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Auszug - Bericht des Ortsbürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Ortschaft, der Stadt Zeitz und ihrer Verwaltung sowie über die Ausführung der gefassten Beschlüsse  

Sitzung des Ortschaftsrates Theißen
TOP: Ö 6
Gremium: Ortschaftsrat Theißen
Datum: Di, 25.09.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:40
Raum: Theißen, Bürgerraum, Schulstr.9
Ort: Schulstraße 9, 06711 Zeitz

Maßnahme der ZIAG im Bereich Tagebaurestloch 397

Die Maßnahme hat zu keinem befriedigenden Ergebnis geführt. Diese Maßnahme wurde aufgrund Nichtverlängerung durch das Jobcenter am 29.04.2018 beendet. Arbeiten in einem solchen Bereich über das Winterhalbjahr kann auch nur zu begrenztem Erfolg führen. Dazu kam noch die Situation, dass drei Arbeitskräfte über einen längeren Zeitraum im Reußener Park eingesetzt waren. Wer diese Umbesetzung angeordnet hatte wurde mir nicht mitgeteilt. Fakt ist, dass die Beräumungs- und Pflegemaßnahmen im Reußener Park durch die Mitarbeiter des Bauhofes der Ortschaft Theißen durchgeführt werden sollten, so die Mitteilung aus dem Sachgebiet Grünes, Umwelt und Baumschutz, Herr Suk.

Auch dieser Zeitverlust für die eigentliche Maßnahme im Naherholungsbereich Tagebau 397, wie auch die Ausstattung der Arbeitskräfte mit entsprechenden Arbeits- und Werkzeugmaschinen, auch weil dazu entsprechende Befähigungsnachweise zum Bedienen, wie z. B. Motorsäge bei den Arbeitskräften nicht vorhanden waren, haben zu diesem fehlgeschlagenen Einsatz geführt.

Deshalb ist der Zustand so, dass keine Sitzgelegenheiten, Sicherheitsgeländer und Treppenanlagen erneuert oder repariert wurden. Außerdem fehlen sämtliche Warn- und Hinweisschilder als Hilfe für das Verhalten der Besucher in diesem Bereich. Die Info-Tafeln im Bereich des Lehrpfades sind verwittert und verschmiert, so dass eine Information nicht ausreichend möglich ist.

Auf Grund des aufgezeigten Zustandes ist die Begehung dieses Bereiches aus Ordnungs- und Sicherheitsgründen nicht mehr möglich.

 

Illegale Müllablagerungen in der Gemarkung Theißen

1. Im Bereich Tagebaurestloch 397 unmittelbar neben der Zufahrt zur

    Löschwasserentnahmestelle der Ortsfeuerwehr.

2. Luckenauer Weg zwischen dem unteren und oberen Feldweg direkt im bewachsenen

    Hangbereich auf der gesamten Länge. Weiterhin im Bereich direkt neben der Gleisanlage,

    von Bahnübergang B91 ca. 80,00 m in Richtung Luckenau beginnend bis zum

    Bahnübergang und einschließlich Trafostation an der Grube Wilhelm.

3. Landwirtschaftsweg nach Nähtern hinter dem Hundeplatz beidseitig im Weg- und

    Feldrandbereich.

 

Gebäude barrierefreies Wohnen –Schulgrundstück Kurzer Weg 7

Das Gebäude soll im Dezember 2018 bezugsfertig sein.

Folgende Maßnahmen sind im Vorab durch die Stadt Zeitz zu realisieren:

* Begutachtung der vorhandenen Zuwegung vom Grundstück in Richtung Kurzer Weg und

  Friedensstraße,

* sichere und behinderungsfreie Nutzung für ältere Menschen, die mit Rollstuhl oder

  Rollator diese Zuwegung benutzen müssen.

* Eine ausreichende Straßen – Grundstücksbeleuchtung ist zu errichten. Wurde in der

  Haushaltsvorplanung mehrmals vom Ortsbürgermeister gefordert.   

* Verwaltung soll vorbereiten zu arbeiten , Vergabe von Hausnummern? Was wird mit

  Grundstückszuwegung?

