Inhalt

Auszug - Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer der Stadt Zeitz für die Gemarkung Zeitz und Zangenberg sowie die Ortschaften Kayna, Würchwitz, Geußnitz, Nonnewitz, Luckenau, Pirkau und Theißen für das Haushaltsjahr 2019 und ab dem Haushaltsjahr 2020 (Hebesatzsatzung)  

Sitzung des Ortschaftsrates Theißen
TOP: Ö 7
Gremium: Ortschaftsrat Theißen Beschlussart: abgelehnt
Datum: Di, 25.09.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:40
Raum: Theißen, Bürgerraum, Schulstr.9
Ort: Schulstraße 9, 06711 Zeitz

Hr. Köstler:

Vergleich der Steuersätze der Städte Weißenfels und Zeitz.

 

Herr Forner:

Man sollte doch lieber Steuern senken, damit sich Gewerbe ansiedelt.

 

Herr Immisch:

Bei Gleichbehandlung muss auch der Steuersatz gleich gemacht werden.

 

Herr Borde:

Bürgerinnen und Bürger sollen wieder mit höheren Abgaben in Form von Steuern belastet werden. Wenn der Handwerker und der Unternehmer höhere Steuern an die Kommune bezahlen muss, wird sich das in der Endkonsequenz auf den Endpreis der Verbraucher niederschlagen, also werden die Bürger wieder mehr belastet. Eine solche Konsolidierungsmaßnahme ist in Wirklichkeit eine Abzocke, denn die die den Staat am Laufen halten mit ihrer täglichen einträglichen Arbeit werden dafür noch bestraft. Diese Beruhigungspille für die Kommunalaufsichtsbehörde mit der Vermutung, eine Haushaltgenehmigung zu erhalten, ist verfehlte Kommunalpolitik und wird uns nicht hilfreich sein, im Gegenteil diese bringt uns immer näher an die Handlungsunfähigkeit heran. Ich werde mit Nein stimmen.    

 

Herr Ham:

Diese Konsolidierungsmaßnahmen sind keine und werden auch die hohe Verschuldung   

nicht aufhalten können. Es werden immer nur die Bürger belastet.


Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer der Stadt Zeitz für die Gemarkung Zeitz und Zangenberg sowie der Ortschaften Kayna, Würchwitz, Geußnitz, Nonnewitz, Luckenau und Pirkau und Theißen für das Haushaltsjahr 2019 und ab dem Haushaltsjahr 2020 (Hebesatzsatzung).


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

10

davon anwesend:

9

Ja-Stimmen:

2

Nein-Stimmen:

4

Stimmenthaltungen:

3

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0