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Auszug - Bericht der Ortsbürgermeisterin über wichtige Angelegenheiten der Ortschaft, der Stadt Zeitz und ihrer Verwaltung sowie über die Ausführung der gefassten Beschlüsse  

Sitzung des Ortschaftsrates Kayna
TOP: Ö 6
Gremium: Ortschaftsrat Kayna
Datum: Do, 29.08.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:25
Raum: Sitzungszimmer des Rathauses, Kayna
Ort: Kayna

Informationen der Ortsbürgermeisterin:

Die Stadtverwaltung habe allen Ortschaftsräten Erfassungsbögen zur Angabe persönlicher Daten zukommen lassen. Ebenso eine Einwilligungserklärung entsprechend der neuen Datenschutzgrundverordnung zur Speicherung der E-Mail-Adressen im E-Mailverteiler der Stadt Zeitz. Sie bitte um Beachtung und Rückgabe an die Verwaltung.

 

Die nächste Sitzung des Ortschaftsrates 04/VII/19 werde am Donnerstag dem 10.10.2019, um 19:00 Uhr stattfinden.

Ausweichtermin (wegen der Herbstferien) könne ggf. Dienstag, der 15.10.2019 sein.

 

Der Fachbereich Soziales Zeitz teilt mit:

Belegungsplan der Turnhalle der Grundschule Schnaudertal, Kirchplatz 2, 06712 Zeitz OT Kayna vom 15.08.2019 - 26.08.2020

Die Turnhalle bleibt geschlossen in den Zeiträumen: Donnerstag, 15.08.2019 bis Sonntag, 18.08.2019; 23.12.2019 bis 06.01.2020 und 16.07.2020 bis 26.08.2020.

 

Montag

09:00 - 11:40 Uhr 11:40 -13:20 Uhr 19:00 -21:00 Uhr

Kita Schnauderbienchen Grundschule Schnaudertal SV "Fortuna" Kayna e.V.

Kindersport

Sportunterricht

Gymnastik

Dienstag

09:30 - 11:10 Uhr

Grundschule Schnaudertal

Sportunterricht

Mittwoch

08:25 - 13:20 Uhr 19:00 -20:00 Uhr

Grundschule Schnaudertal Volkshochschule BLK (28.08.-20.11.2019)

Sportunterricht

Kurse

Donnerstag

09:30 - 10:15 Uhr 17:00 -20:00 Uhr

Grundschule Schnaudertal

SV „Fortuna“ Kayna e.V.

Sportunterricht

Tischtennis

Freitag

10:25 - 12:25 Uhr 18:00 -20:00 Uhr

Grundschule Schnaudertal

SV „Fortuna“ Kayna e.V.

Sportunterricht

Handball

 

Stand: 08.08.2019

 

Belegungsplan der Kegelbahn „Am Tannenholz“ Jägerstraße 9 a, 06712 Zeitz OT Kayna vom 15.08.2019 -- 26.08.2020

Die Kegelbahn bleibt geschlossen im Zeitraum vom 23.12.2019 - 06.01.2020 und vom 16.07.2020 - 05.08.2020

 

Montag

18:00 - 20:00 Uhr

SV „Fortuna“ Kayna e.V.

Dienstag

17:00 - 19:00 Uhr

SV „Fortuna“ Kayna e.V.

Mittwoch

16:00 - 21:00 Uhr

SV „Fortuna“ Kayna e.V.

Donnerstag

16:00 - 21:00 Uhr

SV „Fortuna“ Kayna e.V.

Freitag

16:00 - 20:00 Uhr

SV „Fortuna“ Kayna e.V.

Wettkampfzeiten laut Spielansetzungen:

samstags

09:00 - 20:00 Uhr

SV „Fortuna“ Kayna e.V.

sonntags

08:00 - 13:00 Uhr

SV „Fortuna“ Kayna e.V.

 

Stand: 08.08.2019

 

Das Ministerium für Inneres und Sport hat in der Pressemitteilung Nr.: 060/2019, vom 6. August 2019 darauf hingewiesen, dass ein „Fördermittelwegweiser für Sportvereine“ aufgrund einer Handlungsempfehlung der Kommission „Sport stärkt Heimat“ veröffentlicht worden sei. Diese Publikation biete eine Übersicht über Förderprogramme des Landes und soll so Vereinen als Orientierung bei der Suche nach passenden Fördermöglichkeiten dienen. Die Broschüre stehe online zur Verfügung. Es werde u. a. gefördert: kommunaler Sportstättenbau und Vereinssportstättenbau, regionale ländliche Entwicklung: Sportstättenbau mit überwiegend nicht schulischer Nutzung und die Arbeitsgemeinschaften Sport an öffentlichen allgemeinbildenden Schulen.

Diese Informationen habe die Ortsbürgermeisterin an die Grundschule Schnaudertal und den Vorsitzenden des SV „Fortuna“ Kayna e.V. weitergegeben.

