Auszug - Allgemeine Anfragen und Informationen
Sitzung des Ortschaftsrates Nonnewitz | |||
TOP: | Ö 9 | ||
Gremium: | Ortschaftsrat Nonnewitz | Beschlussart: | zur Kenntnis genommen |
Datum: | Di, 19.06.2018 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich |
Zeit: | 19:00 - 20:55 | ||
Raum: | Gemeindeamt Nonnewitz, Hauptstr. 15 | ||
Ort: | Hauptstraße 15, 06711 Zeitz | ||
Herr Schenk bemängelte das Ergebnis des Patchmatikverfahrens auf der Straße von Zangenberg nach Unterschwöditz.
Warum kann man nicht das Verfahren anwenden, welches auf der Straße bei Hellweg durchgeführt wurde?
Frau Schneider erläuterte, dass das Problem bei der Entwässerung der Straßen liegt.
Hierbei sind auch die Straßengräben zu beachten.
Herr Schenk fragte, wer generell für die Straßengräben verantwortlich ist.
Frau Schneider: Lt. Straßengesetz § 2 „Öffentliche Straßen“ gehören die Straßengräben immer mit zu der entsprechenden Straße – je nachdem in welcher Baulastträgerschaft sich diese befinden (siehe Anlagen).
Herr Schenk: Nach der Fertigstellung der Umgehungstraße wird die L-Straße durch Nonnewitz abgestuft zur Gemeindestraße, was ist mit den entstandenen Schäden?
Frau Schneider: Es gab vor dem Bau eine Bestandsaufnahme, alle neu entstandenen Schäden können nach Abschluss der Bauarbeiten geltend gemacht werden.