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Auszug - Prioritätenliste zur Richtlinie Schulinfrastruktur  

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 7
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 13.03.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:55
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
VI/STR/40/0918/19 Prioritätenliste zur Richtlinie Schulinfrastruktur
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Soziales Zeitz
SG Bildung, Jugend und Sport
Federführend:Fachbereich Soziales Zeitz   

Frau Langenberg erläuterte die Vorlage.

Herr Thieme ergänzte, dass darüber eingehend im Bildungsausschuss beraten und zum vorliegenden Ergebnis gekommen wurde.

Oberste Priorität hat die Grundschule Zeitz-Ost. Diese ist jedoch in dieser Aufstellung nicht berücksichtigt, weil davon ausgegangen wird, dass diese aus EFRE-Mitteln saniert wird.

 

 


Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt den Einsatz der  Fördermittel entsprechend der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur finanzschwacher Kommunen (Richtlinie Schulinfrastruktur) in Höhe von 1.560.428 € mit folgender Prioritätenliste:

 

  1. Grundschule Stadtmitte

Träger der öffentlichen Schule: Stadt Zeitz

Standort: Pestalozzistraße 5

Projektkosten: 4.005.000,00 €

 

  1. Grundschule  Bergsiedlung

Träger der öffentlichen Schule: Stadt Zeitz
      Standort: Platanenweg 32

Projektkosten: 3.359.250,00 €

 

  1. Grundschule  Nonnewitz

Träger der öffentlichen Schule: Stadt Zeitz

Standort: Hauptstraße 16

Projektkosten: 3.163.500,00  €

 

  1. Grundschule Schnaudertal

Träger der öffentlichen Schule: Stadt Zeitz

Standort: Kayna, Kirchplatz 2

Projektkosten: 2.628.000,00 €

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

5

Ja-Stimmen:

5

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0