Auszug - Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für den Ausbau der Straße "Suxdorf" im Ortsteil Würchwitz
48. Sitzung des Stadtrates Zeitz | ||||||||
TOP: | Ö 13 | Beschluss: | VI/STR/65/0876/18 | |||||
Gremium: | Stadtrat Zeitz | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Mi, 06.02.2019 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 19:55 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
VI/STR/65/0876/18 Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für den Ausbau der Straße "Suxdorf" im Ortsteil Würchwitz | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Technisches Zeitz SG Gebühren und Beiträge | |||||||
Federführend: | Fachbereich Technisches Zeitz | |||||||
Herr Rübestahl, Ortsbürgermeister der Ortschaft Würchwitz, weist darauf hin, dass bei dieser Beschlussvorlage ein Formfehler vorliegt. Zuerst beschließt der Ortschaftsrat und dann die Ausschüsse, so schreibt es der Gesetzgeber vor. Herr Rübestahl bittet um zukünftige Beachtung.
Frau Weber nimmt darauf Bezug und teilt mit, dass der Grund für die Erstbefassung des Bauausschusses darin zu sehen sei, dass Sie, Herr Rübestahl, den Termin des Ortschaftsrates um eine Woche nach hinten verschoben haben. Dadurch sei der nicht beschließende Bauausschuss ausnahmsweise zuerst mit der Vorlage befasst worden.
Beschluss:
Beschluss-Nr.: VI/STR/65/0876/0602/19:
Der Stadtrat Zeitz beschließt die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für den Ausbau der Straße „Suxdorf“ im Ort Suxdorf des Zeitzer Ortsteiles Würchwitz.
Die Baumaßnahme bezieht sich nur auf die Straßenbeleuchtung.
Entsprechend § 3 Abs. 2 und 3 und § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz werden die Abschnittsbildung und Aufwandsspaltung beschlossen.
Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig.
Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird die Straße „Suxdorf“ als Anliegerstraße klassifiziert.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 37 |
davon anwesend: | 32 |
Ja-Stimmen: | 29 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 3 |
von der Abstimmung gemäß |
|
§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |