ist unter dem Punkt 3 – Prüfung von Maßnahmen der Prüfauftrag des Oberbürgermeisters zum Thema WBG und SSBZ bezüglich der Übernahme von Aufgaben bzw. Teilaufgaben aufzunehmen.

 

  1. Der Zuschuss der Verbraucherzentrale ist auf 3.000 € wieder einzustellen,

was eine 25%ige Kürzung des bisherigen Zuschusses bedeutet.

 

 

Herr Schwarz stellt im Namen der Fraktion Freie Wähler folgende Anträge:

 

1./2. Nachdem die Vorlagen über die Erhöhung der Eintrittsentgelte und  über die Erhöhung der Straßenreinigungsgebühr zurückgezogen wurden, wird beantragt, die entsprechenden Passagen im Haushaltskonsolidierungskonzept zu streichen.

 

  1. Das zweite ist die Durchführung eines Personalentwicklungskonzeptes mit dem zwingenden Ziel, die Anzahl der städtischen Beschäftigten in der Kernverwaltung auf einen Schlüssel auf 7,5 VbE pro 1000 Einwohner zu begrenzen. Das ist eine Kennzahl, die aus Sachsen stammt. Das soll Ziel des Personalentwicklungskonzeptes nächstes Jahr sein. Bis dieses Ziel erreicht wird, sind die Personalkosten durch Abschluss eines Haustarifvertrages um 10 % zu reduzieren.

 

  1. Der kommunal gehaltene Wohnungsbestand, insbesondere der durch die Eingemeindungen der Ortschaften in den städtischen Haushalt gekommen sind, sind an die WBG zu übertragen oder zu veräußern. Die Erlöse fließen dem Investitionshaushalt zu. Die Reduzierung der Verwaltungskosten führt zu erheblichen Einsparungen im Verwaltungshaushalt.

 

  1. Die Veräußerung des Verwaltungsgebäudes Ölmühle, die zu Zeiten der Landesgartenschau als Verwaltungssitz diente, ist vorzunehmen. Der Erlös fließt dem Investitionshaushalt zu. Die nicht mehr vorhandenen Betriebskosten führen zu Einsparungen im Verwaltungshaushalt.

 

  1. Es wird beantragt, den Zuschuss für die Verbraucherzentrale, der gestrichen werden sollte, von 4.000 Euro - diese Konsolidierungsmaßnahme zu streichen.

 

 

Der Vorsitzende des Stadtrates, Herr Borde, lässt zu den vorliegenden Anträgen einzeln abstimmen

 

  1. Abstimmung zur Durchführung eines Personalentwicklungskonzeptes

      mit dem zwingenden Ziel, die Anzahl der städtischen Beschäftigten in der Kernverwaltung auf einen Schlüssel von 7,5 VbE pro 1000 Einwohner zu begrenzen.

 

Herr Strauch nimmt gemäß § 33 KVG nicht an der Abstimmung und Beratung teil und verlässt den Sitzungsbereich. Es werden insgesamt 32 stimmberechtigte Mitglieder des Stadtrates abstimmen.

 

             Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

37

davon anwesend:

33

Ja-Stimmen:

24

Nein-Stimmen:

  7

Stimmenthaltungen:

  1

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:  

  1   (Herr Strauch)

 Dem Antrag wird zugestimmt.

 

  1. Der kommunalgehaltene Wohnungsbestand ist an die WBG zu übertragen oder zu veräußern. Die Erlöse fließen dem Investitionshaushalt zu. Die Reduzierung der Verwaltungskosten führt zu Einsparungen im Verwaltungshaushalt.

 

Herr Musgiller nimmt gemäß § 33 KVG nicht an der Abstimmung und Beratung teil und verlässt den Sitzungsbereich. Es werden insgesamt 32 stimmberechtigte Mitglieder des Stadtrates abstimmen.

 

Herr Thieme verweist darauf, ein Kaufpreis sei nicht genannt und dass das Haushaltskonsolidierungskonzept einen ähnlich lautenden Punkt auf Seite 22 beinhalte. Er stellt die Frage, ob der Antrag drüber hinausgehe.

 

Herr Schröder gibt die Empfehlung zum Nachlesen im Gesellschaftervertrag der WBG Zeitz und weist darauf hin, dass die WBG noch 2 Tochterfirmen habe.

 

Frau Späte äußert, der Antrag sei bereits im Konsolidierungskonzept enthalten und dadurch schwer zulässig. Weiterhin werde Frau Späte aus diesem Grund dem Antrag weder zustimmen, diesen ablehnen bzw. sich der Abstimmung enthalten.

