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Auszug - Bewilligung einer überplanmäßgen Aufwendung für die Containerlösung der Grundschule Zeitz-Ost (hier: Mietkosten)  

51. (Sonder-) Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 8
Gremium: Stadtrat Zeitz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 19.06.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:15
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
VI/STR/65/0989/19 Bewilligung einer überplanmäßgen Aufwendung für die Containerlösung der Grundschule Zeitz-Ost (hier: Mietkosten)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Gebäude- u. Flächenmanagement
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   

Herr Buzalski (zu Protokoll):

Wir haben in den Tagesordnungspunkten 8 und 9 in der Summe einen Aufwand für die Container und die Beseitigung der Container von 168.200 Euro. Wir haben in der Vorlage zu TOP 6 die Ausweichgebäude Grundschule Zeitz-Ost mit 154.972 Euro. Alleine diese beiden Summen, die wir jetzt beschließen sollen, sind schon wesentlich höher, wie die Ausgleichvariante in Zeitz-Ost. Hinzu kommt noch, dass das Gebäude vorhanden ist und das Gebäude, wenn das Geld einmal investiert ist, an Wert gewinnt. Die Containermiete ist eigentlich weg, da bleibt nichts. Bei dem heutigen Bauverzug der Firmen kann ich mir gut vorstellen, dass es vielleicht bis zu einem Jahr länger dauert (siehe Feuerwehrgebäude), dass die Kosten von 80.000 Euro bei Weitem nicht ausreichen werden. Für mich ist das hier ein Schildbürgerstreich, der gegen den Himmel schreit. Wie kann ich 160.000 Euro ausgeben für nichts, obwohl ich mal einen Kostenaufwand hatte für das Ausweichgebäude in Zeitz-Ost von 154.000 Euro. Diesen Schwachsinn muss mir mal einer erklären.

 

Herr Immisch:

Die Kosten vom Platanenweg 31 beliefen sich nach der letzten Berechnung auf 440.000 Euro – nach oben offen. Die jetzigen Preissteigerungen waren da noch gar nicht einberechnet. Der zweite Grund, warum wir von dieser Variante abgewichen waren, ist, dass wir es zeitlich nicht mehr hätten leisten können, dieses Gebäude auf den Standard umzubauen, welcher notwendig gewesen wäre, um die Kinder für den Unterricht unterzubringen. Es gab so viele Auflagen und wenn nur eine Ausschreibung nicht hätte vergeben werden könne, hätte die Stadt Zeitz den Umbau des Platanenweges 31 bis zur Beräumung der Schule nicht geschafft. Dieses Risiko waren wir einfach nicht in der Lage, zu tragen. Die Schule wird geschlossen, ein Flügel wird abgerissen und die Kinder wissen nach den Ferien nicht wohin. Das war mit ein Grund, auf die Containerlösung auszuweichen.

 

Herr Buzalski:

Die Herrichtung des Ausweichgebäudes Platanenweg 31 ist bereits seit über 2 Jahren bekannt. Und warum sind den Stadträten die Zahlen mit 450.000 Euro nie übermittelt worden? Wir reden hier von einem Ausweichgebäude.

Herr Immisch:

Diese Variante wurde im Bauausschuss eingehend erläutert. Der Vorgang war dort bekannt. Und wenn seitens des Bauausschusses weitere Unterlagen eingefordert worden wären, hätte die Stadt Zeitz diese sofort vorgelegt. Dem Landesverwaltungsamt ist es völlig egal, ob es sich um eine provisorische oder dauerhafte Nutzung handelt. Die Forderungen der Schulbaurichtlinie und des Brandschutzes sind vollständig umzusetzen.

 

In der weiteren Diskussion plädieren die Stadträte für die Beschlussfassung der Vorlage.

 


Beschluss:

Der Stadtrat beschließt die Bewilligung von überplanmäßigen Mitteln in Höhe von 88.200,00 € für das Produktkonto 21110.523101 (Aufwendungen für Mieten und Pachten). Die Mittel werden benötigt zur Übernahme der Mietkosten der übergangsweisen Containerlösung für die Grundschule Zeitz-Ost auf dem Schulgelände, Gustav-Mahler-Str. 14.

 

Die Maßnahme wird finanziert aus dem Produktkonto:

 

36510.448201  Erträge aus Kostenerstattungen von Gemeinden und 88.200,00 €

   Gemeindeverbänden Kindertagesstätten   

 

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

37

davon anwesend:

26

Ja-Stimmen:

23

Nein-Stimmen:

1

Stimmenthaltungen:

2

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

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