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Auszug - Allgemeine Anfragen sowie Informationen des Oberbürgermeisters  

50. Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 24
Gremium: Stadtrat Zeitz
Datum: Do, 16.05.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:35
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz

Folgende Informationen:

 

Verfügung des Burgenlandkreises

Frau Weber informiert darüber, dass am heutigen Tag die Verfügung des Burgenlandkreises zur Satzung über die Erhebung der Schmutzwasserbeiträge per E-Mail eingegangen ist. Die Verfügung sieht vor, dass der Stadtrat bis zum 21.06.2019 dazu zu beschließen hat. Das Schreiben liegt auf den Plätzen aus.

Über diese Satzung wurde erstens im Februar und das zweite Mal im März 2019 beraten.

Jeweils wurde Widerspruch eingelegt, weil der Beschluss nicht zustande kam und der Oberbürgermeister das für rechtswidrig hielt.

 

Es wird eine Sondersitzung vorbereitet. Solange der neue Stadtrat sich noch nicht konstituiert hat, und das wird er am 21.06.2019 noch nicht getan haben, ist der jetzige Stadtrat noch zuständig.

 

Der Burgenlandkreis hat in der Verfügung angekündigt, kommt der Beschluss wider Erwarten nicht zustande, dann den Satzungsbeschluss mittels Ersatzvornahme zu ersetzen.

 

Folgende Anfragen:

 

Frage zum Personalmanagement im Bereich Schwimmbäder:

Herr Heller, Fraktionsvorsitzender Die Linke.:

Bei den Schwimmbädern sind  zwei Schließungstage pro Woche vorgesehen, was für die betroffene Bevölkerung und alle Beteiligten nicht nachvollziehbar ist.

Ist es schlechtes Personalmanagement in der Verwaltung? Oder hat man es komplett verschlafen? Oder ist man nicht in der Lage, auch mit anderen zu reden, die solche Leistungen ggf. anbieten und Engpässe überbrücken können?

 

Antwort:

Herr Thieme:

Wir haben dieses Jahr - aufgrund des Personalmangels, der sich abzeichnete - ja schon angefangen wieder auszubilden. Wir haben schlicht unbesetzte Stellen. Wenn Sie jemand kennen, der uns da aushelfen kann, immer gerne. Wir haben dieses Jahr versucht aufgrund des Personalmangels vor allem auch die Bäder in den Ortschaften quasi gleich zu behandeln, so dass sich die Schließtage auf alle Bäder gleichmäßig verteilen und nicht beispielsweise zu Lasten der Ortschaften ausgehen. Wir wollen zukünftig tatsächlich versuchen, dort die Bäder wieder in Form einer Betriebsführung durch Andere betreiben zu lassen, nicht alle, aber zumindest Bäder, bei denen das schon mal funktioniert hat. Das ist nicht ganz einfach. Das haben wir aber grundsätzlich vor. Aber wir haben ja einen Fachkräftemangel und ehrlich gesagt, ist es wirklich schwierig, dem zu begegnen. Ich sehe da keine Versäumnisse der Verwaltung.

 

Frage zum Patientenwahlrecht:

Herr Rink, Einzelstadtrat WIR:

Vor ca. 5 - 6 Wochen ging wurde durch die Medien berichtet, dass auch geistig behinderte praktisch ein Wahlrecht haben zur Europawahl, zur Stadtratswahl, zur Kreistagswahl. Bei der Stiftung Seniorenhilfe sind 30 Behinderte untergebracht in der Demenzabteilung. Denen verweigert man gleichzeitig ein Wahlrecht zur Patientenvertretung. Es ist es nicht nachvollziehbar, dass man ein Wahlrecht für Europa hat, aber nicht mal für die eigene Patientenvertretung. Ich bitte daher, die städtischen Vertreter im Aufsichtsrat, die in der Stiftung Seniorenhilfe die Stadt vertreten, daraufhin zu wirken, dass dieses Recht den Betroffenen auch zugestanden wird. Sie haben es bitter nötig.

 

Antwort:

Herr Thieme:

Diese Anfrage fällt nicht ganz in die Zuständigkeit des Stadtrates. Wir können diesen Hinweis aber gerne aufnehmen. Der Vorstand ist nicht dazu da, die Rechte der Bewohner wahrzunehmen.

 

Frage zur Prüfung Patientenwahlrecht:

Herr Dr. Müller, Fraktion Freie Wähler:

Herr Oberbürgermeister, Sie als Mitglied und Vorsitzender im Vorstand und ich auch als Mitglied, würden wir das noch einmal in den Vorstand mitnehmen zur Prüfung? Würden wir prüfen, handelt es sich – und das denke ich – in erster Linie um demente Patienten, die weder zum Namen, zum Ort und zeitlich orientiert sind, oder handelt es sich um geistig Behinderte. Das sollte man unterscheiden. Das so pauschal zu sagen, ist nicht gut.

 

Frage zum Lichterfest:

Herr Hedrich, Fraktionsvorsitzender Zeitzer für Zeitz:

Wir haben das Lichterfest sehr gut durchgeführt, es war wieder ein Ereignis. Es war geplant, ein Höhenfeierwerk dort durchzuführen. Dieses wurde kurzfristig abgesagt ohne Begründung.

Erst war die Trockenheit daran schuld, hinterher hat es geregnet. Wie geht man damit um?

Wenn es eine Gesetzlichkeit gibt, dann muss man das auch mit einbeziehen. Der Mann war bestellt und kostet Geld etc.

