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Auszug - Verwendung der Ortschaftsmittel 2019 für die Ortschaft Kayna - Nachbeschluss zur Mittelvergabe  

Sitzung des Ortschaftsrates Kayna
TOP: Ö 9
Gremium: Ortschaftsrat Kayna
Datum: Do, 29.08.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:25
Raum: Sitzungszimmer des Rathauses, Kayna
Ort: Kayna

Die Ortschaftsmittel 2019 sind – wie bereits am 04.07.2019 berichtet - an die Vereine, entsprechend des Beschlusses des Ortschaftsrates 35/VI/19 vom 06.05.2019 ausgezahlt worden.

 

Die Ortsbürgermeisterin teilt mit, dass in der Beschlussvorlage die bisher gestellten Anträge der Vereine der Ortschaft und die vom Ortschaftsrat vorgesehenen Ausgaben für 2019 berücksichtigt worden wären. Der Betrag von 500,00 € sei noch offen. Da die Ortswehr Zettweil der FF Zeitz sich aufgelöst habe und sich im März 2019 der Verein Zehdl`sche Gemeinschaft e.V. gegründet habe, der die Zettweiler Veranstaltungen „Sonnenwendfeuer mit Gottesdienst“ und zum 1. Advent das „Christbaumerleuchten“ fortführen wolle, habe sie vorgeschlagen die Summe zurückzustellen und die abschließende Entscheidung in der neuen Wahlperiode des Ortschaftsrates zu treffen.

 

Nach dem Tod des Kaynaer Ortschronisten Hermann Heiner habe sich Jens Bartczak, der auch Vorsitzender des Heimatvereins „Barbarossa“ Kayna und Umgebung e.V. sei bereit erklärt, ehrenamtlich die Ortschronik in erweiterter Form fortzuführen. Er habe zwischenzeitlich erfolgreich an einer Qualifiizierung für Ortschronisten des Landesheimatbundes Sachsen-Anhalt teilgenommen. Deshalb schlage sie vor, ihm einen Zuschuss von 200,00 € (50,00 € monatlich) zur laufenden Arbeit an der Ortschronik zu gewähren.

 

Der Betrag zur Ausrichtung des Weihnachtsmarktes solle um 200.00 € erhöht werden.

 

Beschlusstext:

Der Ortschaftsrat der Ortschaft Kayna beschließt in seiner Sitzung 02 / VII / 19 am 29.08.2019 wie folgt:

Der Beschluss des Ortschaftsrates Kayna Nr. 35 VI / 19 vom 06.05.2019, die Verwendung der Ortschaftsmittel Kayna 2019 betreffend, wird in Bezug auf die bereitgestellten Mittel ergänzt und

 

wie folgt neu gefasst:

 

Die von der Stadt Zeitz der Ortschaft Kayna mit 10.000,00 € pro Jahr festgelegte Summe zum Zwecke der Förderung des Gemeinschaftslebens und des Brauchtums in der Ortschaft Kayna (Ortschaftsmittel), werden als Zuschüsse zur Arbeit der örtlichen Vereine und Initiativen wie folgt vergeben:

 

Antrag vom

Verein

Zweck

Bewilligte Ortschafts-mittel 2019

Ausgezahlt

(nach Rechnungs-legung bzw. Belegabrechnung)

Änderungen

NEU

 

Vereine der Ortschaft Kayna

 

 

 

08.

März 2019

SV Fortuna Kayna e.V.

Zuschuss zu Beschaffung Sportmaterial und zur teilweisen Abdeckung von Fahrtkosten

Gesamt:

 

 

 

 

 

 

2.000,00 €

 

 

 

 

 

 

2.000,00 €

 

08.

März 2019

Männergesang-verein Harmonie 1867 e.V.

Zuschuss zur Vereinsarbeit und für die Beschaffung von Notenmaterial

 

 

 

500,00 €

 

 

 

500,00 €

 

12.

