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Auszug - Aufhebung Sperrvermerk für Auszahlungen im Finanzhaushalt  

Sitzung des Finanz-/Rechnungsprüfungsausschusses
TOP: Ö 7
Gremium: Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 19.03.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:20
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
VI/STR/40/0920/19 Aufhebung Sperrvermerk für Auszahlungen im Finanzhaushalt
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Oberbürgermeister
SG Kultur und Tourismus
Federführend:Fachbereich Soziales Zeitz   

Herr Nicolai:

Er verliest zunächst noch einmal den Beschlussantrag zum Sperrvermerk, welcher dem Stadtrat vorlag.

Zur heutigen Vorlage stellt er folgende Anfragen:

1. Wieso ist in dieser Vorlage keine Betrachtung zum MUT enthalten? Die älteste erhaltene

    Brikettfabrik der Welt ist kein touristisches Highlight.

2. Wurde die Möglichkeit der GRW-Förderung mit dem Vorstand des MUT besprochen?

3. Goethepark: Wer kommt zu dieser Einschätzung in der Vorlag, dass der Goethepark

    keines der genannten Kriterien erfüllt?

    Die eingeplanten Mittel können demnach nur zweckgebunden im Förderprojekt

    „Neustrukturierung Moritzburg“ zur Verfügung gestellt werden.

    Wurde dazu der Fördermittelgeber dazu schriftlich angefragt, gibt es eine schriftliche

    Antwort des Fördermittelgebers? Wurde der Burgenlandkreis schriftlich um eine Bewertung

    der Projekte gebeten? Gibt es dazu eine schriftliche Antwort? Es wird um Ausreichung der

    Vereinbarung zwischen dem Landrat und dem Oberbürgermeister zum Thema GRW-

    Förderung sowie der schriftlichen Antworten der Fördermittelgeber, falls es diese geben

    sollte, gebeten.

4. Wieviel Geld wurde seit 2010 in das Museum Schloss Moritzburg investiert? In welcher

    Größenordnung haben sich seither die Besucherzahlen verbessert? Es wird um

    Ausweisung der jährlichen Besucher mit separater Ausweisung der Besucher

    Weihnachtsmarkt, Besucher Museumspädagogik und der kostenfreien Eintritte zur

    Ausstellungseröffnung gebeten. Bitte auch seit 2010 eine Auflistung der Einnahmen durch

    Besucher und des Verkaufes im Museumsshop.

 

Diese Fragen ergeben sich, da seit dem Stadtratsbeschluss bereits fünf Monate vergangen sind. Es gibt in der jetztigen Vorlage keine neuen Erkenntnisse für die Fraktion.

 

Oberbürgermeister:

Der Beschluss des Kreistages benennt ziemlich explizit das Schloss Moritzburg als Fördergegenstand. Weiter steht geschrieben, dass an der Planung eine Abwägung vorzunehmen ist. Solange die Haushaltsstelle gesperrt ist, kann keine Planung in Auftrag gegeben werden.

Der Herrmannschacht fällt nicht unter den Beschluss des Kreistages. Nach Bekanntwerden der Missstände, wurde sehr schnell ein Gutachten in Auftrag gegeben. Dieses liegt dem Oberbürgermeister noch nicht vor.

 

Herr Nicolai:

Bei einer Investitionssumme von ca. 4,7 Mio. Euro werden fundiertere Zahlen erwartet, um diese Haushaltsstelle freizugeben.

 

Herr Schröder:

Eine Auflistung, wieviel Fördermittel in das Musuem Schloss Moritzburg rückblickend eingeflossen sind, sollte möglich sein.

Dann wäre es wissenswert, wieviele Fördermittel in den Standort MUT geflossen sind. Nach seinem Kenntnisstand ist die Summe nicht gerade klein. Er bitte um Ausreichung dieser Aufstellung.

 

Oberbürgermeister:

In erster Linie geht es um die Fertigstellung der verschiedenen Baumaßnahmen im Schloss und im Schlosspark. Touristisch gesehen ist das die Hauptattraktion der Stadt. Natürlich sollen auch der Goethepark und der MUT nicht vergessen werden. Hier geht es aber nur um die Priorität.

 

Nach weiterer Diskussion und Beantwortung von Anfragen stimmt der Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss über die Vorlage ab.


Beschluss:

Der Stadtrat beschließt die Aufhebung des Sperrvermerks im Produkt 25200.18001 für Auszahlungen im Finanzhaushalt für das Finanzplanjahr 2019.


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

7

Ja-Stimmen:

3

Nein-Stimmen:

1

Stimmenthaltungen:

3

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

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