Auszug - Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer der Stadt Zeitz für die Gemarkung Zeitz und Zangenberg sowie die Ortschaften Kayna, Würchwitz, Geußnitz, Nonnewitz, Luckenau, Pirkau und Theißen für das Haushaltsjahr 2019 und ab dem Haushaltsjahr 2020 (Hebesatzsatzung)
Sitzung des Finanz-/Rechnungsprüfungsausschusses | |||
TOP: | Ö 7 | ||
Gremium: | Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss | Beschlussart: | ungeändert beschlossen |
Datum: | Mo, 24.09.2018 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich |
Zeit: | 17:00 - 18:50 | ||
Raum: | Friedenssaal | ||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | ||
Der Oberbürgermeister erläutert die Vorlage.
Frau Späte weist daraufhin, dass es wünschenswert gewesen wäre, die Ortschaften vor dem Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss anzuhören, was insoweit in der Beratungsfolge zukünftig beachtet werden möge.
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer der Stadt Zeitz für die Gemarkung Zeitz und Zangenberg sowie der Ortschaften Kayna, Würchwitz, Geußnitz, Nonnewitz, Luckenau und Pirkau und Theißen für das Haushaltsjahr 2019 und ab dem Haushaltsjahr 2020 (Hebesatzsatzung).
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 7 |
davon anwesend: | 6 |
Ja-Stimmen: | 6 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 0 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |