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Auszug - Anfragen der Mitglieder des Stadtrates über einzelne Angelegenheiten der Stadt an den Oberbürgermeister  

Konstituierende Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 29
Gremium: Stadtrat Zeitz
Datum: Mi, 03.07.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:40
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz

 

Herr Gentsch, sieht die Aussagen zum Strukturwandel eher als Theorie und skeptisch.

 

Herr Dr. Altmann weist formal darauf hin, dass dies keine Anfrage war.

 

Frau Reimschüssel, Fraktion DIE LINKE/ZfZ:

1. Frage zur Sanierung Grundschule

Frau Reimschüssel bittet um Ausführungen zum Bearbeitungsstand

Antwort:

Herr Immisch, Fachbereichsleiter Technisches Zeitz:

Am 19. Juni hat die BLSA die Prüfung abgeschlossen und die Unterlagen an das Landesverwaltungsamt gegeben. Der Mitarbeiter des LVA, Herr Wolfram, mitgeteilt, dass die Unterlagen voraussichtlich Anfang bis Mitte Juli der Stadt Zeitz gesandt werden. Das Ergebnis ist offen. Durch das BLSA ist dem  LVA Entscheidungsspielraum eingeräumt worden.

 

2. Hinweis Einwilligungserklärung zur Datenschutzgrundverordnung

Frau Reimschüssel gibt den Hinweis, die vorliegende Einwilligungserklärung mit der Unterschrift der Stadträtinnen und Stadträte zu versehen.

Antwort:

Herr Thieme:

Der Hinweis wird aufgenommen.

 

3. Bitte an Pressestelle

Es hat sich bewährt, dass Presseveröffentlichungen per E-Mail auch an die Stadträtinnen/Stadträte versandt wurden, was in letzter Zeit nicht der Fall ist. Es wäre schön, diese Tradition weiterzuführen.

Antwort:

Herr Thieme:

Die Pressestelle wird das aufnehmen und umsetzen.

 

Fragen zu Protokoll:

Herr Exler, Fraktion FREIE WÄHLER

1. Frage Einziehung der Straße Schweinemastanlage

Aktuell läuft eine Anhörung bis zum 31.08. zum Thema Einziehung der Straße der Schweinemastanlage. Diese Straße liegt zum Teil auf dem Zeitzer Stadtgebiet und auf dem Gebiet der Gemeinde Elsteraue.

Wird es nach der Anhörung dazu eine Entscheidung im Stadtrat geben?

2. Frage zur Zusammenarbeit mit der Gemeinde Elsteraue

Die Zusammenarbeit mit der Gemeinde Elsteraue bezieht sich nicht nur auf diese kleine Straße, sondern auch auf andere Anknüpfungspunkte in Sachen Straßen: nämlich die Umverlegung B180 und auch die L 193 (Straße an der Elster Richtung Zeitz in Richtung Hydrierwerk).

Konnte durch die Stadtverwaltung auch ein anderes Verfahren zur Lösung des Konfliktes herbeigeführt werden?

3. Frage zu Rad- und Fußverkehr

Stimmen Sie mir zu, dass Rad- und Fußverkehr auch Verkehr ist und demzufolge diese Straße weiterhin für Rad- und Fußverkehr nutzbar sein sollte?

 

Antwort:

Herr Immisch:

Das Thema gestaltet sich ein wenig kompliziert. Bereits im Jahr 2003 gab es hier schon einmal ein Verfahren. Der Burgenlandkreis hat mitgeteilt, dass die Straße durch die Stadt Zeitz zu beschildern sei. Das wurde abgelehnt, da die Straße sich auf einem Privatgrundstück befand und keinen öffentlichen Charakter hatte. Das Straßengrundstück lag zum damaligen Zeitpunkt im Eigentum der BVVG. Gegen den Bescheid der Kommunalaufsicht, dass es sich um eine öffentliche Straße handelt, ist Widerspruch eingelegt worden und diesem wurde abgeholfen. Der Bescheid, dass es sich um keine öffentliche Straße handelt, liegt also bestandskräftig vor.

Die BVVG hat dieses Grundstück dann an Privat verkauft. Der private Käufer, der dort Anlieger ist, hat diese Straße durch Aufschüttung eines Erdwalls geschlossen. Somit war die Straße nicht mehr nutzbar. Bei einem Termin beim Burgenlandkreis mit dem Oberbürgermeister, dem FBL Technisches Zeitz und dem Rechtsamt wurde deer Schluss gezogen, zur Sicherheit dieses Einziehungsverfahren durchzuführen. Die Straße ist nicht Bestandteil des Straßenverzeichnisses der Stadt Zeitz und ist keine Straße im öffentlich rechtlichen Sinn. Der der ehemalige Bürgermeister von Tröglitz hat sich direkt an das Landesverwaltungsamt gewandt. Das LVA ist der Meinung, dass es sich doch um eine öffentliche Straße handeln könnte, weil diese Straße 1957 wohl uneingeschränkt nutzbar war. Mit der Anhörung zum  Einziehungsverfahren werden die betroffenen Gemeinden von der Absicht informiert, dieses Verfahren einzuleiten. Daraufhin sind bisher ca. 100 ablehnende Stellungnahmen von Bürgern der Gemeinde Tröglitz eingegangen, aber nicht von Bürgern der Stadt Zeitz. Eine Instandsetzung der Straße würde sich im Übrigen auf ca. 350.000 Euro belaufen.

 

Anmerkung:

Herr Gentsch:

Herr Gentsch macht auf die gegenwärtige finanzielle Lage der Stadt Zeitz aufmerksam und lehnt eine Sanierung der Straße durch die Stadt Zeitz ab.

 

Herr Dr. Altmann bittet, den TOP Anfragen der Mitglieder des Stadtrates nicht in eine vorweggenommene Debatte zu verwandeln.

Des Weiteren informiert er, dass es eine Beschlussvorlage im Stadtrat zu dieser Straße geben wird.

 

Nachfrage zum Rad- und Fußverkehr

Herr Exler:

Herr Exler weist nochmals auf die Komplexität dieses Themas hin. Die Straße stellt die kürzeste Verbindung zwischen Zeitz und Tröglitz dar, die gesamte Thematik umfasst 3 Straßen. Im Zusammenhang mit der geplanten Umverlegung der B 180 hinterfragt er das Einziehungsverfahren als das geeignete Verfahren in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Elsteraue.

 

Anmerkung:

Herr Dr. Röhler, Fraktionsvorsitzender ALL/FDP/FWT:

Da es sich bei der Straße um Privateigentum handelt, ist die Stadt Zeitz nicht zuständig.

 

Ergänzung:

Frau Weber, Bürgermeisterin:

Es sind noch umfassende rechtliche Prüfungen zu machen, und es besteht tatsächlich keine Einigkeit mit den einzelnen kommunalaufsichtlichen Mitarbeitern. 

 

 

Frage:

Herr Strauch, Fraktion DIE LINKE/ZfZ:

1. Frage: Schautafel Altmarkt

Die Schautafel am Nebelbrunnen auf dem Altmarkt ist seit einiger Zeitz beschädigt und eingeknickt. Wann erfolgt hier eine Reparatur?

 

Antwort:

Frau Weber, Bürgermeisterin:

Es handelt sich hier um einen Versicherungsfall und befindet sich in der Abarbeitung.

 

Information:

Herr Thieme:

In diesem Zusammenhang teilt Herr Thieme mit, dass das OdF-Denkmal in Kürze repariert werden soll.

 

2. Frage: Absperrzaun Gleinaer Straße/D.-Bonhoeffer-Straße:

In der Gleinaer Straße/Richtung D.-Bonhoeffer-Straße ist seit längerer Zeit das Schutzgitter weggerissen und durch einen Absperrzaun aus Plaste gesichert. Die Straße ist an dieser Stelle sehr schlecht einzusehen. Wann wird das Schutzgitter erneuert?

 

Antwort:

Frau Weber, Bürgermeisterin:

Frau Weber nimmt diese Frage mit.

 

Frage zur Zusammenarbeit mit der Polizei:

Frau Schindler, Fraktion Zeitz21:

In den letzten 2 Wochen gab es in Zeitz mehrere Vorfälle, zu denen die Polizei gerufen werden musste. Die Polizei kam teilweise nicht oder viel zu spät.

Wie ist der Kontakt zur Polizei? Wie können wir daran etwas ändern? Wie können wir in Kommunikation treten?

 

Antwort:

Herr Thieme:

