Auszug - Ausbau der Rasberger Straße in Zeitz und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen
Sitzung des Bauausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 7 | |||||||
Gremium: | Bauausschuss | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Mi, 17.04.2019 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 19:20 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
VI/STR/65/0928/19 Ausbau der Rasberger Straße in Zeitz und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Technisches Zeitz SG Gebühren und Beiträge | |||||||
Federführend: | Fachbereich Technisches Zeitz | |||||||
Herr Immisch begründet die vorliegenden Austauschvorlagen zu den TOP 7, 10, 11 und 13
Es wurde kürzlich vom Verwaltungsgericht Halle ein Beschluss gefasst (VG Halle, Beschluss v. 27.02.2019 – 2 B 18/19 HAL). Es droht deshalb Verlust an Beiträgen.
Um die Rechtssicherheit der Bescheide zu erhalten, mussten deshalb bei einigen Vorlagen Änderungen im Beschlusstext sowie in der Begründung vorgenommen werden.
Die Stadt Zeitz wurde darauf hingewiesen, dass im Falle einer Abschnittsbildung/ Aufwandsspaltung ein Bauprogramm hinsichtlich des Ausbaues der gesamten Straße aufzustellen ist.
Des Weiteren informiert Herr Immisch, dass bei dem Ausbau Rasberger Straße aufgrund des Ausschreibungsergebnisses (Kosten) der Abschnitt verkleinert werden musste. Durch Herrn Immisch wird der geänderte Leistungsumfang anhand eines Lagesplanes erläutert, es erfolgt derzeit nur der grundhafte Ausbau des Knotens Rasberger Str./Röntgenstr. incl. der dazugehörigen Nebenanlagen und der grundhafte Ausbau der Fahrbahn bis zur Einmündung Schwarzer Weg.
Die vorhandene Busbucht wird zurückgebaut und die Haltestelle wird als Provisorium in die Clara-Zetkin-Str. verlagert. Beim späteren Ausbau der Clara-Zetkin-Str. wird die Haltestelle auf Wunsch der PVG dort dauerhaft etabliert.
Der Knoten Schwarzer Weg/Clara-Zetkin-Str. und die Nebenanlagen werden vorerst nicht mit ausgebaut.
In Abstimmung mit dem BLK wurde eine Fristverlängerung für die Einreichung des Schlussverwendungsnachweises bis zum 30.11.2019 genehmigt.
Nach einigen Rückfragen erfolgt die Abstimmung über die vorliegende Austauschvorlage.
Beschluss:
Der Stadtrat Zeitz beschließt den Ausbau der Rasberger Straße in Zeitz mit der Abschnittsbildung von der Einmündung Röntgenstraße bis zum Abzweig Clara-Zetkin-Straße/ Karl-Marx-Straße.
Die Baumaßnahme bezieht sich auf den grundhaften Ausbau der Fahrbahn, Rückbau der Busbucht, Gehweg, Begrünung und Oberflächenentwässerung.
Entsprechend § 3 Abs. 2 und 3 und § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz werden die Abschnittsbildung und Aufwandsspaltung beschlossen.
Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig.
Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird die Rasberger Straße als Hauptverkehrsstraße klassifiziert.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 7 |
davon anwesend: | 7 |
Ja-Stimmen: | 3 |
Nein-Stimmen: | 1 |
Stimmenthaltungen: | 3 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |