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Auszug - Änderungen der Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Zeitz und der Satzung über die Kostenbeiträge für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen  

Sitzung des Ortschaftsrates Kayna
TOP: Ö 9
Gremium: Ortschaftsrat Kayna Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 10.10.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:25
Raum: Sitzungszimmer des Rathauses, Kayna
Ort: Kayna
VII/STR/40/0030/19 Änderungen der Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Zeitz und der Satzung über die Kostenbeiträge für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Soziales Zeitz
SG Kindertageseinrichtungen
Federführend:Fachbereich Soziales Zeitz   

Die Ortsbürgermeisterin erteilt Frau Fachbereichsleiterin Langenberg das Wort.

Frau Fachbereichsleiterin Langenberg berichtet, dass aus der Sitzung des Ausschusses für Bildung, Soziales, Kultur und Sport vom 30.09.2019 eine Beschlussempfehlung vorliege.

Diese beinhalte den Beschlusstext wie folgt zu ergänzen:

Antrag: Die Kostenbeiträge für die Benutzung der Horte werden entgegen dem Vorschlag der Verwaltung zum 01.01.2020 nur um 15 € und zum 01.01.2021 und 01.01.2022 nur um je 5 € erhöht.

 

Die Ortschaftsräte stimmen zu, die vorliegende Beschlussvorlage VII/STR/40/0030/19 um den o.g. Beschlusstext zu ergänzen, der allen schriftlich vorliegt.

 

Frau Fachbereichsleiterin Langenberg erläutert die Vorlage und deren Rechtsgrundlagen.

 

Herr Ortschaftsrat Bartczak hält die Erhöhung der Beiträge für Familien mit mehreren Kindern für nicht tragbar.

Frau Langenberg erläutert, dass der Beitrag nur für das älteste Kind erhoben werde und jüngere Geschwisterkinder vom Beitrag befreit würden, um gerade diese Familien zu entlasten. Dies sehe das vom Bundestag im Juli beschlossene „Gute Kita-Gesetz“ vor, zu dem allerdings die notwendigen Änderungen im KiFöG (Kinderförderungsgesetz) des Landes Sachsen-Anhalt noch fehlten. Eine solche Regelung gelte für die Elternbeiträge in Kindergärten bereits jetzt.

 

Herr Ortschaftsrat Kaufmann sagt, dass er wegen der fehlenden Regelung im KiFöG (Kinderförderungsgesetz) des Landes Sachsen-Anhalt dieser Vorlage nicht zustimmen könne, da er das für Mehrkindfamilien für ungerecht halte.

Frau Langenberg macht deutlich, dass für die Verwaltung die derzeitige Situation beim KiFöG (Kinderförderungsgesetz) des Landes Sachsen-Anhalt nicht zufriedenstellend sei. Sie hoffe allerdings noch in diesem Jahr auf entsprechende Entscheidungen des Landtages.

 

Herr Ortschaftsrat Rauschenbach hält den Beitrag für angemessen, da die Einrichtungen auch wirtschaftlich geführt werden müssten.


Beschluss:

Der Stadtrat beschließt in seiner Sitzung am 24.10.2019:

 

a)      die 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Zeitz vom 08.11.2013 und

 

b)      die 3. Änderungssatzung zur Satzung über Kostenbeiträge für die Benutzung von Kindertageseinrichtungen (Kostenbeitragssatzung - Kita KBS) vom 08.11.2013.


Abstimmung über die Beschlussvorlage mit der Beschlussempfehlung für Bildung, Soziales, Kultur und Sport vom 30.09.2019:

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:  9 (ein Mandat ist unbesetzt)

davon anwesend:    7

Ja-Stimmen:     5

Nein-Stimmen:    2

Stimmenthaltungen:               0

von der Abstimmung gemäß

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: 0

 

Anhörung

Die Beschlussvorlage ist mehrheitlich angenommen.

 

 

Frau Fachbereichsleiterin Langenberg verlässt um 19:58 Uhr die Sitzung.