Inhalt

Auszug - Abwägungs- und Satzungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 77 "Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Freiflächenphotovoltaik in Luckenau" der Stadt Zeitz   

Sitzung des Ortschaftsrates Luckenau
TOP: Ö 7
Gremium: Ortschaftsrat Luckenau Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 21.11.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:40
Raum: Luckenau, Bürgerraum, Schulstraße
Ort: Schulstraße, 06711 Zeitz
VI/STR/65/0858/18 Abwägungs- und Satzungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 77 "Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Freiflächenphotovoltaik in Luckenau" der Stadt Zeitz

   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Stadtentwicklung
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   

Herr Villiers erhält das Wort.

Er macht Ausführungen zur Vorlage.

Anschließend erhält Herr Sträßner das Wort und erläutert den Bebauungsplan.

Im Anschluss erfolgt die Abstimmung mit folgendem Ergebnis:


Beschluss:

Der Stadtrat beschließt:

 

  • Der Verfahrensvermerk der Anlage 1 der Vorlage wird beachtet.
  • Der Durchführungsvertrag wird gebilligt (Anlage 2).
  • Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden, sonstige Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 77 der Stadt Zeitz „Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Freiflächenphotovoltaik in Luckenau“ wurde geprüft und bewertet.

Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage 3.

  • Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 77 der Stadt Zeitz „Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Freiflächenphotovoltaik in Luckenau“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A, Anlage 4a) und dem Text (Teil B, Anlage 4b) als Satzung beschlossen.
  • Die Begründung (Anlage 5) einschließlich Umweltbericht (Anlagen 6 u. 6.1) des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 77 wird gebilligt.
  • Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.
  • Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

6

davon anwesend:

5

Ja-Stimmen:

5

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0