Auszug - Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis der Stadt Zeitz (Verwaltungskostensatzung)
Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 11 | |||||||
Gremien: | Haupt-und Wirtschaftsausschuss, Bauausschuss | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 29.11.2018 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 19:00 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
Zusatz: | Zum Tagesordnungspunkt 7 findet eine gemeinsame Beratung mit dem Bauausschuss statt. Dazu werden die Mitglieder des Bauausschusses eingeladen. | |||||||
VI/STR/10/0807/18 Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis der Stadt Zeitz (Verwaltungskostensatzung) | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Zentrale Dienste | |||||||
Federführend: | Fachbereich Zentrale Dienste | |||||||
Darlegungen zur Vorlage erfolgen durch Herrn Thieme.
Nach konstruktiver Diskussion erfolgt die Abstimmung zur Vorlage.
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die als Anlage beigefügte Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis der Stadt Zeitz.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 12 |
davon anwesend: | 8 |
Ja-Stimmen: | 5 |
Nein-Stimmen: | 1 |
Stimmenthaltungen: | 2 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |