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Auszug - Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 82 gemäß § 13 b Baugesetzbuch – „Eigenheimbebauung Dietrich- Bonhoeffer Straße“  

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 15.08.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:40
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
VI/STR/65/0768/18 Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 82 gemäß § 13 b Baugesetzbuch – „Eigenheimbebauung Dietrich- Bonhoeffer Straße“
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Stadtentwicklung
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   

Herr Musgiller nimmt zu diesem TOP nicht an der Beratung und Abstimmung teil.

 

Herr Villiers erläuterte die Vorlage.

 

Es gab mehrere Hinweise zur Nutzung der vorhandenen Fernwärmeversorgung.

 

Herr Exler betonte die Wichtigkeit dieses Bebauungsplangebietes zur Schaffung von Eigenheimstandorten. Es sollen aber auch weiterhin Flächen für Eigenheimbebauung im Innenstadtgebiet entwickelt werden.

 

 


Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

Für  den in der Anlage 1 dargestellten Bereich  in der Dietrich- Bonhoeffer- Straße,  wird der  Bebauungsplan Nr. 82 – „Eigenheimbebauung im Bereich Dietrich- Bonhoeffer Straße“ aufgestellt. Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Es wird folgendes Planziel angestrebt:

Baurechtschaffung für Wohnbebauung mit Einfamilienhäusern. 

Der Flächennutzungsplan der Stadt Zeitz wird entsprechend angepasst.

 

Die  Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 82 erfolgt als Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 b Baugesetzbuch (BauGB).

 

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

4

Ja-Stimmen:

4

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage zu TOP 8 BA 15.08.2018 - Herr Herrmann (1389 KB)