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Auszug - Einwohnerfragestunde  

48. Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 7
Gremium: Stadtrat Zeitz
Datum: Mi, 06.02.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:55
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz

 

Folgende Fragen werden durch Herrn Oppler gestellt:

1. Frage zur Sanierungssatzung der Stadt Zeitz

Wann hebt die Stadt Zeitz die Sanierungssatzung auf?

 

Die Beantwortung erfolgt durch Frau Schaller, Fachbereichsleiterin Baurecht:

Im Jahr 2020 muss der Abschluss vorgenommen werden. Ein genauer Termin, wann die Aufhebung der Satzung erfolgt, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht genannt werden. Die Aufhebung bedarf eines Stadtratsbeschlusses.

 

Nachfrage

Sie wissen aber, dass sie gegen das geltende Gesetz in Sachsen-Anhalt bzw. in Deutschland, gegen § 162 Abs. 1 Nr. 4 Baugesetzbuch, verstoßen? Eine Sanierungssatzung soll den Zeitraum von 15 Jahren nicht überschreiten. Hat die Stadt Zeitz eine Genehmigung zur Verlängerung vom Land oder vom Landesverwaltungsamt?

 

Antwort

Es gab mehrere Gespräche mit dem Land, und es besteht durchaus die Möglichkeit einer Verlängerung. Dem Land ist mitzuteilen, welche Jahre noch benötigt werden, um den Rest der Sanierungsmaßnahmen noch zu vollziehen. Die Verlängerung muss begründet werden, was derzeit explizit erarbeitet wird. Bereits in den Vorjahren gab es eine Genehmigung dazu.

 

Frage

Also sie werden jetzt die Satzung nicht aufheben in absehbarer Zeit?

 

Antwort

Nein, jetzt nicht.

 

2. Frage zur Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung

In Sachsen-Anhalt wie auch in anderen Bundesländern gibt es seit geraumer Zeit öffentliche Diskussionen über die Abschaffung von Straßenausbaubeitragssatzungen. In Sachsen-Anhalt haben sich mittlerweile zwei Städte dazu bekannt, diese Satzungen abzuschaffen. Es gibt mehrere Bürgermeister und Oberbürgermeister, die dafür eintreten.

Wie stehen die Verwaltung der Stadt Zeitz und der Stadtrat zu diesem Thema - gerade auch im Hinblick auf einen 23%igen durchschnittlichen Leerstand in Zeitz und dazu, dass Straßenausbaubeiträge genauso wie Kanalanschlussbeiträge für viele Eigentümer existenzbedrohend teilweise sind, vor allem bei Mehrfamilienhäusern?

 

Antwort Herr Thieme, Oberbürgermeister:

Angesichts der Finanzlage der Kommune ist die Stadt verpflichtet, diese zu erheben. Sicherlich ist die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge ein populäres Thema. Das kann man sicherlich tun und darüber nachdenken, wie diese zu ersetzen wären - über das Land oder ein kompletter Wegfall die Beiträge. Das hätte natürlich die Konsequenz, dass die Kommunen noch weniger Geld hätten, ihre Straßen instand zu setzen. Die Abschaffung würde wahrscheinlich auch mit sehr großer Wahrscheinlichkeit dazu führen, dass alle diejenigen, die diese Beiträge schon bezahlt haben - und das sind wohl weit über die Hälfte -, sich ungerecht behandelt fühlen würden.

Würde das Land für die Anliegerbeiträge einspringen, könnte wahrscheinlich jede zweite Straßenbaumaßnahme nicht durchgeführt werden, weil irgendwelche Fördertöpfe leer sind. Mein Herz hängt nicht dran schon im Hinblick darauf, dass tatsächlich Härten auf den Einzelnen zukommen, die nicht unbedingt verhältnismäßig sind. Es besteht ja immer die Möglichkeit, Dinge über Steuern zu finanzieren oder über spezielle Beiträge, die Einzelne mehr betreffen als andere. Aber ich glaube, von der Höhe, die bei den heutigen Baukosten auf den Einzelnen zukommen, ist das schon eine wirkliche Härte.