 

Baumaßnahme Reußener Straße (Gemeindestraße)

Die Absenkung der Borde im Fußweg Pappelweg zum Queren der Reußener Straße ist abgeschlossen.

Ebenfalls ist die Errichtung eines Fußweges auf der Seite der Grundstücke Nr.36 / 38 / 40 abgeschlossen.

Die Straßenmarkierungen und die 30h / km Hinweisschilder ist erfolgt und aufgestellt, so dass die Errichtung der 30h / km Zone ebenfalls abgeschlossen ist.

 

KITA Baumaßnahme Fundamentertüchtigung

Zusätzliche Stahlstützen, die an den Zwischen- und Außenwänden eingebaut wurden und eine kraftschlüssige Verbindung zwischen Decken und in der Kellersohle eingebauten Betonflächen erzeugt, ist die erforderliche Statik des Gebäudes vorhanden. In drei Räumen wurden Pumpenschächte eingebaut, diese dienen zum Abpumpen des steigenden Grundwassers. Der gesamte Kellerbereich ist jetzt über einen Zugangsschacht, welcher mit Einstiegsstufen ausgestattet wurde, begehbar. Dieser Schacht ist mit einer Stahltür / -klappe gesichert. Durch Mitarbeiter des Bauhofes werden Kontrollgänge im festgelegten Zeitabstand

durchgeführt und protokolliert.

Baumaßnahme wurde am 24.09.2018 beendet.

 

Freibadsaison 2018 im Sommerbad Theißen

vom 15.05. bis 16.09.2018, 10.600 Besucher haben in diesem Zeitraum unsere Einrichtung genutzt.

Wegen Personalmangel im Sachgebiet Bäder der Stadt Zeitz, war unser Bad an den Montagen und Dienstagen geschlossen. Dies hat zu großer Verärgerung bei den Bürgern geführt und viele wünschten sich, die Badbetreibung mit dem Pächter der Firma Dienstleistung Konform, zurück.

Auf Antrag der Ortsbürgermeisterin Frau Späte zu einem Gespräch mit dem Oberbürgermeister, der Fachbereichsleiterin Frau Langenberg, Sachgebietsleiter Bäder Herr Krause, Fachbereichsleiter Zentrale Dienste Herr Flammiger und Bürgermeisterin Frau Weber, zum künftigen Betrieb der Bäder Kayna und Theißen, muss ich mitteilen, dass zu diesem Gespräch keine belastbare Aussage für das Betreiben dieser Bäder getroffen wurde. In einem Punkt waren sich alle Beteiligten einig, alle Bäder der Stadt und der Ortschaften

selbst zu betreiben und deshalb alle Bemühungen für den erforderlichen Personal- und Kostenaufwand zu organisieren. Den Hinweis von Herrn Borde, im Prozess der Haushaltskonsolidierung könnte man einige hunderttausend an Ausgaben sparen mit der Betreibung aller Bäder durch Dritte einsparen, hat keiner der o. g. Anwesenden unterstützt.

Deshalb muss man bei reichlicher Überlegung und realistischer Einschätzung der Haushaltssituation einschätzen, dass demnächst in diesem Bereich Einrichtungen geschlossen werden. Mit Betrachtung der bisherigen Umgangsweise zwischen Stadt und der Ortschaft Theißen, ist die Schließung des Sommerbades in Theißen ernsthaft zu befürchten. Meine Einschätzung hat der Sachgebietsleiter Bäder Herr Krause, mit seiner Einschätzung zum Waldbad in Kayna und auch zum Vergleich mit den Besucherzahlen, ich verweise

auf den Artikel in der MZ vom 19.09.2018, nur noch bestärkt.      

 

Herr Ronneberger:

Anruf von Fachbereichsleiterin Soziales Zeitz Frau Langenberg, Mitteilung der Schließungstage in unserem Bad an jedem Montag und Dienstag, der Ortsbürgermeister war nicht zu erreichen. Im Haushaltsplan sind die erhöhten Eintrittspreise zu erkennen.

 

Herr Fuckner:

Vergleicht den Gesamtzustand des Sommerbades mit jetziger Saison und Saison davor, z. B. Rasen- und Heckenschnitt. Kinder können das Schwimmen nicht üben / lernen, Bademeister greift sofort ein und beendet derartige Bemühungen. 

Das Sommerbad mit dem Pächter als Betreiber sah besser aus und Kinder konnten das Schwimmen lernen, es gab auch Schwimmkurse.

 

Vorkommnisse auf Spielplatz Mittelstraße

Des Öfteren treffen sich Jugendliche nach 18.00 Uhr fast täglich auf den Spielplatz in der Mittelstraße in Theißen. Diese Gruppe ca. 15 bis 20 Jugendliche nutzen diesen Spielplatz zu einem Teil ihrer Freizeitgestaltung, die man als ordnungswidrig bezeichnen muss. Es wird versucht, Spielgeräte zu zerstören, zu beschädigen, den Lärm, den diese Jugendlichen erzeugen, ist als sehr störend für die Anwohner in dieser Wohnlage einzuschätzen. Es werden die Abfallbehälter auf dem gesamten Gelände des Spielplatzes entleert.

Den Anwohnern welche versuchen, durch Gespräch mit den Jugendlichen die Situation etwas zu entspannen, wird mit Schimpfworten und Androhung von Gewalt begegnet.

Leergut wie Flaschen wurden von diesen Jugendlichen in Richtung der Wohnhäuser geworfen. Man kann von Glück reden, dass es nicht zu Verletzungen von Personen gekommen ist.

Anwohner haben die Polizeidienststelle Zeitz um Hilfe gebeten. Weil dort kein Einsatzfahrzeug zur Verfügung stand, so die Mitteilung eines Beamten, kam es zu keinem Einsatz.

Das Ordnungsamt der Stadt Zeitz war in dieser Angelegenheit auf Hinweis des Ortsbürgermeisters einmal nach 18.00 Uhr durch Mitarbeiter Herr Stellmacher vor Ort.

 

Errichtung einer Werbeanlage im Park Zeitzer Straße in Theißen

Zu Beginn des Monats August wurde im o. g. Bereich eine Werbeanlage Höhe 2,80 m x Breite 5,00 m von Unbekannten ohne Baugenehmigung und ohne Einbeziehung des Ortschaftsrates lt. KVG LSA § 84 errichtet. Auf Nachfrage des Ortsbürgermeisters im Sachgebiet Sicherheit und Ordnung bei der Leiterin Frau Vincenz konnte zunächst keine Aussage zur Kenntnis und zur Genehmigung gegeben werden.

Per E-Mail vom 17.08.2018 von Frau Vincenz wurde mir mitgeteilt:

Zitat: „Genehmigt wurde es durch Herrn Stellmacher meines Sachgebietes, wir sind dafür zuständig. Die Genehmigung muss nicht vom Ortschaftsrat beschlossen werden. Gern können wir zukünftig eine Information geben.

 

Richtigstellung:

Herr Stellmacher ist nicht befugt, eine derartige Genehmigung zu erteilen.

Eine solche Werbeanlage ist durch die Bauordnungsbehörde zu genehmigen.

Der Ortschaftsrat ist zu Angelegenheiten, die die Ortschaft und deren Gemarkung betreffen, zumindest anzuhören. (KVG LSA §84 Abs.2 Pk.2)  

 

 

Bericht aus dem Stadtrat vor der Stadtratssitzung

Herr Köstler berichtet:

Stellt Frage im Haupt- und Wirtschaftsausschuss, warum gibt es im Sommerbad Theißen in dieser Saison keine Schwimmkurse?

OB – Antwort: Wird in Schriftform als Anlage zum Protokoll gegeben. Antwort ist nicht Bestandteil des Protokolls.

Macht Ausführungen zum Stadtratsbeschluss Top 20, Antrag des Ortschaftsrates Theißen auf Budget im Haushalt ab HH - Jahr 2019.

Mit der Ankündigung des Oberbürgermeisters vor der Abstimmung im Stadtrat am 06.09.2018, der Antrag ist rechtswidrig und ich werde bei Zustimmung in Widerspruch gehen, hat der Oberbürgermeister das Abstimmungsergebnis erheblich beeinflusst.

Es wurde namentliche Abstimmung durchgeführt: 10 Ja - Stimmen, 12 Nein - Stimmen, 4  Stimmenthaltungen