Auszug - Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung
Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses | |||
TOP: | Ö 3 | ||
Gremien: | Haupt-und Wirtschaftsausschuss, Bauausschuss | Beschlussart: | zur Kenntnis genommen |
Datum: | Do, 29.11.2018 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich |
Zeit: | 17:00 - 19:00 | ||
Raum: | Friedenssaal | ||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | ||
Zusatz: | Zum Tagesordnungspunkt 7 findet eine gemeinsame Beratung mit dem Bauausschuss statt. Dazu werden die Mitglieder des Bauausschusses eingeladen. | ||
Folgende Änderungen zur TO werden durch Herrn Thieme bekanntgegeben:
1.Top 21 wird durch die Verwaltung zurückgezogen
2. Top 10 – die Behandlung der Vorlage erfolgt im nichtöffentlichen Teil
3.Top 14 – die Behandlung der Vorlage erfolgt im nichtöffentlichen Teil
Herr Köstler stellt folgenden Antrag zur TO:
4.Top 22 ist von der TO zu streichen.
Begründung:
Anordnung über die Zulässigkeit von Konzessionsabgaben der Unternehmen und Betriebe zur Versorgung mit Elektrizität, Gas und Wasser an Gemeinden und Gemeindeverbände – KAEAnO
Ausfertigungsdatum:04.03.1941
Vollzitat:
„Anordnung über die Zulässigkeit von Konzessionsabgaben der Unternehmen und Betriebe zur Versorgung mit Elektrizität, Gas und Wasser an Gemeinden und Gemeindeverbände vom 4. März 1941 (Ranz 1941, Nr. 57, 120)“
AnO für Strom und Gas aufgeh. Durch $ 9 Satz 2 V v. 9.1.1992 12 mWv 1.1.1992
(…)
§ 8
(1) Bei Übernahme der Versorgung durch ein anderes Unternehmen darf höchstens die bisherige, nach den vorschriften dieser Anordnung berechnete Konzessionsabgabe weitergezahlt werden.
(2) Werden ganze Gemeinden eingemeindet oder werden ganze Gemeinden zu einer Gemeinde vereinigt, so errechnet sich der zulässige Hundertsatz der Konzessionsabgabe für die neue Gemeinde in der Weise, dass die in sämtlichen Gemeinden im letzten Rechnungs-(Geschäfts-)Jahr vor der Eingemeindung (Vereinigung) gezahlten Konzessionsabgaben durch die in dem gleichen Zeitraum in sämtlichen Gemeinden angefallenen Entgelte aus Versorgungsleistungen an den letzten Verbraucher geteilt werden und das Ergebnis mit 100 malgenommen wird.
(3) Werden die Grenzen von Gemeindebezirken in anderer Weise verändert, bestimmt sich die Zulässigkeit und Höhe der Konzessionsabgabe nach den Verhältnissen der Stammgemeinde, zu der Teile eines anderen Gemeindebezirks zugelegt oder an der Teile abgetrennt werden. Das gleiche gilt, wenn Gemeinden mit weniger als 3.000 Einwohnern vollständig in eine andere Gmeinde eingemeindet werden. In diesem Fall tritt an die Stelle der Stammgemeinde die aufnehmende Gemeinde.
Herr Thieme unterstützt die Behandlung dieser Vorlage und ist deshalb gegen eine Streichung.
Abstimmung zum Antrag Herr Köstler:
Ja-Stimmen:6
Nein-Stimmen:2
Enthaltungen:0
Damit wird Top 22 von der TO gestrichen.
Abstimmungsergebnis zur geänderten Tagesordnung –
Haupt- und Wirtschaftsausschuss:
Ja-Stimmen: | 8 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 0 |
Abstimmungsergebnis zur geänderten Tagesordnung –
Bauausschuss
Ja-Stimmen: | 5 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 0 |