Es besteht ein enger Kontakt mit der Polizei, nicht nur vom Ordnungsamt aus. Es gibt regelmäßige Beratungen, eine Sicherheitskonferenz und regelmäßige Kontakte vom Fachbereich Recht und Ordnung mit der Polizei. Mit dem Polizeipräsidenten wurden vor einigen Monaten genau diese Themen besprochen. Dabei zeigt sich immer wieder das Problem der mangelnden Präsenz, genaue Besetzungszahlen der Wache können gerne bei Interesse genannt werden. Wichtig ist, dass ist unserer Forderung einer höheren Präsenz nachgekommen wird. Tagsüber ist eine relativ hohe Präsenz an Polizei wahrnehmbar, bei der nächtlichen Rufbereitschaft dauert es teilweise häufig mal eine Stunde. Und in diesem konkreten Fall habe ich bereits mit Philipp Baumgarten Kontakt gehabt. Es ist noch genau zu analysieren, was exakt passiert ist. Auf jeden Fall wird nicht nur ein Brief an die betroffenen Studenten bzw. an die Hochschule verfasst. Der Vorfall wird auch zum Anlass genommen werden, dem Polizeipräsidenten und dem Innenminister einen Brief zu schreiben und auf diese Zustände hinzuweisen. Denn es dient weder der Abschreckung noch der Aufklärung solcher Vorkommnisse, wenn die Polizei erst nach einer Stunde erscheint. Das kann schlicht und einfach nicht sein. Das ist ein Thema, was wir schon auf der Tagesordnung haben.

 

Frage zum Radweg Ortschaft Zangenberg:

Herr Exler, Faktion Zeitz 21

In einer Bürgeranfrage wurde darüber informiert, dass In der Ortschaft Zangenberg jetzt eine Baustelle am Radweg eingerichtet worden ist. Die Radfahrer suchen verwirrt die Strecke nach Zeitz oder nach Leipzig. Es gibt wohl Wege, die aber aktuell recht zugewachsen sind. Kann die Stadtverwaltung prüfen, ob vielleicht eine Umleitung ausgeschildert bzw. die dortigen Wege freigeschnitten werden können?

 

Antwort:

Herr Thieme:

Es handelt sich um die Baustelle Elsterflutbrücke, eine Maßnahme hinter dem Tiergartenhof in Richtung Zangenberg zum Schutz des dortigen Radweges. Dort wurde aufgeschottert, und hier entlang geht auch die Baustraße. Für die Baustraße und den Radweg gibt es keine Alternative. Die Stadt bittet, dort Umwege zu fahren. Es ist allerdings keine Baumaßnahme der Stadt Zeitz.

 

Ergänzung:

Herr Immisch:

Das Problem besteht darin, dass der Tiergarten ist zum größten Teil zum Landesforst des Landes Sachsen-Anhalt gehört und nicht Eigentum der Stadt ist. Jegliche Verbindung außerhalb der jetzigen Radwege sind mit dem Eigentümer abzustimmen. Sollte eine alternative Trassenführung vorhanden sein, die mit wenig Aufwand ertüchtigt werden könnte, wird dies durch den Fachbereich geprüft.

 

Frage zur Ordnung und Sicherheit Theodor-Arnold-Promenade:

Herr Dr. Müller, Fraktion FREIE WÄHLER:

Die Situation in der Theodor-Arnold-Promenade wird mittlerweile unerträglich. Der erste Bürger ist wohl ausgezogen. Mit Einbruch der Dämmerung versammeln sich ca. 10-15 Leute. Es wird laut Musik gehört, uriniert, Hunde, Kinder, es wird geschrien und geht bis 24.00 Uhr oder auch bis 1.00 Uhr in der Nacht. Das sind unsere Mitbürger. Es gibt keine Möglichkeit, diese Leute zur Ordnung zu rufen, weder durch das Ordnungsamt, aber auch die Polizei schreitet nicht oder nur sehr verzögert ein.

 

Antwort:

Frau Weber:

Frau Weber nimmt diese Anfrage mit. Es erfolgen regelmäßig Kontrollen. Zusätzlich sollen Kontrollen noch einmal außerhalb der normalen Öffnungszeiten mit aufgenommen werden. 

 

Information:

Herr Thieme:

Nach langer Zeit ist auch endlich die Dr.-Flörsheim-Allee wieder in Ordnung gebracht. Das betraf übrigens verschiedene Eigentümer.

 

Frage zur Ordnung und Sicherheit:

Herr Hedrich, Fraktion DIE LINKE/ZfZ:

Auf der linken Seite in Richtung Leipzig in Zangenberg gibt es verwahrloste Häuser. Was passiert dort? Ist das der Verwaltung bekannt? Und wenn nicht, bitte ich zu prüfen, was dort zu machen ist.

 

Antwort:

Herr Thieme:

Die Gebäude befinden sich in Privateigentum. Es wurde versucht, der MIBRAG dieses Grundstück als Ausgleichsfläche zu vermitteln, was nicht gelungen ist. Es besteht regelmäßig Kontakt mit dem Burgenlandkreis wegen der Müllablagerungen außerhalb bzw. innerhalb dieses Geländes. Bisher gibt es hier keine Lösung.

