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Auszug - Bericht des Ortsbürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Ortschaft, der Stadt Zeitz und ihrer Verwaltung sowie über die Ausführung der gefassten Beschlüsse  

Sitzung des Ortschaftsrates Theißen
TOP: Ö 6
Gremium: Ortschaftsrat Theißen
Datum: Di, 27.02.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:20
Raum: Theißen, Bürgerraum, Schulstr.9
Ort: Schulstraße 9, 06711 Zeitz

Vorbereitung Badsaison Freibad Theißen

Gespräch am 15.02. mit Fachbereichsleiterin Soziales Zeitz  Frau Langenberg und Sachgebietsleiter Bäder der Stadt Zeitz Herr Krause.

Vorbereitungsaufgaben werden am 01.03. beginnen 1 AK aus dem SGder wird nach Theißen abgestellt, zwei weitere AK werden noch später dazu kommen (z. Z. Im Krankenstand)

Folgende Maßnahmen wurden besprochen:

Reinigung und Pflegearbeiten im gesamten Außenbereich, Spielfläche Volleyballfeld - hier wird Sand aufgefüllt und Stielgeräteeinrichtung (Netzbefestigung) kontrolliert,

Spielplatz - erforderliche Reparaturarbeiten werden von Bauhofmitarbeitern erledigt.

Nachrüstung neuer Spielgeräte und Teile zu diesen konnte nicht konkret mit Beschaffungsauftrag und Zeit beantwortet werden.

Baumkontrollen auf Totholz bzw. abgebrochenes Astwerk muss durchgeführt werden.

Überprüfung der Technikanlagen, Chlorgasanlage - Sicherheitscheck,

Reinigungs- und Kontrollarbeiten im großen und kleinem Becken incl. der Beckenduschanlagen,

kostenlose Durchsicht und eventuelle Reparatur der Tiefbrunnenpumpe durch die Mitarbeiter der MIBRAG.

Zur Mitnutzung des MIBRAG - Parkplatzes wird eine Vereinbarungsregelung verfasst (kostenfreie Nutzung).

Im Haushalt der Stadt sind Finanzmittel für die Anschaffung eines Rasentraktors eingestellt.

Badsaison von 15.05. bis spätestens erste Woche September.

gliche Öffnungszeit von 12.00 bis 20.00Uhr, vorzeitige Öffnungssonderzeiten ab frühestens 10.00 Uhr.

Für KITA- und Grundschulkinder (Gruppe) und für Schwimmvereine wird geregelt.

Herr Krause: Personaleinsatz, 2 AK für Kassenbesetzung, 2 AK Fachangestellte für Bäder, 2 AK  Rettungsschwimmer.

Der Kiosk im Bad wird für vorerst eine Badsaison geöffnet und mit einem Betreiber aus der Ortschaft Nonnewitz betrieben.

 

Diskussion und Anfragen zu diesen Berichtsteil

Herr Köstler:

Stadt sollte auf Grund der Haushaltskonsolidierungssituation über das Betreiben der Bäder mit einem Unternehmer / Pächter nachdenken. Wir würden eine Summe ca. 200T€  als Einsparung erzielen.

 

Frau Langenberg:

Wir werden für das Jahr 2019 eine solche Variante für die Bäder Theißen und Kayna vorbereiten und durchführen wollen.

Öffnungszeiten, mehrheitliche Zustimmung für 12.00 bis 20.00 Uhr Betrieb, Sonderregelung für KITA und Schule muss abgesichert werden.

 

Frau Iser:

Eintrittsfreie Nutzung für Kindergruppen der KITA Theißen und Grundschule Nonnewitz.

Herr Ronneberg. Ich unterstütze diesen Antrag, wir müssen auch an unsere sozial schwachen Familien und deren Kinder denken.

