Inhalt

Auszug - Bericht des Ortsbürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Ortschaft, der Stadt Zeitz und ihrer Verwaltung sowie über die Ausführung der gefassten Beschlüsse  

Sitzung des Ortschaftsrates Theißen
TOP: Ö 6
Gremium: Ortschaftsrat Theißen
Datum: Di, 30.10.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:40
Raum: Theißen, Bürgerraum, Schulstr.9
Ort: Schulstraße 9, 06711 Zeitz

Der Ortsbürgermeister hat keinen Bericht.

Herr Köstler berichtet aus der Sitzung des Stadtrates am 25.10.2018.

Die Änderung der Hebesatzsatzung zur Grund- und Gewerbesteuer wurde vom Stadtrat abgelehnt.

Die zweite Änderung der Satzung über die Erhebung der Spielgerätesteuer wurde vom Stadtrat beschlossen.

Der Wirtschaftsplan 2019 für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Zeitz wurde ebenfalls beschlossen.

Die Beschlussvorlagen für das Haushaltskonsolidierungskonzept und den Haushaltsplan 2019 wurden vom Oberbürgermeister zurückgezogen. Dazu wird in einer Sondersitzung des Stadtrates entschieden.

Den Widerspruch des Oberbürgermeisters gegen den Beschluss des Stadtrates in der 43. Sitzung des Stadtrates vom 06.09.2018 zum Personalentwicklungskonzept der Stadt Zeitz hat der Stadtrat abgelehnt.

Die Einbringung von Grundstücken mit aufstehenden Gebäuden (Wohngrundstücke der Ortsteile) in die WBG Zeitz mbH als Sacheinlage. Zu dieser Beschlussvorlage hat der Ortsbürgermeister Herr Borde der Ortschaft Theißen einen Änderungsantrag gestellt. Die Beschlussvorlage wurde aus formellem Grund von der Tagesordnung des Ortschaftsrates am 25.09.2018 einstimmig gestrichen. Der Ortschaftsrat sieht die fehlerhafte Beschlussvorlage darin, dass der Ortschaftsrat gemäß §84 KVG des Landes Sachsen Anhalt, nur zu Angelegenheiten seiner Ortschaft angehört werden darf und somit auch seine entsprechende Empfehlung an den Gemeinderat (Stadtrat geben kann). Dies sehen der Oberbürgermeister und auch die Bürgermeisterin der Stadt Zeitz nicht so. Eine beantragte Textänderung zur Beschlussfassung hat deshalb der Stadtrat mit einer Stimme mehrheitlich abgelehnt.