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Auszug - Verbrennungsverbot  

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 13.03.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:55
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
VI/STR/32/0898/19 Verbrennungsverbot
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Recht u. Ordnungswesen
Federführend:Fachbereich Ordnungswesen   

Herr Thieme erläuterte die Vorlage. Er kommt mit der Einbringung dieser Vorlage dem Wunsch vieler Bürger nach, vor allem aus den Ortschaften. Durch unsachgemäßes Verbrennen entstehen erhebliche Geruchsbelästigungen.

Eine effektive Kontrolle durch den Burgenlandkreis ist nicht möglich.

 

Es ist grundsätzlich so vorgesehen, dass der Grünschnitt wiederverwertet wird, durch Kompostierung oder Abgabe bei einer Entsorgungsstelle.

Gleichzeitig geht es hier auch um Umwelt- und Gesundheitsschutz.

 

 

Herr Strauch erklärte, dass nicht Grünschnitt sondern Astschnitt in den Kleingärten verbrannt wird. Auch aus Gründen verschiedener Krankheiten und Schädlingen, die die Pflanzen befallen, ist ein Verbrennen zur Vernichtung dieser effektiver.

Vor geraumer Zeit wurde außerdem schon ein Gespräch der Stadt mit dem Burgenlandkreis geführt zur barrierefreien Abnahme solcher Abfälle. Diese ist bisher nicht gewährleistet.

Auch eine Änderung der Öffnungszeiten müsste erfolgen.

Beides hat sich bisher nicht geändert.

Außerdem werden durch die Kleingärtner auch Biotope geschaffen und damit etwas für die Umwelt getan.

 

Herr Hedrich wehrt sich gegen die generelle Verunglimpfung der Kleingärtner.

Auch wurde durch den Verband der Kleingärtner schon der Vorschlag gemacht, dass einmal Verbrennen im Jahr ausreicht.

Auch ist es hier nicht möglich, dass mehrmals jährlich ein Einsammeln durch Entsorgungsfahrzeuge erfolgt bzw. das Aufstellen von Containern an verschiedenen Stellen, wie das in anderen Orten schon gehandhabt wird.

 

Herr Prüfe spricht sich für die Variante 1 aus, da die Ortsteile ja eingemeindet sind und jetzt alles zur Stadt Zeitz gehört. Er stellt den Antrag, dass für das gesamte Gebiet der Stadt abgestimmt wird.

 

Herr Woschée wies darauf hin, dass lt. seiner Rückfrage beim Umweltamt des BLK in Weißenfels nur minimale Beschwerden eingingen.

 

Herr Nicolai bemängelte, dass hier für die Ortsteile gesprochen wird, aber bisher diese nicht einbezogen wurden. Er stellt den Antrag, vor einem Stadtratsbeschluss die Ortschaftsräte unbedingt einzubeziehen.

 

Herr Strauch schloss sich der Notwendigkeit der Einbeziehung der Ortschaftsräte an, bis dahin soll die Vorlage zurückgestellt werden.

 

Nach weiterer Diskussion wurde als Empfehlung für den Hauptausschuss wie folgt abgestimmt:

 

  1. Zusatz zum Beschluss:

Vor der abschließenden Abstimmung im Stadtrat sollen die Ortschaftsräte

gehört werden.

 

Abstimmung:      Ja-Stimmen5

Nein-Stimmen0

Enthaltungen0

 

  1. Der Bauausschuss bekennt sich zu Variante 1 im Beschluss

– gesamtes Gebiet der Stadt Zeitz -

 

Abstimmung:      Ja-Stimmen4

Nein-Stimmen0

Enthaltungen1

 

 

 


Erweiterter Beschluss:

 

Der Stadtrat beauftragt den Oberbürgermeister, bei dem Landrat des Burgenlandkreises ein ganzjähriges Verbrennungsverbot für Gartenabfälle für

 

Variante 1: das gesamte Gebiet der Stadt Zeitz

 

Variante 2:   das Gebiet der Kernstadt der Stadt Zeitz

 

zu erwirken.

 

Vor der abschließenden Abstimmung im Stadtrat sollen die Ortschaftsräte

gehört werden.

 

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

5

Ja-Stimmen:

5

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0