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Auszug - Bericht über den Sonderprüfauftrag "Verwendung der Zweckausgaben des Ortschaftsrates Theißen im Haushaltsjahr 2017 und 2018" mit Stellungnahme der Verwaltung (Die komplette Vorlage wird nach Fertigstellung ausgereicht)  

Sitzung des Ortschaftsrates Theißen
TOP: Ö 9
Gremium: Ortschaftsrat Theißen Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 30.04.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:10
Raum: Theißen, Bürgerraum, Schulstr.9
Ort: Schulstraße 9, 06711 Zeitz
VI/STR/14/0966/19 Bericht über den Sonderprüfauftrag "Verwendung der Zweckausgaben des Ortschaftsrates Theißen im Haushaltsjahr 2017 und 2018" mit Stellungnahme der Verwaltung (Die komplette Vorlage wird nach Fertigstellung ausgereicht)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Rechnungsprüfungsamt
Federführend:Rechnungsprüfungsamt   

Herr Arnold erläutert seinen Bericht. Er erhielt den Auftrag vom Oberbürgermeister, die Haushaltsjahre 2017 und 2018 in Anbetracht der Verwendung der fehlenden 2.000,- EUR Zweckausgaben für Theißen zu prüfen. Ausgangsprunkt war der Vertrag zwischen dem Schützenverein und der Ortschaft Theißen. Am Ende der Prüfung ergab sich, dass der Einwand des Ortschaftsrates Theißen berechtigt war, denn die 2.000,- EUR für den Schützenverein wurden unrechtmäßig aus den Zweckausgaben bezahlt. Ein Beschluss hierzu lag nicht vor und auch interne Aktenvermerke weisen keinen Anlass der anderweitigen Verwendung dieser 2.000,- EUR nach.

Die Stadt hat hinsichtlich dessen vom (Rechnungsprüfungsamt folglich „RPA“ genannt) die Aufgabe erhalten, Ihre Verwendungen besser zu dokumentieren.

 

Herr Borde bedankt sich bei Herr Arnold für diesen sehr ausführlichen Bericht und diese Prüfweise.

 

Herr Ham nimmt Bezug auf die Bemerkung im Bericht „… der Ortschaftsrat hätte dieses bisher geduldet …“ dem war nicht so, es gab hierzu nie einen Beschluss. Wenn es doch immer so gewesen wäre,rden der Ortschaft auf die rückwirkenden Jahre ja insgesamt 18 T Euro fehlen. Was ist damit?

 

Herr Köstler bedankt sich auch nochmal bei Herr Arnold für diesen Bericht und fasst nochmal zusammen, dass der Ortschaftsrat Theißen die Verwendung seiner Zweckausgaben immer fortlaufend dokumentiert und hier im Oktober 2018 die Unstimmigkeiten in der Höhe des Restbetrages aufgetreten sind. Auf Anfrage von Herrn Borde sollten nun nur noch ca. 400,- EUR zur Verfügung stehen, wohingegen laut Mitschriften von Herrn Fuckner noch um die 2.400,- EUR im Topf hätten zur Verfügung stehen müssen. Demnach wohnt Herr Köstler, Herrn Ham in dem Punkt bei, dass dieses vom Ortschaftsrat keineswegs geduldet wurde!

 

Die Frage ist jedoch eine andere. Die 13.700,- EUR für 2018 wurden als Finanzmittel für die Zweckausgabe Theißen geplant und somit sollten diese auch in diesem Umfang der Ortschaft zustehen. Auch wenn die Stadt daraus die Betriebskosten für den Schützenverein beglichen hat, dürfen doch auch die am Jahresanfang als Planwert zur Verfügung gestanden haben. Was ist nun mit den zu Unrecht der Zweckausgabe entnommenen Finanzmitteln i.H.v. 2.000,- EUR? diese fehlen den Vereinen und Bürgern aus Theißen.

 

Herr Arnold teilt mit, dass genau jenes die Stadtverwaltung noch prüfen muss.

Herr Forner stellt in dem Sinne fest, dass hier ein Antrag gestellt werden muss, um die Mittel i.H.v. 2.000,- EUR, gemäß dem Bericht vom RPA Zeitz aus dem Jahr 2018 dem Jahr 2019 zusätzlich zur Verfügung zu stellen.

 

Antrag des Ortschaftsrates auf Grundlage des Berichtes über den Sonderprüfauftrag "Verwendung der Zweckausgaben des Ortschaftsrates Theißen im Haushaltsjahr 2017 und 2018" mit Stellungnahme der Verwaltung (Vorlage-Nr. VI/STR/14/0966/19) die durch die Stadt Zeitz unrechtmäßig verwendeten Zweckausgaben i.H.v. 2.000,- EUR aus dem Haushaltsjahr 2018, dem Haushaltsjahr 2019 i.R.d. 1. Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung der Stadt Zeitz für das Haushaltsjahr 2019, den jährlichen Zweckausgaben des Ortschaftsrates Theißen i.H.v. 13.700,- EUR zuzuführen und somit auf 15.700,- EUR festzusetzen.


 


Abstimmungsergebnis zm Antrag:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

10

davon anwesend:

8

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

 

 

Herr Arnold verlässt den Sitzungsraum.