 

Zum Tag des offenen Denkmals am 08.09.2019 biete der Heimatverein Barbarossa Kayna e.V. im Museum „Alte Schule“ und in der „Kaynastube“ Führungen an.

 

Eine Bürgerbeschwerde wegen möglichem Rattenbefall im Grundstück Sandgraben 4 sei umgehend an das Gesundheitsamt des Burgenlandkreises weitergeleitet worden. Der zuständige Mitarbeiter wäre am 28.05.2019 unverzüglich vor-Ort gekommen und habe die örtlichen Verhältnisse auch fotografisch dokumentiert. Ein Befall mit Ratten (Nest) konnte nicht festgestellt werden.

 

Mit Schreiben an die Stadt Zeitz vom 6. August 2019 wurde vom Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd in Weißenfels folgendes mitgeteilt:

Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der regionalen ländlichen Entwicklung des Landes Sachsen-Anhalt in der EU Förderperiode 2014-2020, Runderlass des MULE vom 01.11.2017 (MBl. LSA 2018 Seite 86) in der jeweils geltenden Fassung

Schwerpunktbereich

6B

Förderung der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten

Maßnahme

M7

Dorferneuerung und -entwicklung

 

FP

6314 Dorfentwicklung 2018

Vorhaben

 

1.) Straßenbau Pfalzstraße

2.) Straßenbau Kirchplatz, Barbarossastraße

3.) Spielplatz im Park

Projektförderung

 

 

Ihr Antrag vom

 

10.5.2019

eingegangen am

 

10.5.2019

 

Nach Prüfung Ihres o.g. Antrages ergeht folgender

Ablehnungsbescheid

1.) Der Antrag auf Gewährung einer Zuwendung wird abgelehnt.

2.) Diese Entscheidung ist für Sie Verwaltungskosten frei.

Begründung: Ihr Antrag auf Gewährung einer Zuwendung vom 10.05.2019 ist bei mir fristgerecht mit Datum vom 10.05.2019 eingegangen.

Sie beantragten eine Zuwendung für das (die) folgende(n) Vorhaben

1)      Pfalzstraße - Straßenbau einschließlich Anpflanzungen und Ingenieurleistungen.

2)      Kirchplatz, Barbarossastraße - Straßenbau einschließlich RW-Entwässerung zum Graben, Ingenieurleistungen

3)      Errichtung eines Spielplatzes im Park

- Aufstellung und Montage von Spielgeräten mit Herstellung Fallschutz

- Aufstellung und Montage von 2x Bänken und Papierkorb

Gemäß Nr. 5.5.1 Abschnitt 1 Allgemeiner Teil der RELE i.V.m. dem Merkblatt Antragsaufruf Seite 6 werden die förderfähigen Anträge einer Auswahlrunde auf der Grundlage von festgelegten Auswahlkriterien mittels eines Punktesystems bewertet. Die Anträge müssen einen Schwellenwert von 14 Punkten erreichen. Durch das Landesverwaltungsamt werden diese Förderanträge aus den vier Ämtern zu einer landeseinheitlichen Liste zusammengefasst. Die Gesamtpunktezahl eines Antrags entscheidet über die Rangfolge auf der Liste. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden ELER – Mittel / nationalen Mittel können dann die Anträge bewilligt werden.

Aufgrund der anhand der Auswahlkriterien erreichten belegte das o.g. Vorhaben

zu 1.) Straßenbau Pfalzstraße

21 Punkte

Platz 172

zu 2.) Straßenbau Kirchplatz, Barbarossastraße

21 Punkte

Platz 173

zu 3.) Spielplatz im Park

15 Punkte

Platz 241

in der landesweiten Rangliste. Das zugewiesene Finanzmittelbudget war jedoch nur bis einschließlich Platz 111 ausreichend.

Da im Jahr 2019 kein weiterer Aufruf erfolgt, ist der Antrag abzulehnen.

Über die Weiterführung des Förderprogramms können derzeitig keine verbindlichen Aussagen getroffen werden. Insoweit verfolgen Sie bitte die Bereitstellung von Informationen über die Ihnen bekannte Internetseite www.elaisa.sachsen-anhalt.de unter der Rubrik Investitionsförderung ländlicher Raum/Formulare/Informationen.“

 

Diese Ablehnungsbescheide seien ein gewaltiger „Schlag in die Magengrube“, besonders auch deshalb, weil bereits die Gemeinde Kayna 2007, 2008 und die VG Zeitzer Land 2014 beim ALFF Anträge auf Fördermittel aus der Dorferneuerung für diese Straßen gestellt habe, Diese seien wegen der nicht vorhandenen Kanalisation für Abwasser und Regenwasser immer wieder abgelehnt worden. Nun sei eine Gemeinschaftsbaumaßnahme mit dem AZV möglich gewesen.

Sie schlage vor in Widerspruch zu gehen und gemeinsam mit der Stadtverwaltung nochmals im Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie in Magdeburg vorstellig zu werden.