 

 

Änderung der Anwesenheit:

Herr Exler verlässt 19.25 Uhr die Sitzung des Stadtrates, so dass ab diesem Zeitpunkt insgesamt 30 stimmberechtigte Mitglieder anwesend sind.

 

 

Frage zum Verkehrszeichen Käthe-Niederkirchner-Straße:

Herr Stahn, Fraktion Zeitz 21:

Durch einen Bürger wurde darauf hingewiesen, dass in der Käthe-Niederkirchner-Straße, ein 30er Schild mit dem Zusatz Schule zwischen Einfahrt Lidl und Richtung Kreuzung Wasserturm, aufgestellt wurde. Aus Richtung Platanenweg in Richtung Käthe-Niederkirchner-Straße ist dieses Verkehrsschild nicht sichtbar. Kann das Verkehrsschild entsprechend versetzt werden?

 

Antwort:

Herr Thieme:

Der Hinweis wird an die Straßenverkehrsbehörde weitergegeben.

 

Frage zum Ausbau in das zweiteilige Netz in der Mozartstraße:

Herr Jonas, Fraktion AfD:

Ein Bürger aus der Mozartstraße hat bezüglich des Ausbaus des zweiteiligen Netzes (Abwasser/Wasser) eine Anfrage zum laufenden Beschwerdeverfahren gestellt. Die Beschwerde wurde an den Abwasserzweckverband weitergeleitet. Eine Rückmeldung an die Bürger sei nicht erfolgt. Die Bürger befürchten aufgrund der Straßenausbausatzung (die Straßen sind in Ordnung) und bei dem Ausbau in das zweiteilige Netz, dass dann dort Straßenausbaubeträge fällig werden. Wie ist hierzu der Sachstand?

 

Antwort:

Herr Immisch:

Das Trennsystem soll durch den Eigenbetrieb Abwasser verlegt werden. Die Stadt Zeitz kann sich aus Kostengründen nicht beteiligen. Es erfolgt kein grundsätzlicher Straßenausbau. Aber nach der jetzigen Straßenausbaubeitragssatzung bringt der straßenentwässerungstechnische Teil natürlich dann auch satzungsgemäß Beiträge mit sich.

 

Ergänzung:

Herr Höfer, Leiter Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Zeitz:

In diesem Zusammenhang ist ein Bürger bekannt, der die Verwaltung und auch den Betriebsführer der Stadtwerke Zeitz bombardiert mit seinen Anliegen. Der Bürger ist mehrfach über den Betriebsführer aufgeklärt worden. Es gab auch Bürgerveranstaltungen. Die Bürger sind unterrichtet worden, was dort geplant ist. In der nächsten Zeitz steht hier der Umbau von dem alten vorhandenen Mischsystem auf Trennsystem an und wird auch durchgeführt. Die neusten Ermittlungen haben das Ergebnis gebracht, dass der Bürger dort überhaupt kein Eigentum besitzt. Deswegen die Frage, wieso er sich an viele Gremien wendet und irgendwelche Probleme sieht. Der Bürger weiß aber auch durch die Veranstaltung und die Termine, die stattgefunden haben, dass es zu keiner Beitragspflicht kommt, dass lediglich die Umbaumaßnahmen auf den Grundstücken durch die Eigentümer durchzuführen und zu finanzieren sind. Der Bürger bezieht sich nicht auf ein Einfamilienhaus, sondern auf ein Mehrfamilienhaus. Dort dürften die Kosten für den einzelnen Wohnungseigentümer überschaubar sein. Ein anderer Fall ist nicht bekannt.

 

Nachfrage:

Herr Jonas:

Für den Straßenausbau würden keine Kosten entstehen? Es geht nur um die Anschlusskosten? Habe ich das richtig verstanden?

 

Antwort:

Herr Höfer:

Es geht nur um die Kosten, die auf den Grundstücken selbst entstehen, um vom Mischsystem auf Trennsystem umzustellen. Bisher läuft alles über einen Kanal, was dann über 2 Kanäle (Regenwasser und Schmutzwasser) aus dem Grundstück heraus in unseren Kanal gebracht werden muss.

 

Frage:

Herr Hedrich:

Die Eigentümer und Anwohner wurden über diese Baumaßnahme nicht benachrichtigt, das ist ein Irrtum. Ich bin selbst Eigentümer einer Wohnung. Herr Hedrich bittet um Prüfung und Information, wann diese Veranstaltung stattgefunden hat bzw. an diese Veranstaltung nachgeholt werden soll.

 

Antwort:

Herr Höfer:

Herr Höfer nimmt die Frage zur Prüfung mit und wird diese schriftlich beantworten.

