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Auszug - Einwohnerfragestunde  

39. Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 6
Gremium: Stadtrat Zeitz
Datum: Do, 26.04.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:50
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
Zusatz: Bitte bringen Sie die bereits ausgereichten Unterlagen aus den Ausschusssitzungen zu TOP 10,13,14,15,17 zur Sitzung mit!

 

Änderung der Anwesenheit:

Ab 17:15 Uhr nehmen Herr Schwarz und Herr Schröder an der Sitzung des Stadtrates teil, so dass ab diesem Zeitpunkt 30 stimmberechtigte Mitglieder einschließlich dem Oberbürgermeister anwesend sind.

 

 

Anfrage Herr Moser, Zeitz:

Besteht die Möglichkeit, in den Sockel des antifaschistischen Denkmals eine Kopie des Gründungsdokumentes sowie Zeitdokumente einzubringen? Wie kann man dieses Anliegen aus der Bevölkerung unterstützen?

 

Herr Borde korrigiert, es handle sich hierbei nicht um ein Denkmal, sondern um ein Mahnmal. 

 

Herr Thieme gibt den Hinweis, der beste Weg für ein solches Ziel sei natürlich, eine Fraktion oder einzelne Stadträte für diese Idee zu begeistern, damit die Thematik in einem Ausschuss beraten und ggf. als Beschlussvorlage in den Stadtrat eingereicht werden könne. Durch die Stadtverwaltung bestehe von Amts wegen keine Veranlassung dazu.

 

Anfrage Herr Fedler, Zeitz, Käthe-Niederkirchner-Straße 15:

Herr Fedler trägt ein Anliegen zu den Sprechzeiten bei der Wohnungsbaugesellschaft Zeitz mbH vor. Zu den festgelegten Öffnungszeiten sei oft kein Ansprechpartner bzw. der Vertreter der WBG Zeitz mbH vor Ort. Wann werden die Sprechzeiten bei der WBG Zeitz mbH wieder praktiziert?

 

Der Vorsitzende des Stadtrates, Herr Borde, informiert Herrn Fedler darüber, dass Auskünfte zur Besetzung der Filiale zu den Öffnungszeiten bei der WBG Zeitz mbH nicht in die Zuständigkeit des Stadtrates fallen. Herr Borde schlägt daher vor, mit Vertretern der Wohnungsbaugesellschaft und Aufsichtsräten das Gespräch zu suchen und Herrn Fedler über das Ergebnis zu informieren.

 

Nachfrage, Herr Moser, Zeitz:

Wenn das Mahnmal unter Denkmalschutz steht, muss doch der bauliche Zustand mit den wesentlichen Inhaltsmerkmalen wieder hergestellt werden. Dann sollte das Mahnmal wieder solch eine Kapsel enthalten.

 

Antwort Herr Thieme:

Der Oberbürgermeister kann diese Argumentation im Ansatz natürlich nachvollziehen. Allerdings kann kein fachliches Urteil darüber abgeben werden, ob das richtig wäre oder nicht. Da müsste ein Fachmann zu Rate gezogen werden.