 

 

Jahreshauptversammlung der Ortsfeuerwehr Theißen  am 09.02.2018 

Der Ortswehrleiter ging in seinem Bericht auf die zahlreichen und verschiedensten Einsätze, ebenso wie zu den Ausbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen der Kameradinnen und Kameraden und zur besonders hervorragenden Arbeit mit der Jugendfeuerwehr, ein. In einem Teil des Berichtes wurde Stellung zur Zusammenarbeit der Ortswehr mit der Verwaltung der Stadt in Sachen der ergänzenden Ausrüstung der Wehr und auch in der Unterstützung zu Sanierungsmaßnahmen am alten Gerätehaus genommen.

Besonders im Bereich Keller und Treppenhaus ist der Zustand nicht mehr hinnehmbar.

Durch Eigeninitiative haben die Kameraden begonnen, Schäden zu beseitigen, die Räume der ehemaligen Wohnung wurden in einen sehr guten Zustand zur Nutzung für die Jugendfeuerwehr, gebracht. Die teilweise alte Elektroinstallation im Treppenhaus wird zur Zeit in Eigeninitiative installiert, dazu wurde vom SG Gebäude- und Flächenmanagement wenigstens Material zur Verfügung gestellt. Diese Art der Zusammenarbeit wird natürlich im Bereich des neuen Gerätehauses nicht funktionieren, weil dort seit sehr langer Zeit ein Riss der quer an der Südwestseite des Gebäudes von innen nach außen offen, verläuft. Dieser Zustand ist benanntem Sachgebiet seit Mitte 2017 bekannt und Abhilfe wurde zugesagt, leider nur zugesagt.

Ich erwähne diesen Zustand in unserer Sitzung, weil jeder von Ihnen weiß, wie wir unsere Feuerwehr zu Zeiten der Gemeinde Theißen in diesen Problemen und auch in Dingen der technischen Ausrüstung unterstützt haben. Kameradinnen und Kameraden, die rund um die Uhr zur Lebens- und Eigentumsrettung in Form der Schadensbegrenzung  zu Einsätzen ausrücken, dabei immer ein großes Risiko für sich und ihre Gesundheit tragen müssen, solche Einheiten sollen und müssen zuerst die erforderlichen Unterstützungen  erhalten. Dafür werden wir uns als Ortschaftsrat und die Vertreter im Stadtrat unserer Ortschaft, einsetzen.

In punkto Sicherheit und Gesundheitsschutz darf nicht gespart werden, dafür sind Steuermittel in erster Priorität  einzuplanen und zu vergeben.     

Besonders positiv ist die kameradschaftliche Zusammenarbeit zwischen dem Feuerwehrverein und der Ortswehr. Einen ganz besonderen Dank habe ich in Ihrem Namen an die vorbildliche Arbeit in der Ausbildung und Qualifizierung mit den Kameradinnen und Kameraden der Jugendfeuerwehr ausgesprochen. In diesem  Bereich leistet der Jugendwehrleiter Kamerad Andre Flemming und Jugendwart Kamerad Scheider, Hervorragendes. Deshalb sehr geehrte Ortschaftsrätinnen und Ortschafträte muss uns um die Zukunft unserer Ortswehr nicht bange sein.          

 

Turnhallennutzung

Termin am 13.02. mit Vertretern von Vereinen, Sportgruppen, KITA, Ortschaftrat und übrige Nutzer

 

Verwaltung Sachgebiet Soziales Frau Höfer

 

Es wurden folgende Festlegungen getroffen,

Die Bedienung der Heizungsanlage hat nur durch die Mitarbeiter der Veraltung zu erfolgen.

Die Bedienung der Schalter für die Zusatzheizung soll nur durch die Verantwortlichen der Vereine oder Gruppen bzw. deren Vertreter erfolgen.

Die Regler an den Heizkörpern sollen auf Stufe 2 eingestellt sein, die Tore der Sportgeräteräume sollen nach Nutzung immer geöffnet sein, damit die Wärmezirkulation besser erfolgen kann.

Weiterhin liegt ein Benutzerhandbuch aus, darin sind Mängel und Vorkommnisse festzuhalten.

Zur von der Verwaltung festgelegten Schließung der Turnhalle in der Ferienzeit wurde in der Diskussion von allen Nutzern Ablehnung zum Ausdruck gebracht und für die Zukunft eine Nutzung wie zu Zeit der Eigenständigkeit Gemeinde Theißen gefordert.

