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Auszug - Verpflichtung der ehrenamtlichen Mitglieder des Ortschaftsrates auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Amtspflichten durch das an Jahren älteste Mitglied des Ortschaftsrates  

Konstituierende Sitzung des Ortschaftsrates Luckenau
TOP: Ö 4
Gremium: Ortschaftsrat Luckenau
Datum: Mi, 10.07.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:35 - 20:15
Raum: Luckenau, Bürgerraum, Schulstraße
Ort: Schulstraße, 06711 Zeitz

Frau Füldner nimmt die Verpflichtung der Ortschaftsräte

-          Martin Dorniß

-          Stefan Gentzsch

vor.

 

Verpflichtung:

„Ich verpflichte mich,

dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt treu zu dienen, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Pflichten als Ortschaftsrat in der Ortschaft Luckenau zu deren Wohl  gewissenhaft zu erfüllen.

Ich verpflichte mich, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen“

(Die Eidesformel kann mit der religiösen Beteuerung abgeschlossen werden:

„So wahr mir Gott helfe!“)

 

Herr Thieme belehrt die Ortschaftsräte über ihre Pflichten und weist auf die mögliche Haftung hin, §§ 32, 33, 34 KVG LSA.