 

Antwort:

Frau Weber:

Die Absage des Feuerwerkes erfolgte am Freitag vorher, im Gespräch mit dem Verein. Es ist eine Prognoseentscheidung, die auf Wunsch des Vereins so frühzeitig passiert ist, damit der Verein planen bzw. auch eine andere Variante nutzen kann. Aufgrund der vorangegangenen Trockenheit gab es bis Donnerstagmorgen die Waldbrandstufe 4. Die Prognosen waren so, dass es zwar am Samstag regnen sollte, jedoch nicht so extrem, dass die Waldbrandwarnstufe derart zurückgestuft wird.

 

Frage zur Zusammensetzung des neuen Stadtrates:

Herr Hedrich:

Durch den Zensus wurde festgestellt, dass sich die Einwohnerzahl der Stadt Zeitz verringert hat. Mit wieviel Sitzen setzt sich der nächste Stadtrat zusammen? Bleibt es bei diesen 36? Oder gibt es da Veränderungen?

 

Antwort:

Herr Thieme:

Nach meiner Kenntnis bleibt er gleich. Das richtet sich ja nach der Kommunalverfassung, da nach den Einwohnerzahlen festgelegt wird, wie viele das sind. Ich habe das ehrlich gesagt, jetzt nicht aktuell nachgeprüft. Ich glaube, da gibt es keine Veränderung.

 

Frage zu Hausmeisterstellen an den Grundschulen:

Frau Reinhardt, Fraktion Die Linke.:

Wie sind die Sachstände zum Stadtratsbeschluss zur Schaffung von Hausmeisterstellen an den Grundschulen Nonnewitz und Kaya? Die Ortschaftsräte müssten getagt haben.

 

Antwort:

Herr Flammiger, Fachbereichsleiter Zentrale Dienste:

Es gibt unterschiedliche Tarifsysteme im Bereich der Hausmeister. Gerade Schulhausmeister sind höher eingruppiert als andere Hausmeister. Im ersten Schritt wurde intern ausgeschrieben, dass also die Bestandsbeschäftigten die Chance haben, den Zugriff auf eine Stelle zu bekommen. Die Verfahren laufen. Im zweiten Schritt wird gesehen, wo dann praktisch Stellen frei werden, die dann extern auszuschreiben sind.

 

Frage zum Fußgängerüberweg Röntgenstraße:

Dr. Weinhold, Fraktion Freie Wähler:

Wie ist der Sachstand zum Fußgängerüberweg in der Röntgenstraße? Wie ist hier der Bearbeitungsstand?

 

Antwort:

Herr Immisch, Fachbereichsleiter Technisches Zeitz:

Der Überweg in der Käthe-Niederkirchner-Straße ist fertiggestellt. Aufgrund der noch weiteren Kostensteigerung haben die finanziellen Mittel für die Ampel in der Röntgenstraße nicht gereicht. Im Nachtragshaushalt diese Maßnahme für das Jahr 2020 vorgesehen. Die Maßnahme wird im kommenden Jahr wieder angemeldet.

 

Nachfrage Herr Dr. Weinhold:

An der Käthe-Niederkirchner-Straße ist der Übergang fertiggestellt. Ich möchte hier noch einmal betonen, dass damals im Antragsverfahren eigentlich die Querungshilfe in der Röntgenstraße absolut prioritär zu behandeln gewesen wäre, weil das eine Stelle ist, die wesentlich schlechter einsehbar ist und ein viel höheres Gefahrenpotential birgt als die Käthe-Niederkirchner-Straße. Es ist nicht verständlich, warum diese Querungshilfe wieder nach hinten verschoben wird und wie dieses Verfahren sich hinschleppt.

 

Ergänzung durch Herrn Immisch:

Die Priorität war in der Verwaltung angekommen als Schulweg für das Gymnasium vom Haus II zum Haus I und umgekehrt wechseln müssen und hat auch etwas zu tun mit der verkehrsrechtlichen Anordnung. Die Maßnahme Ampeleinbau in der Virchowstraße sollte im sogenannten Sperrschatten – also im 2. Halbjahr passieren, weil da die Rasberger Straße ohnehin gesperrt ist. Dass es nun mit der Finanzierung nicht mehr funktioniert, ist bedauerlich und kann nur nächstes Jahr nachgeholt werden.

 

Frage zum PEK:

Herr Weißbrodt, Fraktionsvorsitzender ALL:

Der Oberbürgermeister wurde vom Stadtrat beauftragt, bis zum 30.06.2019 das fortgeschriebene Personalentwicklungskonzept vorzulegen. Das wurde vor kurzem auch noch einmal bekräftigt, weil eine Verschiebung angekündigt werden sollte. Wie ist hier der Stand?

 

Antwort:

Herr Thieme:

Es wird wie beschlossen umgesetzt. Die Information erfolgt fristgemäß, wie der Stadtrat das beschlossen hat, spätestens bis zum 30.06.2019.

 

Frage zum Fußgängerüberweg:

Frau Späte, Fraktion CDU:

Frau Späte verweist auf eine E-Mail vom 20.06.2017 an die Stadträte zur Beschlussvorlage, die bereits die Kostenschätzung Querungshilfe Virchowstraße enthält. Wenn jetzt die Querung in der Käthe-Niederkirchner-Straße schon gebaut wurde, die laut dieser Vorlage 15.000 Euro umfassen sollte und die Ampelanlage später kommen sollte, dann wäre jetzt noch die Kostenschätzung für 11.464,465 Euro für die Virchowstraße. Könnte man das als begonnene Maßnahme betrachten oder nicht? Der Nachtragshaushalt ist nicht beschlossen wurden, und da könnte man ja auch weitermachen.