 

Herr Schwarz begründet, der Antrag habe einen anderen Beschlusstext, der Wortlaut sei zwar inhaltsähnlich aber nicht inhaltsgleich. Die Vorlage beinhalte keine Preisvorgabe, auch keine Restbuchwerte, sondern lasse dies offen. Herr Schwarz bittet um Abstimmung des Antrages.

 

Herr Borde, Vorsitzender des Stadtrates, übergibt die Sitzungsleitung an Herrn Strauch, 1. Stellvertreter des Vorsitzenden des Stadtrates, um sich zu diesem Tagesordnungspunkte zu äußern.

 

Herr Borde gibt zu bedenken, dass es bei dem Antrag um Immobilien der ehemaligen Gemeinden gehe. Zu diesen Entscheidungen seien unbedingt die Ortschaftsräte anzuhören. Die Ortschaftsräte dürften in diesem Punkt nicht übergangen werden.

 

Herr Strauch übergibt die Leitung der Sitzung wieder an Herrn Borde, Vorsitzender des Stadtrates.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

37

davon anwesend:

33

Ja-Stimmen:

  7

Nein-Stimmen:

20

Stimmenthaltungen:

  5

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:  

  1  (Herr Musgiller)

 Antrag abgelehnt

 

  1. Veräußerung des Verwaltungsgebäudes Ölmühle, die zu Zeiten der Landesgartenschau als Verwaltungssitz diente. Der Erlös fließt dem Treuhandvermögen der DSK zu. Die nicht mehr vorhandenen Betriebskosten führen zu Einsparungen im Verwaltungshaushalt.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

37

davon anwesend:

33

Ja-Stimmen:

16

Nein-Stimmen:

12

Stimmenthaltungen:

  5

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

Dem Antrag wird zugestimmt.
 

 

  0

  1. Die Passage über die Erhebung und Erhöhung von Eintrittsgeldern ist zu streichen.

 

Herr Thieme weist an dieser Stelle nochmals darauf hin, dass eine Erhöhung der Eintrittsgelder als Alternative zur Schließung der Bäder aufgenommen wurde.

 

     Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

37

davon anwesend:

33

Ja-Stimmen:

22

Nein-Stimmen:

  9

Stimmenthaltungen:

  2

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:  

  0

     Dem Antrag wird zugestimmt.

 

  1. Die Passage über die Erhebung und Erhöhung der Straßenreinigungsgebühr ist zu streichen.

 

Herr Thieme betont, dass hier die gesetzliche Verpflichtung zur Neuberechnung der Gebühren nach Kommunalabgabengesetz bestehe.

 

       Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

37

davon anwesend:

33

Ja-Stimmen:

20

Nein-Stimmen:

  9

Stimmenthaltungen:

  4

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:  

  0

    Dem Antrag wird zugestimmt.

 

  1. Die Streichung des Zuschusses für die Verbraucherzentrale ist aufzuheben.

 

       Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

37

davon anwesend:

33

Ja-Stimmen:

27

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltungen:

  6

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:  

  0

      Dem Antrag wird zugestimmt.

 

  1. Antrag der Fraktion SPD, der lautet:

Durch den Stadtrat wurde der Oberbürgermeister beauftragt zu prüfen, ob durch Übertragung von Aufgaben bzw. Teilaufgaben aus dem Sachgebiet Gebäude- und Flächenmanagement an die WBG und den SSBZ Einsparungen zu erzielen sind. Dieser Vorschlag soll unter dem Punkt 3 des Haushaltskonsolidierungskonzeptes Prüfung von Maßnahmen aufgenommen werden.

 

Herr Musgiller, Herr Prüfe und Herr Thamm nehmen gemäß § 33 KVG nicht an der Abstimmung und Beratung teil und verlassen den Sitzungsbereich. Es werden insgesamt 30 stimmberechtige Mitglieder des Stadtrates abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

37

davon anwesend:

33

Ja-Stimmen:

23

Nein-Stimmen:

  3

Stimmenthaltungen:

  4

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

  Dem Antrag wird zugestimmt.

 

  3  (Herr Thamm, Herr Prüfe,    Herr Musgiller)

Weitere Anträge liegen nicht vor.


Beschluss:

Beschluss-Nummer: VI/STR/20/0613/2610/17:

 

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt das Haushaltskonsolidierungskonzept 2018 der Stadt Zeitz.


Abstimmungsergebnis zum Haushaltskonsolidierungskonzept mit den Ergänzungen und Änderungen:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

37

davon anwesend:

33

Ja-Stimmen:

30

Nein-Stimmen:

  2

Stimmenthaltungen:

  1

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

  0