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Auszug - Ausbau der Rasberger Straße in Zeitz und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen  

50. Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 14 Beschluss:VI/STR/65/0929/19
Gremium: Stadtrat Zeitz Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 16.05.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:35
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
VI/STR/65/0928/19 Ausbau der Rasberger Straße in Zeitz und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Gebühren und Beiträge
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   

 

Herr Thamm nimmt nach § 33 KVG LSA nicht an der Beratung und Abstimmung teil und hat den Sitzungsbereich verlassen. Es werden 33 stimmberechtigte Mitglieder abstimmen.

 

Zum Tagesordnungspunkt liegt der Auszug aus der Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses vom 09.05.2019 vor.

 

Antrag der Fraktion Die Linke., Herr Strauch, zu den jeweiligen TOP 14-16 und TOP 19-20 auf:

Aussetzung der Straßenausbaubeiträge bis zum 31.12.2021

 

Abstimmung zum Antrag:

Ja-Stimmen: 27 

Nein-Stimmen:   2

Enthaltungen:   4

Antrag angenommen


Beschluss:

Beschluss-Nr.: VI/STR/65/0928/1605/19:

Der Stadtrat Zeitz beschließt den Ausbau der Rasberger Straße in Zeitz mit der Abschnittsbildung von der Einmündung Röntgenstraße bis zum Abzweig Clara-Zetkin-Straße/ Karl-Marx-Straße.

 

Die Baumaßnahme bezieht sich auf den grundhaften Ausbau der Fahrbahn, Rückbau der Busbucht, Gehweg, Begrünung und Oberflächenentwässerung.

 

Entsprechend § 3 Abs. 2 und 3 und § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz werden die Abschnittsbildung und Aufwandsspaltung beschlossen.

 

Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig.

 

Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird die Rasberger Straße als Hauptverkehrsstraße klassifiziert.


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

37

davon anwesend:

34

Ja-Stimmen:

26

Nein-Stimmen:

  3

Stimmenthaltungen:

  4

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

  1  (Herr Thamm)