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Auszug - Verpflichtung der ehrenamtlichen Mitglieder des Stadtrates auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Amtspflichten durch das an Jahren älteste Mitglied des Stadtrates und Verabschiedung der ehemaligen ehrenamtlichen Mitglieder des Stadtrates (§ 53 Abs. 2 KVG LSA)  

Konstituierende Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 5
Gremium: Stadtrat Zeitz
Datum: Mi, 03.07.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:40
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz

 

Änderung der Anwesenheit:

Ab 17.10 Uhr nimmt Frau Schindler an der Sitzung des Stadtrates teil, so dass ab diesem Zeitpunkt insgesamt 33 stimmberechtigte Mitglieder anwesend sind.

 

Herr Gentsch nimmt die Verpflichtung der Mitglieder des Stadtrates vor und spricht den Verpflichtungstext:

 

Verpflichtung:

„Ich verpflichte mich, dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt treu zu dienen, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Pflichten als Stadtrat zum Wohle der Stadt Zeitz gewissenhaft zu erfüllen.

Ich verpflichte mich, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen.“

 

Nach Aufforderung von Herrn Gentsch erheben sich die Mitglieder des Stadtrates von den Plätzen und erwidern die Verpflichtung mit: „Ich verpflichte mich oder ich verpflichte mich, so wahr mir Gott helfe.“

 

Herr Gentsch übergibt das Wort an den Oberbürgermeister. Herr Thieme nimmt die aktenkundige Belehrung der Stadträtinnen und Stadträte zu den Paragraphen 32, 33 und 34 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vor. Die Mitglieder des Stadtrates unterschreiben auf einer vorbereiteten Liste.

 

Folgende Stadträte sind zur Verpflichtung und Belehrung nicht anwesend:

Herr Reiner Eckel

Herr Dr. Nils Reiche