Auszug - Bestimmung der Stellvertretung für den Ausschussvorsitzenden und aktenkundige Belehrung der sachkundigen Einwohner zum KVG LSA §§ 32, 22, 34
Sitzung des Bauausschusses | |||
TOP: | Ö 5 | ||
Gremium: | Bauausschuss | Beschlussart: | ungeändert beschlossen |
Datum: | Mi, 16.10.2019 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich |
Zeit: | 17:00 - 18:20 | ||
Raum: | Friedenssaal | ||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | ||
Auf Grund der neuen Besetzung des Bauausschusses stellten sich die einzelnen Mitglieder und sachkundigen Einwohner vor.
Bestimmung Stellvertreter des Ausschussvorsitzenden
Herr Exler schlug als stellvertretenden Vorsitzenden des Bauausschusses
Herrn Prüfe von der Fraktion SPD/B90/Die Grünen vor.
Bei weiteren Vorschlägen von Herrn Buzalski lag keine Bereitschaft der Vorgeschlagenen vor.
Man verständigte sich einstimmig für eine offene Abstimmung.
Abstimmung für Herrn Prüfe:
Ja-Stimmen: 6
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 1
Damit ist Herr Prüfe neuer stellvertretender Vorsitzender des Bauausschusses.
Aktenkundige Belehrung der sachkundigen Einwohner
Die sachkundigen Einwohner
Uwe Eberhardt
Josef Gall
Harald Gastel
David Müller
Marcus Poppe
wurden durch den Ausschussvorsitzenden durch Verlesen des folgenden Wortlautes verpflichtet:
„Ich verpflichte mich, dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt treu zu dienen, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Pflichten als sachkundiger Einwohner der Stadt Zeitz zu deren Wohl gewissenhaft zu erfüllen.“
Abschließend erfolgt die aktenkundige Belehrung zu den §§ 32, 33, 34 des KVG LSA.
Der Auszug aus dem Kommunalverfassungsgesetz wurde in Papierform ausgereicht.