Inhalt

Auszug - Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für den Ausbau der Stephanstraße in Zeitz  

50. Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 16 Beschluss:VI/STR/65/0939/19
Gremium: Stadtrat Zeitz Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 16.05.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:35
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
VI/STR/65/0939/19 Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für den Ausbau der Stephanstraße in Zeitz
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Gebühren und Beiträge
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   

 

Änderung der Anwesenheit:

Ab 19.05 Uhr nimmt Herr Nicolai nicht mehr an der Sitzung des Stadtrates teil. Herr Buzalski und Herr Dr. Müller haben den Sitzungssaal verlassen, so dass zu TOP 16 sind insgesamt 31 stimmberechtigte Mitglieder einschließlich des Oberbürgermeisters anwesend.

 

Herr Thamm und Frau Rossner-Sauerbier nehmen nach § 33 KVG LSA nicht an der Beratung und Abstimmung teil und hat den Sitzungsbereich verlassen. Es werden 29 stimmberechtigte Mitglieder abstimmen.

 

Zum Tagesordnungspunkt liegt der Auszug aus der Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses vom 09.05.2019 vor.

 

Antrag der Fraktion Die Linke., Herr Strauch, zum jeweiligen TOP 14-16 und TOP 19-20 auf:

Aussetzung der Straßenausbaubeiträge bis zum 31.12.2021

 

Abstimmung zum Antrag:

Ja-Stimmen: 22 

Nein-Stimmen:   5

Enthaltungen:   2

Antrag angenommen


Beschluss:

Beschluss-Nr.: VI/STR/65/0939/1605/19:

Der Stadtrat Zeitz beschließt die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für den Ausbau der Stephanstraße in Zeitz.

 

Die Baumaßnahme bezieht sich nur auf die Straßenbeleuchtung.

 

Entsprechend § 3 Abs. 2 und 3 und § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz werden die Abschnittsbildung und Aufwandsspaltung beschlossen.

 

Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig.

 

Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird die Stephanstraße als Haupterschließungsstraße klassifiziert.       


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

37

davon anwesend:

31

Ja-Stimmen:

25

Nein-Stimmen:

  3

Stimmenthaltungen:

  1

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

  2 (Herr Thamm, Frau
     Rossner-Sauerbier)