Februar 2019

Handarbeits-zirkel Kayna e.V.

Beschaffung von speziellem Material für die Handarbeiten

 

250,00 €

300,00 €

 

 

300,00 €

 

 

Freiwillige Feuerwehr Zeitz / Ortswehr Kayna

  1. Traditionelles Maibaumsetzen in Kayna  (Kapelle 300,00 €+ Hüpfburg 100,00 €)
  2. Anschaffung eines Lagercontainers zur künftigen Lagerung von Zelten und Biertischgarnituren

Gesamt:

 

 

 

 

400,00 €

 

 

 

 

 

600,00 €

1.000,00€

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

600,00 €

1.000,00 €

 

23.

Mai 2019

NEU

Zehdl`sche Gemeinschaft e.V.

Freiwillige Feuerwehr Zeitz / Ortswehr Zettweil

Zettweil 2019

1. Sonnenwendfeuer mit Gottesdienst

2. Zum 1. Advent - „Christbaum-erleuchten“ (siehe Weihnachtsmarkt Kayna 2019)

Gesamt:

 

 

 

 

 

 

FF OW Zettweil

500,00 €

 

 

 

 

 

 

 

 

500.00 €

12.

März 2019

Schützenverein 1874 e.V. Kayna

  • Beteiligung an den Beschaffungs-kosten von Uniformteilen (deren Ergänzung / Erneuerung)
  • Beschaffung von Pokalen, Urkunden, Böllerpulver

Gesamt:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

400,00 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

400,00 €

 

14.

März

2019

Heimatverein Barbarossa Kayna und Umgebung e.V.

Dorfmuseum „Alte Schule“

Einrichtung eines Archivs

Gesamt:

 

 

 

 

1.500,00 €

 

 

 

 

1.500,00 €

 

 

Kleingarten-verein Schnaudertal Kayna e.V.

Sortengarten Kayna

Wiederanpflanzung von alten Kernobstsorten

(Kauf der Bäume)

 

 

 

 

 

200,00 €

 

 

 

 

 

200,00 €

 

19.

Februar 2019

Kleintierzüchter-verein Kayna und Umgebung e.V.

Zuschuss zu baulichen Maßnahmen (Sicherheit) am vereinseigenen Gebäude

 

 

 

 

 

500,00 €

 

 

 

 

 

500,00 €

 

 

Antennen-gemeinschaft Kayna e.V:

Infokanal für Kayna und Roda – Zuschuss: Gestaltung des Informations-angebotes

 

 

 

 

 

100,00 €

 

 

 

 

 

100,00 €

 

April 2019

IG Schnaudertal-nachrichten

Zuschuss zur redaktionellen Arbeit /

pro Heft 75

 

 

 

900,00 €

 

 

 

900,00 €

 

August 2019

Ortschronist Kayna

Zuschuss zur laufenden Arbeit an der Ortschronik / pro Monat 50 €

 

 

 

 

 

200,00 €

 

Ortschaft Kayna

 

 

 

 

 

Bürgerfest 2018

- anläßlich

  • 440 Jahre Schule in Kayna -
  • 50 Jahre Schulgebäude Haus I - 01.09.1968

Gesamt:

2.495,51 €

 

 

 

 

 

2018 - Wald- und Sommerbad Kayna Veranstaltung

 

 

 

 

 

Weihnachtsmarkt 2019

(in Zusammenarbeit mit Vereinen

Zuschuss

- Gebühren, Auf- und Abbau, Licht & Tonanlage, Programmgestaltung, Toilettenbenutzung, Präsente für Kinder (Auftritt Kindergarten, Grundschule und Geschenke vom Weihnachtsmann)

Nach Abrechnung Gesamt:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Nur Weihnachtsmarkt

2018

742,65 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.700,00 €

 

 

2018 Erweiterung Weihnachtskrippe

 

 

 

 

 

