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Auszug - Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer der Stadt Zeitz für die Gemarkung Zeitz und Zangenberg sowie die Ortschaften Kayna, Würchwitz, Geußnitz, Nonnewitz, Luckenau, Pirkau und Theißen für das Haushaltsjahr 2019 und ab dem Haushaltsjahr 2020 (Hebesatzsatzung)  

44. Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 9 Beschluss:VI/STR/20/0790/18
Gremium: Stadtrat Zeitz Beschlussart: abgelehnt
Datum: Do, 25.10.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 21:10
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
Zusatz: Bitte bringen Sie die bereits vorliegenden Unterlagen zu TOP 10 und TOP 11 mit!

 

Änderung der Anwesenheit:

Ab 17:30 Uhr nehmen Herr Dr. Müller und Herr Schwarz an der Sitzung des Stadtrates teil, so dass ab diesem Zeitpunkt 28 stimmberechtigte Mitglieder einschließlich des Oberbürgermeisters anwesend sind.

 

Herr Thieme erläutert die Beschlussvorlage und das Ansinnen, die Lasten auf alle Bürger gleich zu verteilen.

 

Herr Hedrich, Fraktionsvorsitzender Zeitzer für Zeitz, vermisst in der Vorlage einen Vergleich mit der Synopse. Eine Aufstellung der Höhe der Hebesätze der jeweiligen Steuerart zur zukünftigen Belastung der Bürger in den einzelnen Ortschaften wäre hilfreich gewesen.

 

Herr Thieme gibt den Hinweis, die Hebesätze stehen auf Seite 2 in der Tabelle in der Mitte.

 

Frau Späte, Fraktion CDU, stellt 2 Änderungsanträge zur Beschlussvorlage und begründet diese folgendermaßen:

In der Vorlage der Hebesatzsatzung (VI-STR-20-0790-18) wird angegeben, dass die Erhöhung des Gewerbesteuer-Hebesatzes um 100 Punkte in den Ortschaften (außer Theißen) im Jahr 2019 eine Mehreinnahme von insgesamt 46.000,00 Euro bedeutet.

Im Jahr 2020 werden durch die Angleichung aller Gewerbesteuer-Hebesätze auf einheitlich 400 v.H. Mehreinnahmen aus allen Ortschaften von insgesamt 103.700,00 Euro erwartet.

Um den aktuellen Diskussionen in den Ortschaften über die Stellung der ländlichen Ortsteile und die Auswirkungen der unterschiedlichen Vereinbarungen in den Gebietsverträgen mit der Stadt Zeitz aus dem Jahr 2009 zu begegnen, sollte eine gleichzeitige Vereinheitlichung der Hebesätze ab dem Jahr 2020 angezeigt sein.

Der Landesgesetzgeber gab im Jahr 2009 die Möglichkeit die unterschiedlichen Hebesätze aus den einzugemeindenden Gemeinden per Gebietsvertrag für 10 Jahre festzuschreiben. Der Gebietsänderungsvertrag der Gemeinde Theißen wurde nach dem Beschluss durch den Gemeinderat Theißen, in einer Sondersitzung des Stadtrates Zeitz am 30.06.2009 vom Stadtrat Zeitz unverändert gebilligt – auch um die Phase der freiwilligen Eingemeindung (bis zum 30.06.2009) noch einzuhalten. Aus verwaltungstechnischen Gründen konnte die Eingemeindung jedoch erst zum 01.01.2010 vollzogen werden - 6 Monate später. Die in diesem Gebietsänderungsvertrag am langfristigsten getroffene Regelung, die zu den Hebesätzen - gilt entsprechend der aktuellen Vorlage zur Hebesatzsatzung - 12 Monate länger -, als bei allen übrigen Ortschaften. Es erscheint auch deshalb sinnvoll und geboten die Hebesätze für alle Ortschaften gleichzeitig zu vereinheitlichen.

Mit den in einigen Ortschaften seit 10 Jahren geltenden Hebesätzen zur Grundsteuer A und B (die gleichen wie Zeitz) leisten Bürgerinnen und Bürger gleichermaßen bereits ihren Beitrag zum Haushalt der Stadt.

Die gleichmäßige Verteilung der Lasten innerhalb der Bürgerschaft und damit die Gleichbehandlung der Bürger, ist ab 2020 gewahrt, so dass dann innerhalb des gleichen Stadtgebietes jeder den gleichen Steuersatz zu zahlen hat.

 

Der 1. Änderungsantrag von Frau Späte wird zur Abstimmung gestellt:

1. Antrag (weitgehenderer Antrag):

 

I.)Die bisher geltenden Hebesätze für die Realsteuern für die Ortschaften Geußnitz, Kayna, Würchwitz, Nonnewitz, Luckenau und Pirkau gelten bis zum 31.12.2019 fort.

II.)Die Hebesätze für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2020 wie folgt festgesetzt:

a) Gemarkung Zeitz und Zangenberg sowie die Ortschaften Geußnitz, Kayna, Luckenau, Nonnewitz, Pirkau, Theißen und Würchwitz

(1) Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 300 vom Hundert

b) für die Grundstücke     (Grundsteuer B) 400 vom Hundert

(2) Gewerbesteuer 400 vom Hundert

 

Abstimmungsergebnis zum 1. Antrag:

12 Ja     13 Nein    3Enthaltungen

Antrag abgelehnt.

 

Abstimmung zum 2. Änderungsantrag von Frau Späte:

 

I.)Die Gewerbesteuer-Hebesätze der Ortschaften (außer Theißen) werden gestuft im Jahr 2019 auf 350 v.H. und im Jahr 2020 für alle Ortschaften auf 400 v.H. angehoben.

II.) Die Hebesätze für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2020 wie folgt festgesetzt:

a) Gemarkung Zeitz und Zangenberg sowie die Ortschaften Geußnitz, Kayna, Luckenau, Nonnewitz, Pirkau, Theißen und Würchwitz

(1) Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 300 vom Hundert

b) für die Grundstücke     (Grundsteuer B) 400 vom Hundert

(2) Gewerbesteuer 400 vom Hundert

Abstimmungsergebnis zum 2. Antrag:

12 Ja          13 Nein    3Enthaltungen

Antrag abgelehnt.

 

Anschließend wird über den Antrag von Herr Hedrich abgestimmt, die Verwaltung solle die Beschlussvorlage zurückziehen und mit den neuen Erkenntnissen erneut einbringen.

 

Abstimmungsergebnis zum Antrag von Herrn Hedrich:

6 Ja  12 Nein   7Enthaltungen

 

Antrag abgelehnt.


 

Beschluss:

Beschluss-Nr.: VI/STR/20/0790/2510/18:

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer der Stadt Zeitz für die Gemarkung Zeitz und Zangenberg sowie der Ortschaften Kayna, Würchwitz, Geußnitz, Nonnewitz, Luckenau und Pirkau und Theißen für das Haushaltsjahr 2019 und ab dem Haushaltsjahr 2020 (Hebesatzsatzung).


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

37

davon anwesend:

28

Ja-Stimmen:

10

Nein-Stimmen:

13

Stimmenthaltungen:

  5

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

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