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Auszug - Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 82 gemäß § 13 b Baugesetzbuch – „Eigenheimbebauung Dietrich- Bonhoeffer Straße“  

43. Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 12 Beschluss:VI/STR/65/0768/18
Gremium: Stadtrat Zeitz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 06.09.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:50
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
Zusatz: Bringen Sie bitte folgende bereits ausgereichte Unterlagen zur Sitzung mit: Zu TOP 19 - Personalentwicklungskonzept der Stadt Zeitz - 4. Fortschreibung für den Zeitraum 2018 - 2026.
VI/STR/65/0768/18 Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 82 gemäß § 13 b Baugesetzbuch – „Eigenheimbebauung Dietrich- Bonhoeffer Straße“
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Stadtentwicklung
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   

 

Herr Musgiller nimmt nach § 33 KVG LSA nicht an der Beratung und Abstimmung teil und hat den Sitzungsbereich verlassen. Es werden 26 stimmberechtigte Mitglieder abstimmen.


Beschluss:

Beschluss-Nr.: VI/STR/65/0768/0609/18:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

Für  den in der Anlage 1 dargestellten Bereich  in der Dietrich- Bonhoeffer- Straße,  wird der  Bebauungsplan Nr. 82 – „Eigenheimbebauung im Bereich Dietrich- Bonhoeffer Straße“ aufgestellt. Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Es wird folgendes Planziel angestrebt:

Baurechtschaffung für Wohnbebauung mit Einfamilienhäusern. 

Der Flächennutzungsplan der Stadt Zeitz wird entsprechend angepasst.

 

Die  Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 82 erfolgt als Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 b Baugesetzbuch (BauGB).

 

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

37

davon anwesend:

27

Ja-Stimmen:

24

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltungen:

  2

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

  1     (Herr Musgiller)