Inhalt

Auszug - Allgemeine Anfragen und Informationen  

Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses
TOP: Ö 24
Gremium: Haupt-und Wirtschaftsausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 21.03.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:50
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz

Herr Rübestahl:

Seit 14.03.2019 ist dem SG Gebäude- und Flächenmanagement bekannt, dass Herr Reinsberger ein zweites Wertgutachten für die Schule in Würchwitz erstellen wird. Seit dem ist kein schriftlicher Auftrag an Herrn Reinsberger erteilt worden. Was sind die Gründe dafür?

Herr Thieme:

Die Stadt versucht seit 2 Jahren die ehemalige Schule in Würchwitz zu verkaufen. Dazu gab es zunächst Gespräche mit Bio-Aktiv, welche leider gescheitert sind. Dann gab es eine Ausschreibung – woraus ein Höchstbietender hervorging. Vom Ortschaftsrat gab es noch Fragen zum Wert der Immobilie. Der Wert war auf 18.000 € über ein Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen ermittelt worden. Er erscheint grundsätzlich sehr gering, ist aber über das Gutachten nachvollziehbar.

In einem Gespräch mit dem Ortschaftsrat wurde der Kompromiss erzielt, dass erforderlichenfalls ein weiteres Wertgutachten erstellt werden könnte. Dies sollte aber über den Wirtschaftsförderer des BLK, Herrn Thomas Böhm, ein Vermittlungsgespräch vor Ort stattfindet. Dieses Gespräch sollte zunächst abgewartet werden, bevor ein weiteres Wertgutachten in Auftrag gegeben wird.

 

Herr Falz:

Bushaltestelle Michaeliskirchhof – hier wird durch das angrenzende Friseurgeschäft ständig ein Werbeschild auf den Durchgang zwischen Bushaltestelle und Haus (Haltestellenbereich) gestellt. Dies führt zu Beeinträchtigungen der Bürger.

Ein Gespräch mit Frau Weber, BM, hat bereits stattgefunden. Derzeit allerdings ohne Ergebnis.

 

Herr Köstler:

Am 26.03.2019 findet die Ortschaftsratssitzung Theißen statt und es wird um kurze Mitteilung zum Sachstand bezüglich der 2.000,00 € durch das RPA gebeten.

 

Frau Späte:

Welchen unterschied macht der OB, wenn ein Kunstwerk auf dem Roßmarkt beschädigt wird und ein Kunstwerk im Goethepark beschädigt wird? Hier sollte die gleiche Wertigkeit für alle gelten.

Herr Thieme:

Beim Goethepark hat man sich in der Vergangenheit darauf geeinigt, dass man dort erst Denkmalreinigungen vornimmt, wenn eine Lösung für den Park gefunden wurde. Damit soll ausgeschlossen werden, dass nach der Reparatur/Reinigung sofort wieder eine Beschädigung der Denkmähler stattfindet.