Inhalt

Auszug - Erfüllung Haushaltsplan 2017, hier: III. Quartal 2017  

Sitzung des Finanz-/Rechnungsprüfungsausschusses
TOP: Ö 7
Gremium: Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 07.11.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:10
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
VI/STR/20/0644/17 Erfüllung Haushaltsplan 2017, hier: III. Quartal 2017
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Oberbürgermeister
SG Haushalts- und Rechnungswesen
Federführend:Fachbereich Finanzen   

Frau Schürmann:

Bei den ausgewiesenen Daten handelt es sich um die Ergebnisrechnung, das heißt, um die angeordneten Erträge und Aufwendungen. Nicht berücksichtigt sind dabei die kassenwirksamen Ein- und Auszahlungen.

Zum 30.09.2017 lagen die Gesamterträge bei ca. 61 % (Position 9). Dazu ist anzumerken, dass bei den entscheidenden Erträgen (die Schlüsselzuweisungen und die Auftragskostenpauschale sowie die Gemeindeanteile an der Einkommens- und Umsatzsteuer) erst zwei Raten eingegangen sind. Zwei weitere Raten sind noch offen.

Bei der Erfüllung der Gewerbesteuer war der Stand zum 30.09.2017 58 %. Zum heutigen Tag liegt der Erfüllungsstand bei ca. 77 %. Es ist davon auszugehen, dass das Planziel zum Ende des Jahres erreicht werden kann.

Bei der Erfüllung der Grundsteuer B war der Stand zum 30.09.2017 76,9 %. Zum heutigen Tag liegt der Erfüllungsstand bei 100 %. Alle Forderungen sind angeordnet.

Bei der Erfüllung der Spielgerätesteuer war der Stand zum 30.09.2017 79,7 %. Zum heutigen Tag liegt der Erfüllungsstand bei ca. 81 %.

 

Bei den privatrechtlichen Leistungsentgelten und Kostenerstattungen (Position 5) lag die Erfüllung zum 30.09.2017 bei 64,5 %. Zum heutigen Tag liegt der Erfüllungsstand bei ca. 84 %.

Bei der Erfüllung der sonstigen ordentlichen Erträge (Position 6) war der Stand zum 30.09.2017 30 %. Das resultiert daraus, dass zu dieser Position auch die Erträge aus der Auslösung der Sonderposten abgebildet werden. Diese ertragswirksamen Buchungen werden erst mit dem Jahresabschluss vorgenommen. Zum heutigen Tag liegt der Erfüllungsstand bei ca. 77 %.

 

Auf der Aufwandsseite ist es ähnlich. Bei den Erträgen war der Stand zum 30.09.2017 31 %  und bei den Aufwendungen 60 %. Ursache ist, dass sich die Stadt Zeitz bis Ende Mai in der vorläufigen Haushaltsführung befand. Erst danach wurde der Haushalt rechtswirksam.

Die ordentlichen Aufwendungen liegen bei 72 %. Es ist davon auszugehen, dass zum Ende des Jahres 100 % erreicht werden. Dort fließt die Bewirtschaftung der städtischen Grundstücke mit ein und zum Jahresende liegen die Endabrechnungen der Versorgungsmedien vor.

 

Bei den Transferaufwendungen werden noch Zahlungen im November und Dezember fällig.

 

Bei den bilanziellen Abschreibungen (Position 16) ist anzumerken, dass auch diese erst mit dem Jahresabschluss verbucht werden.

 

Insgesamt wird zum jetzigen Zeitpunkt davon ausgegangen, dass sich die Erträge und Aufwendungen entsprechend der Haushaltsplanung entwickln werden.

 

 

Herr Dr. Müller kommt zur Sitzung. Damit sind 6 Stadträte anwesend.

 

 

Frau Späte:

Was ist der Grund dafür, dass die Städtebaufördermittel von Dritten nicht abgerufen werden?

 

Frau Schürmann:

Die Beantwortung erfolgt zum Protokoll.

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.