 

Frage:

Herr Dr. Weinhold, Fraktion FREIE WÄHLER:

Das Thema der Beitragsgestaltung für Umbaumaßnahmen an Straßen und Kanalisation wird auch in der Zukunft alle Bürger bewegen. Ist die Aussage richtig, dass wenn Kanalsysteme für den Abwasserbetrieb erneuert werden, dass die Eigentümer das nicht finanzieren müssen, sondern lediglich den Teil ihres Grundstückes?

 

Antwort:

Herr Höfer:

Die Aussagen betreffen die Baumaßnahme im Bereich der Mozartstraße. Grundsätzlich ist es so, dass für Neuanschlüsse von Grundstücken Herstellungsbeitrag I zu bezahlen ist und dass es den Beitragstatbestand des Herstellungsbeitrages II gab. Den Herstellungsbeitrag II gibt es auch noch, allerdings sind die Forderungen die bis 2015 entstanden sind, mit der Erhebung im Jahr 2015 erhoben worden. Das befindet sich noch in Bearbeitung und ist noch nicht abgeschlossen. Es wird sicherlich auch irgendwann erneut einen Herstellungsbeitrag II geben. Laut dem entsprechenden Landesgesetz muss innerhalb von 10 Jahren für die angefallenen Kosten der letzten 10 Jahre erhoben werden. Wie sich das im Eigenbetrieb darstellt, kann momentan nicht gesagt werden. Die Aufarbeitung ist noch nicht erfolgt.

 

Nachfrage:

Herr Dr. Weinhold:

Der Investitionsplan für den Abwasserbetrieb wurde in der letzten Legislaturperiode vorgelegt. Darin sind Investitionsmaßnahmen geplant gewesen in verschiedenen Stadtgebieten in Zeitz. Wie soll das finanziert werden? Soll das nur finanziert werden über Beiträge, oder soll das finanziert werden über Gebühren? Soll das finanziert werden über alle Nutzer des Abwassersystems, Mieter und Eigentümer und Vermieter, oder soll es so finanziert werden, wie es jetzt mit dem Herstellungsbeitrag II war. Oder entfallen die zukünftigen Ausbauten des Kanalisationssystems einseitig auf die Eigentümer?

 

Antwort:

Herr Höfer:

Die Zahlung erfolgt über Beitragseinnahmen, denn das Musikerviertel war ja vom Herstellungsbeitrag II auch betroffen. Differenzen müssen natürlich über Gebühren ausgeglichen werden.

 

Herr Dr. Weinhold:

Es kommen also keine neuen Beiträge?

 

Herr Höfer:

Der Gesetzgeber hat eine Grenze für die Verfristung von alten Investitionskosten eingezogen mit 2015 und dem war nachzukommen.

 

Herr Dr. Weinhold:

Das gilt für bereits erfolgte Baumaßnahmen? Das heißt, wenn jetzt neue Baumaßnahmen erfolgen, können wir als Stadtrat sagen, nein wir möchten diese Baumaßnahme nicht durchführen, weil wir nicht wollen, dass einseitig die Sache finanziert wird?

 

Herr Höfer:

In der Kalkulation vom Herstellungsbeitrag II ist ein Zeitraum bis zum Jahr 2021/2022. In diesem Zeitraum sind damals 2015 geplanten Maßnahmen sind mit in die Kalkulation eingeflossen, d.h. die Bescheide, die bereits bezahlt wurden seit 1991 und die geplant sind bis 2020/2021.

 

Herr Dr. Altmann weist erneut darauf hin, dass es sich bei diesem TOP um Anfragen handelt und bittet, komplexe Fragen schriftlich an die Verwaltung zu stellen.

 

Die Anfrage zum Ausbau in das zweiteilige Netz in der Mozartstraße wird durch die Verwaltung schriftlich beantwortet und an das Protokoll angefügt.

Der Oberbürgermeister stimmt dem zu.

 

Frage zum Strukturwandel:

Herr Exler, Fraktion Zeitz21:

Besteht die Möglichkeit der Zusendung der Projektliste zum Strukturwandel?

 

Antwort:

Herr Thieme:

Es gibt eine Tagesordnung der interkommunalen Arbeitsgruppe, die sozusagen nach diesen Prioritäten abgearbeitet wird. Weiterhin gibt es Projektvorschläge, die diese Arbeitsgruppe bereits passiert haben. Diese müssten eigentlich auf der Homepage des Burgenlandkreises abzurufen sein. Die Projektvorschläge sollen übrigens nicht den gesamten Strukturwandel vollziehen, sondern es sind begleitende Vorschläge für Projekte hier vor Ort von den Kommunen, die in der Arbeitsgruppe für sinnvoll gehalten werden, um die Situation vor Ort zu verbessern.