Auszug - Verkaufsoffene Sonntage 2018
37. Sitzung des Stadtrates Zeitz | ||||||||
TOP: | Ö 14 | Beschluss: | VI/STR/32/0671/17 | |||||
Gremium: | Stadtrat Zeitz | Beschlussart: | zur Kenntnis genommen | |||||
Datum: | Do, 01.02.2018 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 19:05 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
VI/STR/32/0671/17 Verkaufsoffene Sonntage 2018 | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Informationsvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Recht u. Ordnungswesen SG Sicherheit u. Ordnung | |||||||
Federführend: | Fachbereich Ordnungswesen | |||||||
Eine kurze Erläuterung der Informationsvorlage erfolgt durch Frau Vincenz, Sachgebietsleiterin Ordnung und Sicherheit. Weiterhin informiert sie darüber, dass es nicht notwendig sei, eine Beschlussvorlage in den Stadtrat einzubringen.
In Beantwortung der Rückfrage zur Allgemeinverfügung aus der Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses erklärt Frau Vincenz, die Verkaufsstellen könnten an den unmittelbar vorhergehenden Samstagen der 4 Verkaufsoffenen Sonntage jeweils von 0:00 bis 24:00 Uhr öffnen. Dabei handle es sich um eine gesetzliche Möglichkeit, die den Händlern eingeräumt werde, aber nicht wahrgenommen werden müsse.
Im Absatz 3 der Allgemeinverfügung müsse das Wort „Verkaufszahlen“ durch „Verkaufszeiten“ ersetzt werden.
Der Stadtrat nimmt die Informationsvorlage zur Kenntnis.