Kindergarten Kayna

- 2018 -

Anschaffung von Behältnissen für das Projekt Gesunde KITA – bewilligt 140,00 €

Nach Rechnungslegung

145,85 €

 

 

 

 

 

2019 - DENKMAL:

Evangelischer Friedhof Kayna Anpflanzung neuer Linden

 

 

 

 

 

Bepflanzung

Denkmale und Park

 

200,00 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Schützen-verein 1874 e.V. Kayna

Restmittel Zweckausgaben 2019

Der Schützenverein Kayna 1874 e.V. erhält (gemäß Beschluss 2009) die zweckgebundene Summe von ….,.. € als Anteil 2019.

Gesamt: ……....,.. €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Für Vereine

7.400,00 €

Für Ortschaft

1.700,00

 

Für Vereine

8.100,00 €

Für Ortschaft

1.900,00

 

Zwischen-summe:

 

 

9.100,00 €

 

 

 

 

Bewilligte und geplante Summe:

 

 

 

 

10.000,00 €

 

 

Gesamtsumme

Zur Verfügung

10.000,00 €

 

 

 

10.000,00 €

 

Die Auszahlung folgender Zuschüsse auf die hier angegebenen Konten wird beschlossen:

 

Freiwillige Feuerwehr Zeitz / Ortswehr Kayna

Zuschuss 1.000,00 €

auf das Konto:

IBAN DE05 8005 3000 1141 1721 58

BIC NOLADE 21 BLK

M. SAUPPE; R. ALBRECHT; O. NIEF

 

IG Schnaudertalnachrichten

Zuschuss zur redaktionellen Arbeit / pro Heft 75 € = 900,00 €

auf das Konto:

IBAN DE89 8005 3000 4011 0633 77

BIC NOLADE 21 BLK

MARGARETE SPÄTE

 

Ortschronist Kayna

Zuschuss 200.00 €

auf das Konto:

IBAN DE34 1007 7777 0273 4028 00

BIC NORSDE51XXX

JENS BARTZCAK;

 

Gesetzliche Grundlage:

Haushalt der Stadt Zeitz

bereits gefasste Beschlüsse

Neuberechnung des Anteils je Einwohner gemäß Ortsbürgermeisterberatung am 27.08.2014

Haushaltsbeschluss des Stadtrates Zeitz

Haushaltssatzung der Stadt Zeitz für das Haushaltsjahr 2019 mit Haushaltsplan und seinen Anlagen

aufzuhebende Beschlüsse:

keine

ausgearbeitet von:

Ortsbürgermeisterin / Berichterstatter

 

Begründung:

Entwicklung der Ortschaft

Die Stadt Zeitz hat sich verpflichtet, die eingemeindete Gemeinde Kayna als Ortschaft so zu fördern, dass deren Entwicklung durch die Eingemeindung nicht beeinträchtigt wird. Sie verpflichtete sich, die besonderen Belange der eingemeindeten Gemeinde gemäß ihrem Entwicklungsstand und ihrer gemeindlichen Traditionen in angemessener Form zu berücksichtigen. Aus diesem Grunde wird die aufnehmende Stadt Zeitz dem Ortschaftsrat Kayna Haushaltsmittel in Höhe von 10.000,00 € zum Zwecke der Förderung des Gemeinschaftslebens und des Brauchtums in der Ortschaft bereitstellen.

Es wird empfohlen, dem Ortschaftsrat auch in den folgenden Jahren 10.000 € für diesen Zweck zur Verfügung zu stellen. Dabei ist zu beachten, dass die Entscheidung darüber im Zuge der jeweiligen Haushaltssatzung und unter Beachtung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel erfolgt.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:  9 (ein Mandat ist unbesetzt)

davon anwesend:    6

Ja-Stimmen:     6

Nein-Stimmen:    0

Stimmenthaltungen:               0

von der Abstimmung gemäß

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: 0

 

Der Beschluss ist einstimmig gefasst.