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Auszug - Allgemeine Anfragen und Informationen  

Sitzung des Betriebsausschusses
TOP: Ö 9
Gremium: Betriebsausschuss
Datum: Mi, 28.08.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 18:55
Raum: Vorzimmer Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz

Herr Thieme informierte die Ausschussmitglieder über folgenden Sachverhalt:

 

Die Betriebsausschusssitzungen in der neuen Wahlperiode sind wie folgt festgelegt:

28.08.2019 / 25.09.2019 / 20.11.2019

Herr Deus hat durch die Sitzungstermine das Problem, dass der Wirtschaftsplan 2020 für den EB ABZ am 25.09.2019 noch nicht zur Beschlussfassung fertig ist und eine Beschlussfassung am 20.11.2019 im Betriebsausschuss und dann erst am 12.12.2019 im Stadtrat zu spät wird.

VORSCHLAG:

In Abstimmung mit dem Betriebsführer müsste eine zusätzliche Sitzung des Betriebsausschusses für den 23.10.2019 festgesetzt werden. (Am 24.10.2019 wäre dann die Stadtratssitzung.)

Sollten evtl. für die am 25.09.2019 geplante Sitzung des Betriebsausschusses keine dringenden Beschlüsse notwendig sein, wäre es auch möglich, dass die geplante Sitzung vom 25.09.2019 auf den 23.10.2019 verschoben wird.

Dies wird in Abstimmung zwischen Ausschussvorsitzenden, Betriebsleiter und Betriebsführer abgestimmt.

Dieser Vorschlag wurde von den Ausschussmitgliedern zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

 

Die Anfrage von Herrn Stahn zur unterschiedlichen Entsorgung durch Mischwassersystem und durch Trennsystem wurde durch Frau Beyer beantwortet.

 

 

Herr Hedrich fragte an, ob es für die geplanten Kanalbauarbeiten im „Musikerviertel“  schon einen Zeitplan gibt und die Anwohner bzw. die Wohnungsgenossenschaften auch rechtzeitig informiert werden, da es in diesem Bereich dann vor allem Probleme mit dem Parken geben wird.

Herr Pöschmann führte aus, dass wenn der Plan steht, eine rechtzeitige Information erfolgt. Die Wohnungsgenossenschaften werden informiert und diese müssen dann ihre Mieter informieren.

Herr Höfer regte an, dass die Information auch durch Aushänge bzw. Infoblätter in den Briefkästen erfolgen könnte.

 

 

Herr Stahn fragte weiterhin an:

-          Wer ist für die Reinigung der Straßeneinläufe zuständig ist und wie oft werden diese gereinigt?

-          Probleme bei der Entwässerung Wendische Straße und Judenstraße bei Starkregen – kann da bautechnisch etwas getan werden?

 

Herr Höfer informierte, dass die Reinigung der Straßeneinläufe in der Zuständigkeit des jeweiligen Straßenbaulastträgers liegt.

Herr Thieme führte aus, dass diese Fragen an den Fachbereich Technisches Zeitz weitergeleitet werden, da dort die Zuständigkeit liegt.

 

 

Herr Jonas fragte an, in welcher Höhe die Anwohner an den Straßenausbaubeiträgen beteiligt werden (Bsp. Musikerviertel), wenn z.B. die Straße noch in einem guten Zustand war. Gibt es da eine prozentuale Staffelung?

Herr Thieme: Diese Frage wird zuständigkeitshalber an Herrn Immisch mit der Bitte um schriftliche Beantwortung gegeben.