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Auszug - Bestimmung der Stellvertretung für den Ausschussvorsitzenden und aktenkundige Belehrung der sachkundigen Einwohner zum KVG LSA §§ 32, 22, 34  

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 16.10.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:20
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz

Auf Grund der neuen Besetzung des Bauausschusses stellten sich die einzelnen Mitglieder und sachkundigen Einwohner vor.

 

Bestimmung Stellvertreter des Ausschussvorsitzenden

Herr Exler schlug als stellvertretenden Vorsitzenden des Bauausschusses

Herrn Prüfe von der Fraktion SPD/B90/Die Grünen vor.

Bei weiteren Vorschlägen von Herrn Buzalski lag keine Bereitschaft der Vorgeschlagenen vor.

Man verständigte sich einstimmig für eine offene Abstimmung.

 

Abstimmung für Herrn Prüfe:

 

Ja-Stimmen:  6

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen:  1

 

Damit ist Herr Prüfe neuer stellvertretender Vorsitzender des Bauausschusses.

 

 

Aktenkundige Belehrung der sachkundigen Einwohner

Die sachkundigen Einwohner

 Uwe Eberhardt

 Josef Gall

 Harald Gastel

 David Müller

 Marcus Poppe

 

wurden durch den Ausschussvorsitzenden durch Verlesen des folgenden Wortlautes verpflichtet:

 

„Ich verpflichte mich, dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt treu zu dienen, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Pflichten als sachkundiger Einwohner der Stadt Zeitz zu deren Wohl gewissenhaft zu erfüllen.“

 

Abschließend erfolgt die aktenkundige Belehrung zu den §§ 32, 33, 34 des KVG LSA.

Der Auszug aus dem Kommunalverfassungsgesetz wurde in Papierform ausgereicht.