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Auszug - Beratung und Entscheidung zum weiteren Vorgehen des Ortschaftsrates Theißen auf Grund der Anlehnung des Antrages, eingebracht vom Ortschaftsrat Theißen, durch den Stadtrat am 06.09.2018  

Sondersitzung des Ortschaftsrates Theißen zur Fortführung der Sitzung vom 25.09.2018
TOP: Ö 11
Gremium: Ortschaftsrat Theißen
Datum: Do, 04.10.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:10
Raum: Theißen, Bürgerraum, Schulstr.9
Ort: Schulstraße 9, 06711 Zeitz

Herr Köstler:

Der Oberbürgermeister hat vor Beginn der Abstimmung, im Falle einer Zustimmung die Rechtswidrigkeit seinen Widerspruch angekündigt. Auch im Begründungsschreiben / Stellungnahme der Bürgermeisterin zum Antrag wurde eine Ablehnung deutlich, dieser schloss sich die Untere Kommunalaufsichtsbehörde an. Wir wollen keinen separaten Haushalt sondern so über ein Budget verfügen, wie wir über unsere Rücklage bestimmt und verfügt haben. Gewollt war von uns auch, dass alle Ortschaften ein Budget erhalten, dies haben aber alle Ortsbürgermeister (innen) abgelehnt. Auch die Verwaltung stellt sich gegen unseren Antrag und gegen ein Budget für die Ortschaft Theißen.

 

Herr Ham:

Wir sind keine Gemeinde mehr, haben wir das Recht zum Klagen?

 

Herr Borde:

Um dies und anderes zu klären schlage ich vor, einen Rechtsanwalt für Kommunalrecht zu beauftragen.

 

Herr Fuckner:

Als der Oberbürgermeister in unserer Ortschaftsratsitzung anwesend war und wir zu diesem Vorhaben beraten haben, hat er uns doch an einem Beispiel mit Oschersleben aufgezeigt wie es gehen kann und wollte sich auch darum kümmern. Weshalb jetzt diese Wendung? 

 

Herr Ronneberger:

Lehnt die Rechtsberatung mit einem Rechtsanwalt entschieden ab.

 

Herr Forner:

Einen Betrag wollten wir nicht im Antrag. Wir hätten uns vorher um Mehrheiten bemühen müssen. Wir sollten besser mit der Stadt zusammenarbeiten.

 

Herr Borde:

Wir waren acht Jahre geduldig und haben versucht, gut mit der Stadt zusammenzuarbeiten. Über diese Zeit haben wir keine Forderungen gestellt. In Bezug auf Zusammenarbeit muss ich an das Stadtjubiläum 1050 Jahre Zeitz erinnern, dort war kein Ort so stark vertreten, wie Theißen. Der Einladung an die Fraktionsvorsitzenden des Stadtrates zur Teilnahme an der Ortschaftsratsitzung sind nur zwei Fraktionsvorsitzende gefolgt. Auch das zeigt, wie sich der Stadtrat für Ortschaften interessiert. Die Vorbereitung unseres Antrages war nach meiner Meinung völlig ausreichend. Deswegen habe ich zu weiteren Abwartehaltungen keine Lust mehr, dazu ist mir meine Lebenserwartungszeit zu knapp und vor allem zu kostbar.  

Aus der Diskussion wurden zwei Varianten benannt,

1. Der Ortsbürgermeister verfasst ein Schreiben an den Petitionsausschuss des Landtages.

2. Der Ortsbürgermeister verfasst ein Schreiben an die Obere Kommunalaufsichtsbehörde.

Von beiden Schreiben erhalten die Fraktionsvorsitzenden eine Kopie.

 

Es erfolgt eine Abstimmung:

* Zu Punkt 1 wird einstimmig mit 7- Ja – Stimmen und

* zu Punkt 2 wird mit 6 Ja- Stimmen und einer Enthaltung die Zustimmung erteilt.