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Auszug - Bekanntgabe von Beschlüssen aus dem nicht öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Finanz-/Rechnungsprüfungsausschusses  

Sitzung des Finanz-/Rechnungsprüfungsausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss
Datum: Di, 13.11.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:05
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz

Folgende Beschlüsse wurden gefasst:

 

zu TOP 16

Einbringung von Grundstücken mit aufstehenden Gebäuden (Wohngrundstücke der Ortsteile) in die Wohnungsbaugesellschaft Zeitz mbH als Sacheinlage
Vorlage: VI/STR/OB/0812/18

Abstimmungsergebnis zur Vorlage:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

7

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen:

1

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

 

 

zu TOP 17

Grundstücksangelegenheit
Vorlage: VI/STR/65/0791/18

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

7

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

 

 

 

zu TOP 18

 

 

Verkauf eines Grundstückes in Zeitz
Vorlage: VI/STR/65/0810/18

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

7

Ja-Stimmen:

5

Nein-Stimmen:

1

Stimmenthaltungen:

1

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

 

 

zu TOP 19

Verkauf eines Grundstückes in Zeitz
Vorlage: VI/STR/65/0815/18

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

7

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

 

 

zu TOP 20

Verkauf eines Grundstückes in Zeitz

Vorlage: VI/STR/65/0816/18

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

7

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

 

Der Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss ist sich einig, dass aufgrund der Länge der Beschlüsse diese nicht noch einmal einzeln vorgetragen werden.