Begründung: Die Turnhallennutzung gilt dem Freizeitsport,  der Altengymnastik, dem Reha-Sport, den Gruppen der KITA, der Vereinsnutzung und zur Austragung von Turnieren im Ballspielsport. 

 

Frau Langenberg:

Bis auf eine Turnhalle in Zeitz sind in der Ferienzeit die Zeitzer Turnhallen geschlossen. Unter Beachtung der Gleichbehandlung müsste die Turnhalle in Theißen ebenfalls geschlossen werden.

Auf Grund der sehr unterschiedlichen Nutzung  in Theißen, besonders die Gymnastik für die Senioren, Gesundheits-und Reha-Sport durch die Physiotherapie, müsste nochmals entschieden werden.         

 

Herr Borde:

Es war eigenmächtiges Handeln und Umsetzen der Verwaltung, die zur Schließung der Turnhalle geführt hat. Dadurch gab es sehr viel Kritik von der Bürgerschaft gegenüber der Stadt Zeitz

und ihrer Verwaltung, weil keiner diese Nachteile für die eingemeindete Ortschaft, wie sich jetzt vermehrt auftun, erwartet hat. Es soll aber auch immer daran gedacht werden, welche steuerlichen und sonstigen Einnahmen durch die Eingemeindung der Gemeinde Theißen in die Stadt Zeitz , für den städtischen Haushalt jährlich (1,2 Mio.€) als Ertrag entstehen.  Deshalb hat die Ortschaft Theißen andere und berechtigte Ansprüche und diese sollten auch akzeptiert werden. Ohne die Einbindung des Ortschaftsrates und Stadtrates zu derartigen Entscheidungen, muss ich feststellen, handelt die Verwaltung rechtswidrig.

 

Mitteilung aus dem Sachgebiet Gebäude- und Flächenmanagement

Auf Grund der Probleme in den Ortschaften in Bezug auf die Zusammenarbeit, Sachgebiet , Bauhofmitarbeiter und Ortsbürgermeister wird in einem 14 tägigem Rhythmus in den Ortsteilen der zuständige Mitarbeiter dieses Sachgebietes Herr Pasch oder deren Vertretung Frau Gebert am Mittwoch der 1 /3 Woche im südlichen Teil der Ortschaften und in der 2 /4 Woche im Monat in den nördlichen Ortschaften der Stadt vor Ort sein.

An diesem Mittwoch wir Herr Pasch von 8.15 Uhr bis ca. 9.30 Uhr im Bauhof in Theißen sein.

An solchen Terminen sollen dringliche Arbeiten, spezielle Aufgaben, Zuarbeitenr Ortsfeste im gemeinsamen Gespräch besprochen werden.

 

Baumpflegearbeiten in Theißen

Zuarbeit e.-mail von Sachgebietsleiter Herr Suk vom 12.02.2018

Weiden an der ehemaligen Deponie, Th.-Münzer-Stre wurden auf Kopf geschnitten,

Im Pappelweg wurde an den Zierkirschen auf Lichtraumprofil zurück geschnitten.

Im Reußener Park werden die Bäume durch ein Vermessungsbüro eingemessen und danach ein Baumkataster sowie die zukünftigen Baumkontrollen erarbeitet.

Diese Baumkontrollen sollen dann im März durchgeführt werden, verantwortlich Mitarbeiter des Sachgebietes Baumschutz und Grünes. Im Anschluss werden diese Ergebnisse ausgewertet und die notwendigen Baumpflegearbeiten beauftragt. In Abhängigkeit des Ergebnisses der Sichtkontrollen soll bei Bedarf ein externer Gutachter mit der Begutachtung der Bäume an der Westseite (grenzen an die Wohngrundstücke) beauftragt werden.

Größere Arbeiten an Bäumen insbesondere Baumfällungen müssen vor der Durchführung mit der Denkmal- und Naturschutzbehörde abgestimmt werden und sind durch diese zu genehmigen.

