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Auszug - Änderungen der Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Zeitz und der Satzung über die Kostenbeiträge für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen  

Sitzung des Ausschusses für Bildung, Soziales, Kultur und Sport
TOP: Ö 8
Gremium: Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 30.09.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 20:05
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
VII/STR/40/0030/19 Änderungen der Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Zeitz und der Satzung über die Kostenbeiträge für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Soziales Zeitz
SG Kindertageseinrichtungen
Federführend:Fachbereich Soziales Zeitz   

Zu Beginn erläutert Frau Besser, warum die Benutzungs- und Kostenbeitragssatzung neu zu beschließen sind. Zum Einem gilt die aktuelle Kostenbeitragssatzung nur noch bis zum 31.12.2019. Damit sind die Kostenbeiträge für den nächsten Zeitraum 01.01. 2020 bis 31.12.2022 neu zu kalkulieren und festzusetzen. Des Weiteren wurden die aus dem Fünften Änderungsgesetz zum KiFöG LSA folgenden Änderungen in die Satzungen eingearbeitet.

 

Dem folgen nähere Ausführungen zur Kalkulation der Platzkosten.

Die Anhebung der Beiträge für Krippe, Kindergarten und Hort soll gestaffelt über den Zeitraum von 3 Jahren erfolgen.

Um die Platzkosten im Hortbereich, die zum 01.01.2020 einmalig um 30 € erhöht werden, sozial verträglich zu gestalten, sollen die Eltern die Möglichkeit erhalten, zwischen einem kombinierten Platz (für Schulzeit und Ferien) oder dem Abschluss von Einzelverträgen (einer für die Schulzeit und ein weiterer für den tatsächlichen Bedarf in den Ferien) wählen zu können.

 

Beide Satzungen wurden der Kommunalaufsichtsbehörde und dem Jugendamt des BLK zur Vorprüfung übergeben. Die entsprechenden minimalen Korrekturen wurden in die heute vorliegende Beschlussvorlage eingearbeitet.

 

Die Mitglieder*Innen des Stadtelternrates der Stadt Zeitz haben die Satzungen einstimmig befürwortet.

 

Frau Besser geht nun u. a. auf die Anliegen der Ausschussmitglieder ein:

 

Frau Grigarcik fragt nach, warum das im Hort betreute Schulkind nicht in die Geschwisterermäßigung einbezogen wird. Frau Besser erläutert, dass die Geschwisterermäßigung im KiFöG LSA geregelt ist und die Stadt Zeitz hierauf keinen Einfluss hat. Die Landesregierung hat aber vor, finanzielle Mittel aus dem Gute-Kita-Gesetz für die Erweiterung der Geschwisterermäßigung einzusetzen. Es ist geplant, ab dem 01.01.2020 hier das Hortkind mit einzubeziehen. Dafür bedarf es aber noch einer Änderung des KiFöG LSA. Diese liegt aber zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vor.
 

Herr Dr. Weinhold vertritt die Auffassung, dass es sich um eine moderate Anpassung handelt.

Er hat aber kein Verständnis dafür, dass nicht berufstätige Eltern ihre Kinder 8 Stunden und mehr in einer Kita betreuen lassen.

Dazu erklärt Frau Besser, dass sich der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz gegen den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (das Jugendamt des Burgenlandkreises) richtet und Stadt Zeitz somit nicht berechtigt ist, den durch die Eltern geltend gemachten erweiterten Anspruch (Betreuungszeit über 8 h) zu prüfen. Hier behält sich aber das Jugendamt eine Überprüfung vor.

 

Die Anfrage von Frau Dölz bezieht sich auf den Versicherungsschutz bei Übergabe der Kinder von der Grundschule an den Hort.

Frau Besser erläutert, dass mit der Übernahme der Kinder von der Schule durch die Fachkräfte des Hortes die Aufsichtspflicht auf diese übergeht und damit der Versicherungsschutz gewährleistet ist.

 

Neben dem Vergleich der Kostenbeiträge mit denen der Stadt Weißenfels wird dieser ebenso mit Naumburg, der VG Droyßiger-Zeitzer Forst und der VG Elsteraue gewünscht.

Die Übersicht dazu wird zur nächsten Sitzung vorliegen.

 

Nach Ende der Diskussion werden folgende Anträge gestellt und abgestimmt. 

 

1)      Frau Reimschüssel beantragt für die Fraktion die Linke./ZfZ die Zurückverweisung der Beschlussvorlage in die Verwaltung.

Beide Satzungen sind getrennt einzureichen. Außerdem ist zu prüfen, ob andere Deckungsvorschläge möglich sind.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

6

Ja-Stimmen:

1

Nein-Stimmen:

4

Stimmenthaltungen:

1

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

 

2)      Herr Dr. Weinhold stellt für die Fraktionen CDU, Freie Wähler, AfD und SPD/Bündnis90/Die Grünen folgenden fraktionsübergreifenden Antrag:

Die Kostenbeiträge für die Benutzung der Horte werden entgegen dem Vorschlag der Verwaltung zum 01.01.2020 nur um 15 € und zum 01.01.2021 und 01.01.2022 nur um je 5 € erhöht.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

6

Ja-Stimmen:

4

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

2

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

 

 


Beschluss

mit der Empfehlung des Ausschusses für Bildung, Soziales, Kultur und Sport

 

Der Stadtrat beschließt in seiner Sitzung am 24.10.2019:

 

a)      die 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Zeitz vom 08.11.2013 und

 

b)      die 3. Änderungssatzung zur Satzung über Kostenbeiträge für die Benutzung von Kindertageseinrichtungen (Kostenbeitragssatzung - Kita KBS) vom 08.11.2013.

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

6

Ja-Stimmen:

4

Nein-Stimmen:

1

Stimmenthaltungen:

1

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0