 

 Herr Borde

Aus diesem Sachstand ist für mich klar, dassr die Bewohner der Grundstücke die an den Reußener Park angrenzen, keine Sicherheitsmaßnahen durch Baumfällungen  erfolgen werden. Deshalb stelle ich fest, der Baum wird höher im Schutz behandelt und eingestuft, als die Gefahr für Leib und Leben, der Menschen die im gefährlichen Bereich durch zu nahe am Grundstück bestehenden Baumbestand.

Bei der Baumaßnahme in Zeitz in der Weißenfelser Straße, typische Baumallee wurden ca. 27 Linden gefällt, welches Sachgebiet oder Behörde hat die Genehmigung dazu erteilt?

 

Herr Immisch:

Ist der Vorteil, dass wir eigenes Sachgebiet für Baumschutz und Grünes haben, dadurch un- komplizierte und schnelle Behandlung.

 

Herr Borde:

In der Theißener Reußener Straße sollen zwei Linden (typische Baumallee - Einschätzung vom Sachgebiet Grünes und Baumschutz der Stadt Zeitz) aus Sicherheitsgründen zum Schutz der im angrenzenden Grundstück wohnenden Menschen und deren Eigentum, gefällt werden. Die dazu erforderliche Entscheidung wurde nicht von diesem o. g. Sachgebiet getroffen sondern ist seit 2016  in der Bearbeitung und liegt jetzt in der Oberen Naturschutzbehörde beim Bearbeiter Herrnrgen auf dem Tisch. Im Vorab hatte natürlich unser Sachgebiet einen Gutachter für zwei Gutachten mit Kosten in Höhe von ca. 2.500,00€  zur Entscheidung hinzugezogen.

Bis heute liegt kein Bearbeitungs- und Entscheidungsergebnis vor. Derartige Bearbeitungsweisen sollte ich kommentieren gegenüber unserer Bevölkerung, in den dafür speziellen TV-Sendungen zu arbeiten.

Nach dem o. g. Verfahrensweg muss ich mir die Frage stellen, warum gibt es in der Zeitzer Stadtverwaltung ein Sachgebiet Grünes und Baumschutz? Dieses Sachgebiet verursacht Kosten für das Vermessungsbüro, für Gutachten, in der Summe geschätzte 4T€ und am Ende der Bearbeitungsphase bleibt der Zustand für den Steuerzahler (Grundstücksbesitzer am Reußener Park), wie zum jetzigen Zeitpunkt.

In der Situation der Haushaltskonsolidierung für die Stadt Zeitz und dies über die nächsten 10 Jahre hinaus mache ich mir Gedanken zu echten Kosteneinsparungen und komme deshalb zur Entscheidung, ein solches Sachgebiet Grünes und Baumschutz kann eingespart werden. Deren Aufgaben könnte z. B. von der Kreisverwaltung, Untere Naturschutzbehörde, übernommen werden. Arbeitsaufgaben für Spielplätze und Pacht-,/ Nutzungsvertragsgestaltungen sind dem Sachgebiet Gebäude- und Flächenmanagement zu zuordnen.

 

Bericht aus dem Stadtrat- Herr Köstler

Ernennung von Ortswehrleitern und deren Stellvertreter.

Genehmigung der Annahme von Zuwendungen entsprechend KVG § 99 und Hauptsatzung der Stadt Zeitz § 7. 

Aufstellungsbeschluss zur Erstellung einer Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Bau GB für den Westplatz in Nonnewitz.

Bekanntgabe der verkaufsoffenen Sonntage, Billigungs- und Auslegungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 26 ehemaliges Zemag Gebäude nördlich der B 180,

Einleitung des Aufhebungsverfahrens des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes  Nr. 25 der Stadt Zeitz- Gewerbebetrieb für Elektro-und MSR Technik Zeitz - Zangenberg

Vergabe von Planungsleistungen zur Erarbeitung einer Leerstandsanalyse als Grundlage für die Fortschreibung des integrierten Stadtentwicklungskonzeptes der Stadt Zeitz